Die von der Primacom geplante Ausspeisung mehrerer TV-Sender wurde nun von der Medienanstalt Sachsen-Anhalt untersagt. Der Kabelnetzbetreiber darf die Anzahl seiner analogen TV-Sender nicht reduzieren.
Die Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) hat der Primacom die geplante Ausspeisung von fünf analogen TV-Sendern im Kabelnetz untersagt. Wie die MSA in einer Presseerklärung mitteilte, hatten die Medienwächter Sachsen-Anhalts die Bestimmung auf ihrer Versammlung am 8. Juli erlassen.
Mit diesem Beschluss ist es der Primacom nicht möglich, die Anzahl ihrer TV-Programme zu reduzieren. Der Kabelnetzbetreiber wollte die Zahl der TV-Sender im analogen Kabelprogramm von derzeit 37 auf 32 Sender absenken und daher seine Kanalbelegung ändern.
Die MSA begründete ihre Entscheidung mit einem Verstoß gegen das Vielfaltsgebot. Unter den wegfallenden TV-Sender sollte sich auch ein Musiksender befinden, sodass sich anschließend kein Musikangebot mehr unter den analogen Programmen im Netz der Primacom befunden hätte. Die Anzahl der Shoppingsender wäre dagegen gleich geblieben. Daher sah die MSA in der von der Primacom geplanten Reduzierung eine unzulässige Einschränkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt, sodass sie der geplanten Veränderung der analogen Kabelbelegung widersprach.
Quelle: Digitalfernsehen
Die Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) hat der Primacom die geplante Ausspeisung von fünf analogen TV-Sendern im Kabelnetz untersagt. Wie die MSA in einer Presseerklärung mitteilte, hatten die Medienwächter Sachsen-Anhalts die Bestimmung auf ihrer Versammlung am 8. Juli erlassen.
Mit diesem Beschluss ist es der Primacom nicht möglich, die Anzahl ihrer TV-Programme zu reduzieren. Der Kabelnetzbetreiber wollte die Zahl der TV-Sender im analogen Kabelprogramm von derzeit 37 auf 32 Sender absenken und daher seine Kanalbelegung ändern.
Die MSA begründete ihre Entscheidung mit einem Verstoß gegen das Vielfaltsgebot. Unter den wegfallenden TV-Sender sollte sich auch ein Musiksender befinden, sodass sich anschließend kein Musikangebot mehr unter den analogen Programmen im Netz der Primacom befunden hätte. Die Anzahl der Shoppingsender wäre dagegen gleich geblieben. Daher sah die MSA in der von der Primacom geplanten Reduzierung eine unzulässige Einschränkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt, sodass sie der geplanten Veränderung der analogen Kabelbelegung widersprach.
Quelle: Digitalfernsehen