Youtube besitzt ein komplexes Filtersystem, welches urheberrechtlich geschützte Inhalte erkennt und die betroffenen Videos bei Verstößen sperrt. Einigen Hostern ist es nun offenbar gelungen, dies zu umgehen: Viele pornografische Inhalte sollen so auf Youtube gehostet werden.
Ein Großteil der Anbieter verletzt hierbei die Urheberrechte der Videoproduktionsfirmen. Darüber hat auch der Blog Torrentfreak berichtet. Im Normalfall werden neue Videos, die auf der Streamingplattform von Google veröffentlicht werden, durch ein automatisches System überprüft. Der Content-ID genannte Service vergleicht die hochgeladenen Videos mit urheberrechtlich geschützten Inhalten, welche zuvor von den Rechteinhabern an Google gemeldet wurden. Werden diese Rechte verletzt, so wird das Youtube-Video gelöscht und in vielen Fällen das Konto des Benutzers gesperrt. Doch genau dieses Filtersystem scheint hier nicht korrekt zu funktionieren.
Videos sind nicht gelistet
Es bleibt allerdings noch unklar, wieso das System bei den Inhalten nicht greift. Die Filme werden zwar als ungelistet gespeichert, sodass niemand ohne einen Direktlink Zugriffe auf diese erlangen kann, allerdings sollte das System der Content-ID auch hier aktiviert sein. Durch das Speichern der Videos auf Youtube werden Serverressourcen gespart. Anschließend werden die Verweise auf die Filmchen auf einigen Plattformen zusammengestellt. Um die Inhalte wieder entfernen zu lassen muss die Produktionsfirma hingegen alle Direktlinks, welche auf urheberrechtlich geschütztes Material verweisen, einzeln entfernen lassen. Dies dauert schlichtweg zu lange: Google benötigt für die Bearbeitung meistens einige Wochen.
Porno-Streaming im Internet ist auch in der Politik seit Jahren ein heiß diskutiertes Thema. In Großbritannien versucht die Regierung bereits seit 2013 eine Sperrung von Pornografie im Internet durchzusetzen. Die EU hat vor einiger Zeit jedoch beschlossen, die angestrebten Filter zu verbieten, da diese nicht mit geltendem Recht übereinstimmten. In Deutschland sorgten in Vergangenheit mehrere Abmahnwellen von auf pornografische Inhalte spezialisierte Anwaltskanzleien für Aufsehen: Die meisten Nutzer zahlten, auch wenn Videostreaming im Internet hierzulande grundsätzlich nicht strafbar ist.
Quelle: Winfuture
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Ein Großteil der Anbieter verletzt hierbei die Urheberrechte der Videoproduktionsfirmen. Darüber hat auch der Blog Torrentfreak berichtet. Im Normalfall werden neue Videos, die auf der Streamingplattform von Google veröffentlicht werden, durch ein automatisches System überprüft. Der Content-ID genannte Service vergleicht die hochgeladenen Videos mit urheberrechtlich geschützten Inhalten, welche zuvor von den Rechteinhabern an Google gemeldet wurden. Werden diese Rechte verletzt, so wird das Youtube-Video gelöscht und in vielen Fällen das Konto des Benutzers gesperrt. Doch genau dieses Filtersystem scheint hier nicht korrekt zu funktionieren.
Videos sind nicht gelistet
Es bleibt allerdings noch unklar, wieso das System bei den Inhalten nicht greift. Die Filme werden zwar als ungelistet gespeichert, sodass niemand ohne einen Direktlink Zugriffe auf diese erlangen kann, allerdings sollte das System der Content-ID auch hier aktiviert sein. Durch das Speichern der Videos auf Youtube werden Serverressourcen gespart. Anschließend werden die Verweise auf die Filmchen auf einigen Plattformen zusammengestellt. Um die Inhalte wieder entfernen zu lassen muss die Produktionsfirma hingegen alle Direktlinks, welche auf urheberrechtlich geschütztes Material verweisen, einzeln entfernen lassen. Dies dauert schlichtweg zu lange: Google benötigt für die Bearbeitung meistens einige Wochen.
Porno-Streaming im Internet ist auch in der Politik seit Jahren ein heiß diskutiertes Thema. In Großbritannien versucht die Regierung bereits seit 2013 eine Sperrung von Pornografie im Internet durchzusetzen. Die EU hat vor einiger Zeit jedoch beschlossen, die angestrebten Filter zu verbieten, da diese nicht mit geltendem Recht übereinstimmten. In Deutschland sorgten in Vergangenheit mehrere Abmahnwellen von auf pornografische Inhalte spezialisierte Anwaltskanzleien für Aufsehen: Die meisten Nutzer zahlten, auch wenn Videostreaming im Internet hierzulande grundsätzlich nicht strafbar ist.
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