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PC & Internet Rapidshare verliert vor Gericht

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Rapidshare
Filehoster verliert vor Gericht

Im Kampf gegen Raubkopierer im Internet hat die Musikbranche einen Etappensieg errungen: Das Landgericht Hamburg verbot dem Filehoster Rapidshare.com, rund 5000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Die Musikbranche feierte das Urteil am Dienstag als Durchbruch, die Rapidshare AG kündigte Berufung an. Wie die Urheberrechte-Gesellschaft GEMA in München erklärte, ist Rapidshare laut Urteil «selbst dafür verantwortlich, dass eine Veröffentlichung der betreffenden Musikwerke über seine Plattform in Zukunft nicht mehr erfolgt». Zugleich habe das Gericht festgestellt, dass die von Rapidshare und ähnlichen Portalen getroffenen Massnahmen gegen Online-Piraterie ungenügend seien. Denn die Kontrolle der gespeicherten Dateien sei technisch durchaus möglich. GEMA-Chef Harald Heker sprach von einem «Meilenstein im Kampf gegen die illegale Nutzung von Musikwerken im Internet». Der Streitwert von 24 Millionen Euro sei eine ganz neue Dimension.
Rapidshare-Sprecherin Katharina Scheid sagte: «Wir haben verloren.» Aber sie fügte hinzu: «Wir gehen in die nächste Instanz.» Vorstand Bobby Chang sagte in Cham (ZG), die Gerichte urteilten sehr unterschiedlich. So habe das Oberlandesgericht Köln 2007 festgestellt, dass Rapidshare seinen Pflichten hinreichend nachkomme. Ein weiteres Verfahren laufe noch in Düsseldorf.
Vorgehen ist fraglich
In einer Medienmitteilung stellt Rapidshare das Vorgehen der GEMA in Frage: «Es kommt immer wieder zu neuen Verfahren, weil sich herausstellt, dass offensichtlich kein Massnahmenpaket langfristig verhindert, dass urheberrechtlich geschützte Werke im Internet − nicht nur über RapidShare − öffentlich zugänglich gemacht werden. Deshalb fragen wir uns, ob es nicht sinnvoller wäre zusammenzuarbeiten, um Musikliebhabern den richtigen Service zum richtigen Preis anzubieten und Musikschaffenden neue Einnahmequellen im Internet zu eröffnen. Wir sind überzeugt davon, dass sich damit die Nachfrage nach Raubkopien deutlich eindämmen liesse.»
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 60 000 Komponisten, Textautoren und Musikverlegern sowie über eine Million Rechteinhabern aus aller Welt. Rapidshare AG gilt als einer der grössten Speicherplatz-Anbieter weltweit. Die Kunden können Filme, Musik oder andere Dateien in eine Art Postfach kopieren und anderen den Zugang dazu ermöglichen. Wird der Link für urheberrechtlich geschützte Werke in einem Internet-Forum veröffentlicht und damit unzähligen Raubkopierern der Zugang eröffnet, ist das illegal.


Quelle-20min.ch
 
AW: Rapidshare verliert vor Gericht

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