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PC & Internet Pippi Langstrumpfs Lied verstößt wohl gegen Urheberrecht

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"Ich mach' mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt": Hat das auch der Autor der deutschen Version von Pippi Langstrumpfs Lied gedacht? Ja, nach Ansicht des Hamburger Landgerichts. Das Lied verstößt wohl gegen das Urheberrecht.

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Jedes Kind kennt dieses Lied, jetzt ist der Titelsong von Pippi Langstrumpf Auslöser eines Rechtsstreits: Nach Ansicht des Hamburger Landgerichts verstößt die deutsche Version wohl gegen das Urheberrecht der Autorin Astrid Lindgren (1907-2002). Ein schwedisches Unternehmen, das Lindgrens Urheberrechte vertritt, hatte die Rechteinhaber der deutschen Textfassung verklagt.

In einer Anhörung zum Streit erklärte der Vorsitzende Richter, die Zivilkammer halte den gestellten Unterlassungsantrag der Erben Lindgrens für aussichtsreich. Wenn das Gericht der Klage stattgibt, könnte das Lied vorerst nicht weiter verbreitet werden. Ein Urteil soll allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Anlass der Kontroverse ist, dass die Schweden der Ansicht sind, die deutsche Fassung sei eine sogenannte abhängige Bearbeitung des Originals. "Här kommer Pippi Långstrump, tjolahopp tjolahej tjolahoppsan-sa", dichtete Lindgren. Der deutsche Autor Wolfgang Franke machte daraus: "Hey - Pippi Langstrumpf, trallari trallahey tralla hoppsasa" - angeblich ohne Einwilligung der schwedischen Verfasserin.

Die Anwälte der verklagten Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft und der Witwe von Franke wenden ein, der deutsche Text sei eine freie Benutzung des Kinderbuchstoffs, für die keine Genehmigung erforderlich sei. So kommen auch die berühmten Zeilen zu Pippis "Plutimikation" im schwedischen Original nicht vor: "Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune, ich mach' mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt."

Ein "kunterbuntes Haus" gibt es nur auf Deutsch
Es war ebenfalls Franke, der die Villa von Pippi zu einem kunterbunten Haus machte. Nach Lindgrens Worten wohnt das Mädchen in seiner "Villa Villekulla". "Das ist nicht schlecht, ich hab' nen Affen, Pferd und Villa, und es ist auch gut, einen Koffer voll Geld zu haben", heißt es schlicht auf Schwedisch. In Deutschland trällert Pippi seit 50 Jahren: "Ich hab' ein Haus, ein kunterbuntes Haus, ein Äffchen und ein Pferd, die schauen dort zum Fenster raus."

"Das Verfahren berührt sehr komplexe urheberrechtliche Fragen", sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen. Es gehe auch darum, ob der deutsche Text den Kernerzählstoff der Geschichte und die Rechte an der literarischen Figur von Pippi Langstrumpf verletze. Die schwedischen Kläger wollen erreichen, dass die Deutschen die Verwertungserlöse aus der Rechtegesellschaft Gema nicht länger bekommen.

In jahrelanger Arbeit wurde Lindgrens Nachlass geordnet
Die Klage wurde bereits Ende 2017 eingereicht. 2014 hätten die Kläger eine erste Abmahnung rausgeschickt, sagte der Gerichtssprecher. Davor habe nach Darstellung der Kläger in jahrelanger Arbeit der manager magazin Nachlass von Lindgren geordnet werden müssen.

Ein erster Verhandlungstermin fand vor einem Jahr statt. Damals habe die Kammer es bereits für möglich gehalten, dass die deutsche Version die Rechte des Originals verletzt.

Quelle; spiegel
 
Hallo!
Die Welt hat auch sonst keine Probleme!
Bei uns heist ein Kindergarten seit 50Jahren "Villa Kunterbunt"Das haben die sogenannten Urheberrechtsverdreher herausgefunden und haben dafür eine Jährliche Gebühr verlangt.
Also geht's doch nur ums Geld für die Erben!!!
Ob Astrid Lindgren das auch so gewollt hätte???
MfG salatin
 
Zuletzt bearbeitet:
...natürlich geht es bei Urheberrechten ums Geld...um was auch sonst, ist doch schließlich mit das Wichtigste was es gibt.
Entweder für die Künstler die Werke geschaffen haben, oder für deren Erben.
Wenn es das Urheberrecht nicht geben würde, würde auch kein Künstler auf der Welt mehr irgendwas komponieren, schreiben oder schauspielern.
Kein Mensch auf der Welt arbeitet für lau!
 
