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PC & Internet Richter stampft erneut über 7.000 P2P-Verfahren ein


Der US-Richter John Preston Bailey hat erneut mehrere Tausend Auskunftsersuchen gegen Filesharer eingestampft. Betroffen sind Nutzer, die die Porno-Parodie "Batman XXX" via BitTorrent heruntergeladen und verbreitet haben sollen. Von den übermittelten 7.098 IP-Adressen wurden 7.097 abgelehnt.

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Erneuter Rückschlag für die US-amerikanische Abmahnbranche. Der US-Richter John Preston Bailey hat zum wiederholten Male ein Auskunftsersuchen der Adult Copyright Company eingestampft. Bereits vor wenigen Wochen hatte er einen Antrag der Piratenjäger fast vollständig abgelehnt. Nur einer einzigen IP-Adresse unter weiteren tausend widmete er sich.

Dies ist nun wieder Fall. Insgesamt 7.098 IP-Adressen wollte die Adult Copyright Company durchleuchten lassen. Richter John Preston Bailey lehnte den Antrag erneut zum Großteil ab. Nur einer einzigen IP-Adresse gab er seinen Segen. Erneut betonte er, dass es nicht richtig sei, wenn Tausende IP-Adressen in einem einzigen Verfahren abgegolten werden. Die Taten der betroffenen Anschlussinhaber stehen in keinerlei Verbindung zueinander.

"Einige Gerichte sind hier übereinstimmend zu der Ansicht gelangt, dass die Vorwürfe gegen multiple Beklagte die gemeinsam agiert haben sollen unzutreffend ist", so der Richter. Infolge dessen sei ein gemeinsames Auskunftsverfahren erneut ausgeschlossen.

Mit dieser Entscheidung sind die beiden umfangreichsten Anträge der Adult Copyright Company torpediert. Der erste von Richter John Preston Bailey abgelehnte Antrag umfasste rund 9.000 IP-Adressen. Der jetzt abgelehnte Antrag umfasst 7.097 IP-Adressen.

Es steht der Adult Copyright Company nun frei, gegen die einzelnen Anschlussinhaber vorzugehen. Für die Anträge müssen Gebühren von 350 US-Dollar beglichen und per Vorkasse gezahlt werden. Ob dieser Betrag durch die Abmahnung zurückgeholt werden kann, ist aber fraglich.

Quelle: Gulli
 
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