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PC & Internet Raubkopierer: Kanzlei plant offenbar Web-Pranger

Die Abmahnkanzlei Urmann + Collegen aus Regensburg, die vor allem für Kunden aus der "Erotikbranche" tätig ist, plant offenbar einen Internet-Pranger für erwischte
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, die eine Abmahnung bekommen haben, aber nicht zahlen wollen.

Wie der bekannte Anwalt und Grimme Online Award-Preisträger Udo Vetter auf seinem '
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' berichtet, hat die Regensburger Abmahnkanzlei offenbar vor, ab dem 1. September so genannte "Gegnerlisten" zu veröffentlichen. Anders gesagt: Wer Pornos herunterlädt und dabei erwischt wird, darf sich nicht nur über ein Abmahnschreiben "freuen", sondern muss damit rechnen, dass er im Internet öffentlich bloßgestellt wird.

Das soll aber wohl nicht automatisch geschehen, sondern dürfte als Druckmittel gedacht sein. So schreibt Urmann + Collegen (U + C): "In einem großen Teil der uns anvertrauten Mandate erzielen wir vergleichsweise Einigungen. Im Interesse unserer Mandanten ist dies häufig sinnvoller als der Gang durch die Gerichtsinstanzen", was nach Einschätzung von Vetter "erahnen" lässt, wie das Kalkül der Kanzlei lautet: Wer nicht zahlt, wird bloßgestellt.

U + C beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Demnach seien solche Listen zulässig, da auch Anwälte im Sinne der freien Berufsausübung von ihren Fällen berichten dürfen sollen. Laut Udo Vetter sei das aber eine "höchst fragliche" Interpretation des Entscheids der Verfassungsrichter: Dieser betraf nämlich den gewerblichen Bereich, dem damals behandelten Fall waren Klagen gegen Kapitalanlagefirmen vorangegangen.

Udo Vetter kommt zu einer eindeutigen Einschätzung der Rechtslage, er zeigt sich überzeugt, dass "die Veröffentlichung persönlicher Daten mutmaßlicher Filesharer rechtswidrig ist." Wenn es sich beim "Gegner" um einen Firma oder Prominenten handelt, dann hätte das einen Informationswert, nicht jedoch bei ganz normalen Bürgern.

Zudem hebt Vetter hervor, dass Abmahnungen stets an den Anschlussinhaber gehen, was nicht automatisch bedeutet, dass dieser der echte "Gegner" ist. Vetter hält es jedoch für unwahrscheinlich, dass es zu so einem Internet-Pranger kommt. Sollte jemand tatsächlich auf einer derartigen Liste landen, dem rät der Rechtsexperte, sofort eine einstweilige Verfügung zu erwirken.
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Quelle: winfuture.de
 
Porno-Pranger: Anwälte wollen Filesharer outen

Der 50jährige Heinz hat nun schon so viel über den Erotik-Film "Wilde Lüste im Rosengarten" gehört. Nun erscheint das Schmuddelfilchen auf seinem Bildschirm im Angebot eines Filesharing-Dienstes. Heinz kann nicht anders, er schlägt zu: Klick! Der Download startet – und schon sitzt Heinz in der Falle. Denn kurz darauf steht sein Name auf dem "Porno-Pranger", den eine Regensburger Anwaltskanzlei im Internet veröffentlicht. Die Welt lacht über Heinz – und seine Frau lässt sich scheiden.

Polizeistationen am Sex-Pranger?
So oder ähnlich könnte manche Vita verlaufen, wenn eine Regensburger Anwaltskanzlei ihre Pläne, am 1. September eine Gegnerliste im Internet zu veröffentlichen, in die Tat umsetzt. Und da sie sich auf Urheberrecht spezialisiert hat und diverse Namen der Erotikindustrie zu ihrer Mandantschaft zählen, werden dies wohl in erster Linie Filesharer sein, die nicht nur Musik, sondern auch illegal Pornos tauschen oder aus dem Web beziehen.

Die Anwälte betonen zwar laut "Welt Online", dass nicht alle 150.000 Gegner ihrer Datenbank ans schwarze Brett kommen, sondern nur Filesharer und Konsumenten, die im "gewerblichen Ausmaß" Videos durchs Web schwirren lassen. Heinz käme dann wohl mit einem blauen Auge davon. Das bayrische Online-Magazin "wochenblatt.de" will jedoch erfahren haben, dass in erster Linie widerborstige Zahlungsunwillige ans Prangerkreuz genagelt werden sollen - darunter auch Polizeistationen und Pfarrämter.

