Nachrüsten kostet 1200 Euro!
Regierung plant Rußfilter für Kamin-Öfen
Der Bund will die Besitzer von Kamin- und Kachelöfen zur Einhaltung strengerer Grenzwerte verpflichten, um damit den Feinstaubausstoß zu verringern. Millionen Hausbesitzer müssen sich deshalb darauf einrichten, ihre Holzöfen mit Rußfiltern nachzurüsten oder zu erneuern. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums begründete die Novelle mit den hohen Schadstoffausstoß vieler Kaminöfen, die „vor allem in den Städten ein rasch wachsendes Staubpartikelproblem schaffen“. Dem Ministerium zufolge geht es zwar nicht um eine generelle Rußfilterpflicht für alle Kaminöfen, Kachelöfen und Holz-Heizkessel. Allerdings seien viele Öfen „steinzeitliche Dreckschleudern“. Teilweise würden sie für 150 Euro angeboten. Die Kosten einer Ofen-Umrüstung können laut Experten bis zu 1400 Euro betragen. Die Vorschrift solle auch für sogenannte Pellet-Heizungen, also mit Kleinholz befeuerte Anlagen, gelten, bestätigte das Umweltministerium WELT ONLINE. Das Kabinett könnte im Januar 2008 über die dazu erforderliche Änderung der Bundesimmissionsschutzverordnung entscheiden. Bisher waren dem Ministerium zufolge von der Verordnung aus dem Jahr 1988 nur größere Holzverbrennungsanlagen erfasst, doch seit einigen Jahren erlebten Kaminöfen, die in Baumärkten günstig angeboten würden, einen Boom. Deswegen müsse die Verordnung jetzt neu gefasst werden, so der Sprecher. Bundesweit gibt es nach Angaben von Experten mehr als 15 Millionen mit Holz befeuerte Öfen und Heizungsanlagen, die die Luft stärker belasten würden als alle Dieselfahrzeuge zusammen: 2005 waren es 24 000 Tonnen Rauchstaub. Ausgenommen von der Pflicht sind offene Kamine und historische, das heißt vor 1950 errichtete Öfen sowie private Kochherde, Backöfen und Badezimmeröfen. Bernhard Remde, Abteilungsleiter im brandenburgischen Umweltministerium, erklärt: "Es geht aber nicht darum, der Oma ihren Kamin abzustellen." Bereits heute würden etliche Feuerungsanlagen die geforderten Grenzwerte einhalten.
Rußfilter-Gesetz: Was auf die Kaminbesitzer zukommt
Was muss ich tun? Künftig muss jeder Betreiber nachweisen können, dass sein Kamin oder Ofen die Grenzwerte einhält. Er kann eine Bescheinigung des Herstellers vorweisen, die belegt, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Oder man kann vor Ort prüfen lassen, ob die Anlage die Werte einhält. Außerdem müsste ein Filter zur Reduzierung der Staubemissionen eingebaut werden. Weiterführende links
Niedersachsen gegen Rußfilter-Zwang für Kamine
Ministerium soll Studien zurückgehalten haben
Bis zu 60.000 untaugliche Dieselfilter eingebaut
Welche Fristen sind einzuhalten? Es gelten vier verschiedene Übergangsfristen, an denen sich die Schornsteinfeger künftig orientieren sollen. Bis zum Jahr 2014 müssen alle Öfen nachgerüstet oder abgestellt werden, die vor dem 1. Januar 1975 zuletzt auf ihre technische Funktionsfähigkeit hin geprüft wurden (die sogenannte Typenprüfung). Bis Ende 2017 sind im Zeitraum 1975 bis 1984 geprüfte Öfen umzustellen. Bis 2020 Öfen, die zwischen 1985 und 1994 untersucht worden waren. Bis 2024 gilt die Nachrüstpflicht für die 1995 bis zum Inkrafttreten der Novelle typisierten Öfen. Die Typenprüfung ist am Ofen ablesbar - wenn nicht, ist der Hersteller zu fragen. Welche Grenzwerte gelten? In der Stufe 1, die unmittelbar nach Inkrafttreten der Novelle einzuhalten ist, sollen Grenzwerte gelten, die dem derzeitigen Stand der Technik entsprechen und von modernen Anlagen bereits eingehalten werden können. In der Stufe 2 ab 2015 soll für Staub generell ein Grenzwert von 20 Milligramm pro Kubikmeter gelten. Moderne Anlagen wie Pellet-Heizungen mit dem Blauen Engel halten den Wert bereits ein. Schlagworte