ich bin 52 und mit dem Lied bzw Film groß geworden und jetzt fällt es den Leuten ein ach da war was?
Frechheit
 
für die Künstler die Werke geschaffen haben, oder für deren Erben
Für die Künstler ist das auch in Ordnung, wieso man Urheberrechte privat vererbt werden müssen ist mir allerdings nicht so klar. Künstler schaffen ihre Werke ja im Normalfall nicht für die eigenen Nachkommen sondern für die Allgemeinheit und werden von dieser auch zu Lebzeiten honoriert. Nach Ableben sollten auch die Rechte an die Allgemeinheit übergehen. Es ist für mich einfach nicht vermittelbar das z.B. noch heute Unsummen an Gebühren an E. Presleys Erben ausgeschüttet werden, obwohl der schon vor über 40 Jahren dahingegangen ist. Man könnte auch mit Übergangsfristen und gestaffelten Abfindungen (für Erben) arbeiten, so wie es aktuell ist kann es eigentlich nicht sein.
 
...Urheberrecht gilt doch nicht ewig, 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers werden die Werke gemeinfrei.

Wäre ja ungerecht wenn irgendwelche Plattenproduzenten sich eine goldene Nase mit der Verwertung verdienen würden und die Nachkommen des Künstlers gehen leer aus
Schreibst ja selbst das an die Elvis Erben Unsummen gezahlt werden, kannst dir ja dann ausrechnen was Plattenfirmen da verdienen.
Finde es nur gerecht das davon die Nachkommen ihren Teil abbekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
., 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers werden die Werke gemeinfrei.
70 Jahre sind viel zu lang. 20 Jahre sehe ich eher als gerchtfertigt an. Genausolang wie in der Geschichtsschreibung eine Menschengeneration gerechnet wird
Da bedarf es gesetzlicher Änderungen
 
...wenn jemand seinen Nachkommen ein großes Millionen-Vermögen vererbt hat verfällt das auch nicht nach 20 Jahren.
Warum sollen Erben von Künstlern die zu Lebzeiten vielleicht keine großen Reichtümer angehäuft haben da schlechter gestellt werden.
Steuern zahlen sie ja sowieso auf die Einkünfte.
Ein Werk was ich schaffe sollte im Gegenteil immer das Eigentum der Nachkommen bleiben....so wie Firmen auch.
Du verlangst doch auch nicht, wenn du eine Firma aufgebaut hast das die nach 20 Jahren der Allgemeinheit gehört.
Geistiges Eigentum ist nichts anderes als Materielles, kann man genau so verkaufen, kaufen, verpachten etc.
Man kann doch Erben von geistigen Eigentum nicht anders behandeln als Erben die materielle Güter erben
Warum soll die Allgemeinheit etwas kostenlos bekommen wofür sie nichts getan hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich war der Meinung, die Rechte hat der Verleger Oetinger (HH) in irgendeiner Form zu Lebzeiten von Autorin Astrid Lindgren verwaltet.
Was ein Skandal, nach soviel Jahre kommt irgend ein Titelerbe... Normale wenn es nicht verjährt ist, könnte das Recht nach Treu und Glaube verwirkt sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn irgendwelche Plattenproduzenten sich eine goldene Nase mit der Verwertung verdienen würden und die Nachkommen des Künstlers gehen leer aus
Gerade das sollte ja nicht so sein, Plattenfirmen sind ja nicht die Allgemeinheit. Solche Auswüchse, wie hier bei A. Lindgren, darf es nicht geben. Sie hat zu Lebzeiten (meines Wissens) nichts unternommen um in die Richtung Kohle abzugreifen, dann dürften das auch potenzielle Erben nicht tun. Dies kann man aber wohl nur verhindern wenn die Rechte nach Ableben des Künstlers an jemanden gehen der kein weitergehendes finanzielles Interesse haben darf (Allgemeinheit). Gesetzliche Erben sollten dem Wert entsprechend einmalig finanziell abgefunden werden, aber keine Rechtevertretung mehr erlangen dürfen.
 
Gier und römische Dekadenz sind wohl traurigerweise die treibenden Kräfte der europ. Gesellschaft geworden.Die Kinder interessiert das Erbe ihrer Mutter nicht.Wir münzen das auf die Gesellschaft um und sind nicht überrascht.
 
Hier bringe ich MB mal auf ne gute Idee:
Es gibt ja A-, B-, C-, .... Klasse. Es ist nun langsam an der Zeit, das sich Mercedes das Alphabet schützen lässt. Da könnte ma von jedem Erstklässler schon eine Lizenzgebühr verlangen. Von den Sekretärinnen ganz zu schweigen.

MfG
 
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