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Resiver bei S02 Umstellung auf NDS

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chris2910

Hacker
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Moin Leute habe mal paar fragen bekomme das alles nicht mehr so auf den schirm . Ich bin sie seid etlichen Jahren Kunde bei dem Verein... und bin auch im zwags Tausch dabei gewesen.

Nun die Frage welche Resis haben die damals verteilt? (habe den weg geschmissen) weil nie gebraucht bis jetzt irgendwann

Habe nun die Geräte ID in HEX kann ich da iwie raus Schluss folgern welcher das war?

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Welche resis habt ihr dann bekommen um es vielleicht einzugrenzen???

Gesendet von meinem KFFOWI mit Tapatalk
 
Jau danke PVRHD was auch immer das für ein Müll ist!? Kann man die hex nicht wieder in dez umrechnen und voilà?

Gesendet von meinem KFFOWI mit Tapatalk
 
PVRHD - Personal Video Recorder High Definition
also HD-Festplattenreceiver, ein Sky-Gerät.

Wieso interessiert dich, welcher Receiver verteilt wurde? Hol Dir ein Alphacrypt 2.2, fertig. Oder will sky den zurück?
Können die vergessen, § 241a BGB. Aufgezwungene Ware, die man nicht bestellte, löst keinerlei Rechtspflichten beim Kunden aus (Aufbewahren, Zurücksenden, Bezahlen, Haftung)

Besser natürlich trotzdem, mit Retourschein zurückzusenden.
 
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Du kannst sicherlich jederzeit hex in dezimal umrechnen, aber was willst du damit?
Wenn der Hintergrund des Threads ist das du einen Sky Resi für deine Karte brauchst dann
hole ihn doch von Sky . Deiner ist halt beim Umzug verloren gegangen oder wurde gestohlen,
soll es alles schon gegeben haben.
 
Interesse halt!! Die Karte läuft noch im Oscam und das ALC habe ich auch nur keine original HW mehr von denen

Gesendet von meinem SM-G901F mit Tapatalk
 
Kümmer dich lieber darum jetzt Geld für den Schadenersatz zu sparen, statt Hex zu erforschen.....wenn ich schon lese "damals" und "weggeschmissen".......das war vor 2-3 Jahren und nicht "damals".......:(
 
Dann geb die vorhandene Hex in den Rechner (Taschenrechner, Windowsrechner)
und, bei richtiger Einstellung , kommt dezimal raus!

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Die sollten froh sein wenn der Kunde den Elektroschrott entsorgt.
Ansonsten schrieb ich schon im letzten Post was so alles passieren kann!:D
 
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Für einen Receiver im Zwangstausch brauchst du keinen Schadenersatz bezahlen!!
Teile mit, du hast keinen Receiver je gebucht, nie bestellt und besitzt keinen Sky-Leihreceiver. Ob mal ein Receiver dir zugesandt wurde, kannst du nicht bestätigen, im Zweifel wäre es unbestellte Ware gemäß § 241a BGB.
Dafür muss man keinen Schadenersatz zahlen.
Wenn Sky weiter fordert, dann gern Rücksprache halten. Wir werden dann gleich mal Gegenforderung aufstellen und aufrechnen.
 
Unbestellte Ware zwischen zwei Parteien, die eine Vertragsbeziehung haben und dann die Kiste wortlos entsorgen. Ja, nee, is klar, der Unterschied zu den beliebten nicht bestellten Weinprobeflaschen sollte klar sein, oder ? Den Richter möchte sehen.......wird aber ja eh nicht passieren.

Marc, du solltest es nicht übertreiben, das grenzt bald an Aufforderung zur Vortäuschung falscher Tatsachen, was du hier betreibst. Und das Thema Un-"Rechtsberatung im Internet" sollte auch dem Forenbetreibers bekannt sein.
 
@Teoha
Komm halt mal wieder runter!
Wenn du den Resi 5 Jahre (oder mehr) in Gebrauch hattest ist der nicht mal mehr das Porto wert! Die Teile sind praktisch mit Zusendung und Gebrauch abgeschrieben! Kein neuer Kunde würde sich einen gebrauchten Receiver andrehen lassen, das weiß sogar Sky!
 
@Teoha
was empfehle ich seit 34 Jahren? Keinen Leihreceiver im laufenden Vertrag anzunehmen. Also will ich sicherlich Sky nicht schaden bzgl. Hardware.
Wenn man es doch ungenutzt besitzt, was empfehle ich seit 34 Jahren? Es mit Retourschein von sky.de zurückzusenden, Paketzettel aufbewahren.

Es geht also nur um die seltenen Fälle, dass ein aufgezwungener unbenutzter Receiver weg ist, weil geklaut oder verloren oder verkauft oder verschenkt...
Viele Kunden dachten auch, sie seine Eigentümer. Es war auch nirgendwo im Vertrag oder AGB vermerkt, dass man das unbestellt zugesandte Ding auch benutzen müsse.
Wer also jetzt in Problemlage geriet, dem rate ich, sich zu melden und ein (seltenes) Musterschreiben anzufordern, mit der man diese Sky-Forderung, die meist weit überzogene Abzocke darstellt (wie filius00 erklärte), zu entkräften und abzuwehren.

Es war gerade Absicht des Gesetzgebers, mit § 241a BGB zu vermeiden, dass Kunden erst unbestellte Ware annehmen müssen und später dadurch Kosten und Pflichten entstehen, passt also sehr gut.

@Teoha
Du solltest deine Rechtsberatung zu Schadenersatzpflichten nochmals überdenken.
 
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