Rußfilter Holzöfen Kamine Feinstaub Bundesregierung Umweltschutz Welche Kosten entstehen? Die Kosten für die Messung des Schornsteinfegers betragen nach Angaben des Bundesumweltministeriums zwischen 100 und 150 Euro. Sie fallen einmalig an. Im Falle einer Umrüstung sollen sich, so die weitere Einschätzung des Ministeriums, die Anschaffungskosten je nach Filtertyp und individueller Ofenkonstruktion auf 200 bis 500 Euro belaufen. Einfachere Einzellösungen könnten unter 200 Euro kosten. Gerhard Weiss, dessen Berliner Firma sich auf den Einbau von Pellet- und Hackgutheizanlagen spezialisiert hat, gab die Kosten einer Nachrüstung dagegen mit 1000 bis 1400 Euro an. mit AP
So müssen die neuen Grenzwerte – je nach Alter der Öfen – erst zwischen Ende 2014 (Kamine vor 1975) und Ende 2024 (Öfen nach 1995 erbaut) beim Schornsteinfeger nachgewiesen werden (Kosten der Messung: rund 100 Euro). Holzbefeuerte Kochherde, Back-, Bade- und Antiköfen (vor 1950 erbaut) werden nicht erfasst.
Fazit: was kommt alz neckstes der filter beim grillen oder beim braten zwecks feinstub belastung alles geld schneiderei vorallem kostet der filter mehr alz der kamin ich sage nur erdwärme noch is die nicht besteuert kommt bestimmt noch
Regierung plant Rußfilter für Kamin-Öfen
Der Bund will die Besitzer von Kamin- und Kachelöfen zur Einhaltung strengerer Grenzwerte verpflichten, um damit den Feinstaubausstoß zu verringern. Millionen Hausbesitzer müssen sich deshalb darauf einrichten, ihre Holzöfen mit Rußfiltern nachzurüsten oder zu erneuern. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums begründete die Novelle mit den hohen Schadstoffausstoß vieler Kaminöfen, die „vor allem in den Städten ein rasch wachsendes Staubpartikelproblem schaffen“. Dem Ministerium zufolge geht es zwar nicht um eine generelle Rußfilterpflicht für alle Kaminöfen, Kachelöfen und Holz-Heizkessel. Allerdings seien viele Öfen „steinzeitliche Dreckschleudern“. Teilweise würden sie für 150 Euro angeboten. Die Kosten einer Ofen-Umrüstung können laut Experten bis zu 1400 Euro betragen. Die Vorschrift solle auch für sogenannte Pellet-Heizungen, also mit Kleinholz befeuerte Anlagen, gelten, bestätigte das Umweltministerium WELT ONLINE. Das Kabinett könnte im Januar 2008 über die dazu erforderliche Änderung der Bundesimmissionsschutzverordnung entscheiden. Bisher waren dem Ministerium zufolge von der Verordnung aus dem Jahr 1988 nur größere Holzverbrennungsanlagen erfasst, doch seit einigen Jahren erlebten Kaminöfen, die in Baumärkten günstig angeboten würden, einen Boom. Deswegen müsse die Verordnung jetzt neu gefasst werden, so der Sprecher. Bundesweit gibt es nach Angaben von Experten mehr als 15 Millionen mit Holz befeuerte Öfen und Heizungsanlagen, die die Luft stärker belasten würden als alle Dieselfahrzeuge zusammen: 2005 waren es 24 000 Tonnen Rauchstaub. Ausgenommen von der Pflicht sind offene Kamine und historische, das heißt vor 1950 errichtete Öfen sowie private Kochherde, Backöfen und Badezimmeröfen. Bernhard Remde, Abteilungsleiter im brandenburgischen Umweltministerium, erklärt: "Es geht aber nicht darum, der Oma ihren Kamin abzustellen." Bereits heute würden etliche Feuerungsanlagen die geforderten Grenzwerte einhalten.
