"Ich mach' mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt": Hat das auch der Autor der deutschen Version von Pippi Langstrumpfs Lied gedacht? Ja, nach Ansicht des Hamburger Landgerichts. Das Lied verstößt wohl gegen das Urheberrecht.
Jedes Kind kennt dieses Lied, jetzt ist der Titelsong von Pippi Langstrumpf Auslöser eines Rechtsstreits: Nach Ansicht des Hamburger Landgerichts verstößt die deutsche Version wohl gegen das Urheberrecht der Autorin Astrid Lindgren (1907-2002). Ein schwedisches Unternehmen, das Lindgrens Urheberrechte vertritt, hatte die Rechteinhaber der deutschen Textfassung verklagt.
In einer Anhörung zum Streit erklärte der Vorsitzende Richter, die Zivilkammer halte den gestellten Unterlassungsantrag der Erben Lindgrens für aussichtsreich. Wenn das Gericht der Klage stattgibt, könnte das Lied vorerst nicht weiter verbreitet werden. Ein Urteil soll allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.
Anlass der Kontroverse ist, dass die Schweden der Ansicht sind, die deutsche Fassung sei eine sogenannte abhängige Bearbeitung des Originals. "Här kommer Pippi Långstrump, tjolahopp tjolahej tjolahoppsan-sa", dichtete Lindgren. Der deutsche Autor Wolfgang Franke machte daraus: "Hey - Pippi Langstrumpf, trallari trallahey tralla hoppsasa" - angeblich ohne Einwilligung der schwedischen Verfasserin.
Die Anwälte der verklagten Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft und der Witwe von Franke wenden ein, der deutsche Text sei eine freie Benutzung des Kinderbuchstoffs, für die keine Genehmigung erforderlich sei. So kommen auch die berühmten Zeilen zu Pippis "Plutimikation" im schwedischen Original nicht vor: "Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune, ich mach' mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt."
Ein "kunterbuntes Haus" gibt es nur auf Deutsch
Es war ebenfalls Franke, der die Villa von Pippi zu einem kunterbunten Haus machte. Nach Lindgrens Worten wohnt das Mädchen in seiner "Villa Villekulla". "Das ist nicht schlecht, ich hab' nen Affen, Pferd und Villa, und es ist auch gut, einen Koffer voll Geld zu haben", heißt es schlicht auf Schwedisch. In Deutschland trällert Pippi seit 50 Jahren: "Ich hab' ein Haus, ein kunterbuntes Haus, ein Äffchen und ein Pferd, die schauen dort zum Fenster raus."
"Das Verfahren berührt sehr komplexe urheberrechtliche Fragen", sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen. Es gehe auch darum, ob der deutsche Text den Kernerzählstoff der Geschichte und die Rechte an der literarischen Figur von Pippi Langstrumpf verletze. Die schwedischen Kläger wollen erreichen, dass die Deutschen die Verwertungserlöse aus der Rechtegesellschaft Gema nicht länger bekommen.
In jahrelanger Arbeit wurde Lindgrens Nachlass geordnet
Die Klage wurde bereits Ende 2017 eingereicht. 2014 hätten die Kläger eine erste Abmahnung rausgeschickt, sagte der Gerichtssprecher. Davor habe nach Darstellung der Kläger in jahrelanger Arbeit der manager magazin Nachlass von Lindgren geordnet werden müssen.
Ein erster Verhandlungstermin fand vor einem Jahr statt. Damals habe die Kammer es bereits für möglich gehalten, dass die deutsche Version die Rechte des Originals verletzt.
Quelle; spiegel
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Jedes Kind kennt dieses Lied, jetzt ist der Titelsong von Pippi Langstrumpf Auslöser eines Rechtsstreits: Nach Ansicht des Hamburger Landgerichts verstößt die deutsche Version wohl gegen das Urheberrecht der Autorin Astrid Lindgren (1907-2002). Ein schwedisches Unternehmen, das Lindgrens Urheberrechte vertritt, hatte die Rechteinhaber der deutschen Textfassung verklagt.
In einer Anhörung zum Streit erklärte der Vorsitzende Richter, die Zivilkammer halte den gestellten Unterlassungsantrag der Erben Lindgrens für aussichtsreich. Wenn das Gericht der Klage stattgibt, könnte das Lied vorerst nicht weiter verbreitet werden. Ein Urteil soll allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.
Anlass der Kontroverse ist, dass die Schweden der Ansicht sind, die deutsche Fassung sei eine sogenannte abhängige Bearbeitung des Originals. "Här kommer Pippi Långstrump, tjolahopp tjolahej tjolahoppsan-sa", dichtete Lindgren. Der deutsche Autor Wolfgang Franke machte daraus: "Hey - Pippi Langstrumpf, trallari trallahey tralla hoppsasa" - angeblich ohne Einwilligung der schwedischen Verfasserin.
Die Anwälte der verklagten Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft und der Witwe von Franke wenden ein, der deutsche Text sei eine freie Benutzung des Kinderbuchstoffs, für die keine Genehmigung erforderlich sei. So kommen auch die berühmten Zeilen zu Pippis "Plutimikation" im schwedischen Original nicht vor: "Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune, ich mach' mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt."
Ein "kunterbuntes Haus" gibt es nur auf Deutsch
Es war ebenfalls Franke, der die Villa von Pippi zu einem kunterbunten Haus machte. Nach Lindgrens Worten wohnt das Mädchen in seiner "Villa Villekulla". "Das ist nicht schlecht, ich hab' nen Affen, Pferd und Villa, und es ist auch gut, einen Koffer voll Geld zu haben", heißt es schlicht auf Schwedisch. In Deutschland trällert Pippi seit 50 Jahren: "Ich hab' ein Haus, ein kunterbuntes Haus, ein Äffchen und ein Pferd, die schauen dort zum Fenster raus."
"Das Verfahren berührt sehr komplexe urheberrechtliche Fragen", sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen. Es gehe auch darum, ob der deutsche Text den Kernerzählstoff der Geschichte und die Rechte an der literarischen Figur von Pippi Langstrumpf verletze. Die schwedischen Kläger wollen erreichen, dass die Deutschen die Verwertungserlöse aus der Rechtegesellschaft Gema nicht länger bekommen.
In jahrelanger Arbeit wurde Lindgrens Nachlass geordnet
Die Klage wurde bereits Ende 2017 eingereicht. 2014 hätten die Kläger eine erste Abmahnung rausgeschickt, sagte der Gerichtssprecher. Davor habe nach Darstellung der Kläger in jahrelanger Arbeit der manager magazin Nachlass von Lindgren geordnet werden müssen.
Ein erster Verhandlungstermin fand vor einem Jahr statt. Damals habe die Kammer es bereits für möglich gehalten, dass die deutsche Version die Rechte des Originals verletzt.
Quelle; spiegel