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PC & Internet Pirate Pay" will Urheberrecht im Bittorrent-Netz schützen

Ein russisches Start-up hat nach eigenen Angaben eine Methode entwickelt, die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material im Bittorrent-Netz zu stören. Das System des Unternehmens "
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" ist angeblich in der Lage, den Download von bestimmten Dateien durch Teilnehmer in dem Filesharing-Netz gezielt zu unterbinden. Ein erster Feldversuch der Technik soll erfolgreich verlaufen sein.

Die drei "Pirate Pay"-Gründer hatten zunächst eine Software für Traffic-Management und -Auswertung für Netzbetreiber entwickelt. Dabei sei ihnen das Potenzial des Systems für den Urheberrechtsschutz klar geworden, heißt es in russischen
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. Die Software sei in der Lage, Datenströme gezielt zu unterbrechen.

Über die genaue Funktionsweise der Software macht das Unternehmen keine Angaben. Auf der Website heißt es nur, dass Pirate Pay die im Bittorrent-Netz mit dem Down- und Upload einer bestimmten Datei beschäftigten Clients zum Abbruch der Verbindung bringt. Das Fachblog TorrentFreak
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, dass Pirate Pay die Bittorrent-Clients mit falschen Informationen flutet und so die Verbindung zur richtigen IP-Adresse stört.

Das System sei für einen Film über den Liedermacher
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erfolgreich getestet worden,
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. Innerhalb von 30 Tagen sei der Download von 44.845 Kopien blockiert worden. Bei dem Test hat Pirate Pay mit dem russischen Verleih-Joint-Venture Disney/Sony zusammengearbeitet. Das Start-up wurde den Angaben zufolge mit Mitteln von Microsoft und der russischen Bortnik-Stiftung gefördert.

Quelle: heise.de
 
The Pirate Bay" - Fall geht nach Straßburg

Der Streit um die Torrentplattform „The Pirate Bay“ soll nun in höchster Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausgefochten werden. Der verurteilte Inhaber der Seite, Fredrik Neij hat in Straßburg Klage gegen die schwedische Justiz eingereicht. Diese hatte ihn und seine Kollegen zu knapp einem Jahr Gefängnis und rund 8 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt.

Die Anklage soll einen mutmaßlichen Verstoß gegen Artikel 10 der Menschenrechtskonventionen anprangern. Laut diesem steht jedem Menschen ein Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit zu, das ihm von keiner Regierung ohne Weiteres genommen werden darf. Durch die Verurteilung von Neij und den weiteren The Pirate Bay-Helfern habe die schwedische Justiz dieses Gesetz gebrochen - meint zumindest der Anwalt des Verurteilten, Jonas Nilsson.

Schließlich habe das Team hinter dem Webportal lediglich einen freien Austausch von Daten und Informationen ermöglicht. Nach der Argumentation des schwedischen Gerichts, Neij habe millionenfache Copyright-Verstoße billigend in Kauf genommen, sei entsprechend auch ein Post-Unternehmen kriminell, erklärt der Jurist. Schließlich könne sich in einem zugestellten Paket auch etwas Illegales befinden.

Weiter macht Nilsson der schwedischen Justiz schwere Vorwürfe, was den Weg ihrer Urteilsfindung betrifft. So scheint man sich letztendlich nur vor der Frage gedrückt zu haben, wie Internet-Services mit Torrent-„Wegweisern“ letztendlich zu beurteilen sind.

Eine eindeutige Gesetzgebung gibt es im skandinavischen Land nicht. Nun sieht sich wohl der Europäische Gerichtshof mit der schwierigen Frage konfrontiert, inwiefern die „Piratenbucht“ als freier Datenumschlagsplatz zu beurteilen ist. Dass die Administration nicht an deren Nutzung beteiligt ist, zeigte sich bereits, als die Mitarbeiter sich wegen der juristischen Probleme nicht mehr um die Webseite kümmerten. Damals lebte die Plattform gänzlich von alleine weiter, da unzählige Nutzer die Domain trotz teilweise schwerer Zugänglichkeit weiter besuchten. Die Webseite ist bis heute online.

Quelle: gulli
 
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