Rußfilter-Gesetz: Was auf die Kaminbesitzer zukommt
Was muss ich tun? Künftig muss jeder Betreiber nachweisen können, dass sein Kamin oder Ofen die Grenzwerte einhält. Er kann eine Bescheinigung des Herstellers vorweisen, die belegt, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Oder man kann vor Ort prüfen lassen, ob die Anlage die Werte einhält. Außerdem müsste ein Filter zur Reduzierung der Staubemissionen eingebaut werden. Weiterführende links
Niedersachsen gegen Rußfilter-Zwang für Kamine
Ministerium soll Studien zurückgehalten haben
Bis zu 60.000 untaugliche Dieselfilter eingebaut
Welche Fristen sind einzuhalten? Es gelten vier verschiedene Übergangsfristen, an denen sich die Schornsteinfeger künftig orientieren sollen. Bis zum Jahr 2014 müssen alle Öfen nachgerüstet oder abgestellt werden, die vor dem 1. Januar 1975 zuletzt auf ihre technische Funktionsfähigkeit hin geprüft wurden (die sogenannte Typenprüfung). Bis Ende 2017 sind im Zeitraum 1975 bis 1984 geprüfte Öfen umzustellen. Bis 2020 Öfen, die zwischen 1985 und 1994 untersucht worden waren. Bis 2024 gilt die Nachrüstpflicht für die 1995 bis zum Inkrafttreten der Novelle typisierten Öfen. Die Typenprüfung ist am Ofen ablesbar - wenn nicht, ist der Hersteller zu fragen. Welche Grenzwerte gelten? In der Stufe 1, die unmittelbar nach Inkrafttreten der Novelle einzuhalten ist, sollen Grenzwerte gelten, die dem derzeitigen Stand der Technik entsprechen und von modernen Anlagen bereits eingehalten werden können. In der Stufe 2 ab 2015 soll für Staub generell ein Grenzwert von 20 Milligramm pro Kubikmeter gelten. Moderne Anlagen wie Pellet-Heizungen mit dem Blauen Engel halten den Wert bereits ein. Schlagworte
Rußfilter Holzöfen Kamine Feinstaub Bundesregierung Umweltschutz Welche Kosten entstehen? Die Kosten für die Messung des Schornsteinfegers betragen nach Angaben des Bundesumweltministeriums zwischen 100 und 150 Euro. Sie fallen einmalig an. Im Falle einer Umrüstung sollen sich, so die weitere Einschätzung des Ministeriums, die Anschaffungskosten je nach Filtertyp und individueller Ofenkonstruktion auf 200 bis 500 Euro belaufen. Einfachere Einzellösungen könnten unter 200 Euro kosten. Gerhard Weiss, dessen Berliner Firma sich auf den Einbau von Pellet- und Hackgutheizanlagen spezialisiert hat, gab die Kosten einer Nachrüstung dagegen mit 1000 bis 1400 Euro an. mit AP
So müssen die neuen Grenzwerte – je nach Alter der Öfen – erst zwischen Ende 2014 (Kamine vor 1975) und Ende 2024 (Öfen nach 1995 erbaut) beim Schornsteinfeger nachgewiesen werden (Kosten der Messung: rund 100 Euro). Holzbefeuerte Kochherde, Back-, Bade- und Antiköfen (vor 1950 erbaut) werden nicht erfasst.
Fazit: was kommt alz neckstes der filter beim grillen oder beim braten zwecks feinstub belastung alles geld schneiderei vorallem kostet der filter mehr alz der kamin ich sage nur erdwärme noch is die nicht besteuert kommt bestimmt noch