Die Erotik-Anwälte zeigen sich gelassen: Sie pochen auf ihr Recht, im Internet auf ihre Erfolge und Geschäftspartner hinzuweisen und sehen sich durch einen
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geschützt. Darin stützen die Richter das Recht von Anwälten, Gegner in bestimmten Fällen im Internet als Referenz angegeben zu dürfen. Diesem Urteil liegt jedoch ein Fall zugrunde, in dem Banken und Versicherungen und keine Privatpersonen auf der Webseite einer Anwaltskanzlei erschienen. Und Gegenstand des Rechtstreits war auch nicht delikate Ware aus dem Rotlicht-Milieu.

Anwald Stadler: "Bloß Säbelrasseln"

So sehen es auch mehrere Juristen. Anwalt Thomas Stadler
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"Dass sich diese Rechtssprechung auf Privatpersonen übertragen lässt, darf bezweifelt werden." Zumal auch unbeteiligte Inhaber von Web-Anschlüssen ins Kielwasser der Filesharer geraten können: Beispielsweise nutzen häufig Mitarbeiter die schnellen Datenraten am Arbeitsplatz zum Download von Filmen und Musik.

"Die Unternehmen sehen sich dann als Inhaber des Internetanschlusses plötzlich mit einer abgemahnten Urheberrechtsverletzung konfrontiert", kritisieren die Kollegen der Kölner Kanzlei "KBM Legal" den Vorstoß ihrer Kollegen aus Süddeutschland. "Durch den geplanten Internet-Pranger kann so die Reputation (...) stark in Mitleidenschaft gezogen werden."

Somit bleibt abzuwarten, ob die forschen Juristen an der Donau wirklich soweit gehen, ihre Liste in die Tat umzusetzen. Der Kölner Anwalt Christian Solmecke Link ist nicht mehr aktiv., es handele sich vermutlich lediglich um "Säbelrasseln", das die Gegner zügig zum Vergleich bewegen soll. Nicht umsonst heißt es wohl im Absatz über der Regensbuger Gegnerlisten-Verkündigung versöhnlich: "In einem großen Teil der uns anvertrauten Mandate erzielen wir vergleichsweise Einigungen".

Quelle: onlinekosten.de
 
Porno-Pranger: BDK rät dazu, die Kanzlei U+C anzuzeigen

Die Kanzlei U+C will am 1. September im Internet bis zu 150.000 Datensätze von abgemahnten Personen veröffentlichen. Man beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Veröffentlichung von Gegnerlisten zulässig sei. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sieht dies als Erpressungsversuch und mittelalterlichen Pranger an und rät Betroffenen, die Kanzlei anzuzeigen.

Gerade für Personen, die pornographische Werke heruntergeladen haben, steht viel auf dem Spiel. Abmahnungen in diesem Bereich werden im Durchschnitt weitaus schneller beglichen als irgendwo sonst, denn wer im Internet ohne Bezahlung Pornos bezogen hat, möchte dies nicht veröffentlicht wissen. Oftmals wird der Umstand sogar gegenüber der eigenen Lebensgefährtin verheimlicht. Vielleicht möchte die Regensburger Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH genau diesen Umstand zum eigenen Vorteil ausnutzen.

Bereits am 1. September will man die Datensätze von bis zu 150.000 Pornofilm-Downloadern ins Netz stellen. Man beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach man die Daten der juristischen Gegner veröffentlichen dürfe. Angeblich möchte man anfangs die Daten von Polizeistationen, arabischen Botschaften und Pfarrämtern veröffentlichen, die an einem Transfer urheberrechtlich geschützter Werke beteiligt waren.

Für den Bund Deutscher Kriminalbeamter stellt sich die Angelegenheit aber ganz anders dar: "Da hat bei der Kanzlei U+C wohl jemand das Urteil des Verfassungsgerichts falsch gelesen oder nicht verstanden. Das Urteil hatte eine andere Zielrichtung und rechtfertigt nicht, die Namen von vermeintlichen Urheberrechtsverletzern ins Internet zu stellen", stellt der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz klar. Für den Link ist nicht mehr aktiv. ist es offensichtlich, dass man mit der Ankündigung lediglich Einfluss auf die Zahlungsbereitschaft der vielen Abgemahnten ausüben möchte. Auch könne es laut BDK sein, dass es nie zu dieser Veröffentlichung kommen wird. Schon die reine Androhung könnte viele Betroffene zu einer Überweisung ihrer Kostennote bewegen.

Unklar ist auch, ob tatsächlich der Name der Downloader oder nur die Realdaten der Anschlussinhaber veröffentlicht werden. Die Internet-Anbieter können den Filesharer nicht identifizieren, sondern lediglich feststellen, über wessen Anschluss der Transfer durchgeführt wurde. Vor allem bei ungesicherten WLAN-Routern oder in Wohngemeinschaften führt dies häufiger zu Komplikationen. Den Täter könnte man lediglich mit Hilfe kriminalpolizeilicher Maßnahmen feststellen, die für Polizei und Staatsanwaltschaft in den meisten Fällen mangels krimineller Energie nicht in Frage kommen.

