Wie in einem Blogbeitrag der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke berichtet wird, werden gerade zur Zeit häufig Abmahnschreiben einer Kanzlei Kornmeier & Jankowski verschickt. Jedoch handelt es sich hierbei um betrügerische Fälschungen, denn eine Kanzlei dieses Namens existiert nicht. Es ist folglich Vorsicht geboten. Ist man in Besitz einer solchen Abmahnung, sollte man weder zahlen noch auf das Schreiben reagieren.
Als Abmahnung wird die Möglichkeit bezeichnet, rechtliche Auseinandersetzungen ohne Gerichtsverfahren beizulegen. Gerade beim Filesharing wird insbesondere seitens der Musik- und Filmindustrie Gebrauch davon gemacht. In einem Abmahnschreiben führen die beauftragten Anwälten auf, welche konkrete Urheberrechtsverletzung dem Abgemahnten im Rahmen der Abmahnung vorgeworfen wird (Datum, Dateiname, Dateigröße). Zugleich werden die Abgemahnten in der Abmahnung aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Es wird zudem ein Vergleichsangebot zur pauschalisierten Zahlung von Schadensersatz und Anwaltsgebühren in Abhängigkeit von der Anzahl der angebotenen Dateien unterbreitet.
Sollte jedoch von der Kanzlei der RA Kornmeier & Jankowski eine Abmahnung den Weg in den heimischen Briefkasten finden, handelt es sich gemäß der Information von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, um eine kriminelle Fälschung. Gefordert werden in diesem Schreiben 293,95 Euro wegen vermeintlich begangener Filesharing-Urheberrechtsverletzungen. Sogar angebliche Tatzeitpunkte samt IP-Adressen werden angegeben.
Die Rechtsanwälte Kornmeier & Jankowski geben vor (was nicht stimmt!), die EMI Musik Germany, Sony BMG Musik Entertainment, Universal Musik, Warner Musik Group, Warner Bros, DreamWorks SKG und Paramount Pictures zu vertreten. Doch Vorsicht: Weder existiert die genannte Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Jankowski (Ohmstraße. 44, 42549 Velbert), noch sind Tatzeitpunkte und IP-Adressen korrekt. Hierbei handelt es sich um eine eindeutige Fälschung und um einen erneuten perfiden Betrugsversuch von Kriminellen.
Wer sich in Besitz eines solchen Schreibens befindet, sollte den Rat der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke befolgen. Es wird empfohlen:
Quelle; tarnkappe
Als Abmahnung wird die Möglichkeit bezeichnet, rechtliche Auseinandersetzungen ohne Gerichtsverfahren beizulegen. Gerade beim Filesharing wird insbesondere seitens der Musik- und Filmindustrie Gebrauch davon gemacht. In einem Abmahnschreiben führen die beauftragten Anwälten auf, welche konkrete Urheberrechtsverletzung dem Abgemahnten im Rahmen der Abmahnung vorgeworfen wird (Datum, Dateiname, Dateigröße). Zugleich werden die Abgemahnten in der Abmahnung aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Es wird zudem ein Vergleichsangebot zur pauschalisierten Zahlung von Schadensersatz und Anwaltsgebühren in Abhängigkeit von der Anzahl der angebotenen Dateien unterbreitet.
Sollte jedoch von der Kanzlei der RA Kornmeier & Jankowski eine Abmahnung den Weg in den heimischen Briefkasten finden, handelt es sich gemäß der Information von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, um eine kriminelle Fälschung. Gefordert werden in diesem Schreiben 293,95 Euro wegen vermeintlich begangener Filesharing-Urheberrechtsverletzungen. Sogar angebliche Tatzeitpunkte samt IP-Adressen werden angegeben.
Die Rechtsanwälte Kornmeier & Jankowski geben vor (was nicht stimmt!), die EMI Musik Germany, Sony BMG Musik Entertainment, Universal Musik, Warner Musik Group, Warner Bros, DreamWorks SKG und Paramount Pictures zu vertreten. Doch Vorsicht: Weder existiert die genannte Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Jankowski (Ohmstraße. 44, 42549 Velbert), noch sind Tatzeitpunkte und IP-Adressen korrekt. Hierbei handelt es sich um eine eindeutige Fälschung und um einen erneuten perfiden Betrugsversuch von Kriminellen.
Wer sich in Besitz eines solchen Schreibens befindet, sollte den Rat der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke befolgen. Es wird empfohlen:
- Versuchen Sie keinen Kontakt aufzunehmen!
- Zahlen Sie keinesfalls die geforderte Summe!
- Stellen Sie gegebenenfalls Strafanzeige und behalten Sie dafür das Schreiben als Beweis!
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Quelle; tarnkappe
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