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IPTV Preiserhöhung 2022: Verbraucherzentrale gewinnt gegen Disney

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hatte im vergangenen Jahr Klage gegen Disney eingereicht - Hintergrund war die Preiserhöhung, die der Streamingdienst im Sommer 2022 verkündet hatte. Jetzt haben Verbraucherschützer recht bekommen.

Problem der einseitigen Preisanpassung
Das Landgericht Potsdam hat im Sinne der Verbraucherzentrale Brandenburg entschieden, dass eine Klausel zur einseitigen Preisanpassung in den AGB von Disney so nicht zulässig ist.

2022 hatte der Konzern seine Preise in Deutschland um rund 30 Prozent erhöht. Ein betroffener Kunde wollte das nicht hinnehmen und hatte sich daraufhin an die Verbraucherschützer gewendet und diese hatten Klage eingereicht.

Preiserhöhungen nicht abschätzbar
Vorausgegangen war dem Urteil ein Anerkenntnis von Disney. "Es hat unsere Forderung akzeptiert - allerdings erst, nachdem das Gerichtsverfahren schon ein Jahr andauerte", erklärt Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der VZB. "Bei der angegriffenen Vertragsgestaltung konnten Verbraucher:innen eventuelle Preiserhöhungen zum Zeitpunkt ihres Vertragsschlusses überhaupt nicht abschätzen", so Scherer.

Zwar wurde den Kunden eingeräumt, die Preisänderung zurückzuweisen, unklar blieb aber nach den Nutzungsbedingungen, welche Folge eine solche Zurückweisung konkret nach sich ziehen würde. Allerdings hat das Urteil keine echten Auswirkungen auf die Preiserhöhung.

Was bedeutet das Urteil?

Das Gericht verbietet zwar, wie die Verbraucherschützer schrieben, nun überraschende Preissteigerung von Abos, erwarten aber im Umkehrschluss nur eine Anpassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Disney hat nun bis Ende August Zeit, die Klausel in den AGB zu ändern. In der Zwischenzeit hat der Konzern eine erneute Preiserhöhung angekündigt.

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Zusammenfassung

Verbraucherzentrale Brandenburg klagte gegen Disney wegen Preiserhöhung
Landgericht Potsdam urteilt: einseitige Preisanpassung in Disney AGB unzulässig
Disney erhöhte 2022 Preise in Deutschland um ca. 30 Prozent
Disney akzeptierte Forderung nach einem Jahr Gerichtsverfahren
Unklarheit für Kunden bei Ablehnung von Preisänderungen
Urteil erfordert Anpassung der AGB, keine Auswirkung auf Preiserhöhung
Disney plant erneute Preiserhöhung, muss bis Ende August AGB ändern.



Quelle; winfuture
 
Moin Moin,
was bleibt unterm Strich: Bezahlen oder dunkeltuten.
Gerade wer Kinder hat. - Und seine Ruhe will!
 
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