Der Pranger ist seit dem Mittelalter in Deutschland verboten. Das gilt auch in der virtuellen Welt. Bei einer Veröffentlichung würden ganz klar Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Kanzlei U+C wäre gut beraten, auch weiterhin rechtsstaatliche Wege zu beschreiten. Wenn die Kanzlei die Daten wirklich veröffentlichen sollte, was ich nicht glaube, kann man jedem der auf der Liste steht nur raten, Strafanzeige zu erstatten", ist die Empfehlung des BDK-Bundesvorsitzenden André Schulz. Empfängern einer Abmahnung sei abgesehen von dieser Ankündigung geraten, sich einen Fachanwalt seines Vertrauens zu suchen statt wie von U+C erhofft die geforderte Summe kampflos zu zahlen.

Quelle: gulli
 
AW: Raubkopierer: Kanzlei plant offenbar Web-Pranger

Update: (31.08.2012)
Das Landgericht Essen verbot Urmann & Collegen am Donnerstag Abend mit einer einstweiligen Anordnung, ab morgen die Namen und Adressen der Abgemahnten zu veröffentlichen. Das vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Recht auf die Veröffentlichung der "Gegnerlisten" bezog sich im dortigen Fall auf das Kapitalrecht. Das Vorhaben von U+C gefährdete aber die Intimsphäre und die Reputation der Betroffenen. Den Antrag auf einstweilige Verfügung stellte der Dortmunder Rechtsanwalt
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Strafrechtler Udo Vetter
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den Sachverhalt: "Der Tausch von erotischen Filmen mag zwar gegen das Urheberrecht verstoßen, der Vorgang hat aber nun mal einen direkten Bezug zur Privat- und sogar Intimsphäre. Von daher ist es wenig überraschend, dass das Landgericht Essen der Betroffenen recht gegeben hat. Ihr und Rechtsanwalt Hendrik Peters gebührt aber das Verdienst, die Sache in die Hand genommen zu haben – der Regensburger Porno-Pranger sollte Anfang September online gehen.

Die Entscheidung ist natürlich nur vorläufig. Urmann & Collegen können Widerspruch einlegen und schauen, ob sie Gerichte finden, die ihr mieses Spiel erlauben. Andererseits werden sich nun sicher viele Betroffene ermuntert fühlen, sich von den Regensburger Anwälten nichts gefallen zu lassen. Wenn massenweise einstweilige Verfügungen ergehen, könnte das für die Kanzlei jedenfalls sehr, sehr teuer werden.
"

Quelle: gulli
 
Porno-Pranger: Urteil bremst die Abmahn-Kanzlei

Die Abmahn-Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) aus Regensburg, welche vor einigen Wochen mit einem so genannten
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sorgte, wurde am heutigen Mittwoch vom Landgericht Essen ausgebremst.

In dem bisher nur in mündlicher Form vorliegenden Urteil der 4. Zivilkammer heißt es, dass die Veröffentlichung von Namen das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht verletzt. Ferner habe jede Privatperson das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wann persönliche Daten an die Öffentlichkeit gebracht werden.

Insofern bleibt die von einer Betroffenen erwirkte einstweilige Verfügung weiterhin in Kraft. Hendrik Peters, der Anwalt der Klägerin, hält das Vorgehen der Abmahn-Kanzlei für ein Drohmittel. Letztlich will man auf diese Weise die Zahlungsbereitschaft der abgemahnten Internetnutzer erhöhen, sagte er laut einem Bericht des
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Urmann und Collegen (U+C) hatte sich vor Gericht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts berufen. Diesbezüglich ging es um eine andere Kanzlei, die Namen von Unternehmen aus der Finanzbranche, mit denen man vor Gericht Auseinandersetzungen führte, veröffentlichen wollte, um die Kompetenz belegen zu können.

Das Landesgericht Essen hält fest, dass es Rechtsanwälten grundsätzlich gestattet ist, mit einer solchen angesprochenen Gegnerliste Werbung zu machen. Allerdings konnte man nicht feststellen, dass durch die Veröffentlichung der Namen von Privatpersonen ein Werbeeffekt erzielt wird.

Anfang August kündigte die Kanzlei aus Regensburg an, eine Gegnerliste, die als Porno-Pranger in den Medien bezeichnet wird, auf den Weg bringen zu wollen. Auf dieser Liste sollen sich Namen von abgemahnten Personen einfinden, welche illegale Filme - vorwiegend Porno-Inhalte - hoch- oder heruntergeladen haben.

Im nächsten Schritt muss dieses Urteil nun noch schriftlich verfasst werden. Sollte innerhalb von einem Monat keine Berufung eingelegt werden - wovon nicht auszugehen ist - so wird das Urteil des Landgerichts Essen rechtskräftig.

Quelle: winfuture.de
 
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