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PC & Internet Petition: Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat verhindern

Petition: Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat verhindern #vds

Zum Freitag noch ein kurzer Hinweis auf ein Thema, was uns alle tangiert. Die gerade entstehende große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat es im Koalitionsvertrag festgeschrieben: Die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung soll wieder eingeführt werden. Zeit, dass ihr euch wehrt.

Worum geht es?

Wie z.B. heise.de hier schreibt, will Schwarz-Rot will demnach die EU-Richtlinie “über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten” umsetzen und diese personenbeziehbaren Informationen sechs Monate von Providern aufbewahren lassen. Bei Spiegel Online könnt ihr hier eine ganze Reihe Artikel zum Thema abrufen. Und golem.de bringt, passend zum Suchbegriff die folgenden zwei Artikel “Vorratsdatenspeicherung – Nichts gelernt aus NSA-Skandal” und “Porno-Surfen als Druckmittel gegen muslimische Extremisten”, die schon mal zeigen, wohin die Reise geht. Ersetzt einfach “muslimische Extremisten” durch “unbescholtene Bürger wie Du und ich”, dann passt es schon.

Zur Erinnerung: Das gab es schon mal von Schwarz-Rot und wurde gekippt


Nur zur Erinnerung: 2007 gab es schon mal ein Gesetz zur TK-Überwachung, welches die Vorratsdatenspeicherung für 6 Monate vorsah. Bekanntermaßen verwarf das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz in Teilen, da es verfassungswidrig mit dem Grundgesetz war. Nun soll also Gesetz also “Karlsruhe-fest” neu aufgelegt werden – weshalb man wohl einen “Einschub im Koalitionsvertrag” vorgesehen hat, dass die erfassten Daten “nur bei schweren Straftaten und nach Anordnung eines Richters” ausgewertet werden dürfen. Nur: Wir kennen es ja: Sind die Daten einmal erfasst, wird ausgewertet – egal, ob ein Richter das abnickt oder nicht. Gibt es dann einen Anfangsverdacht, wird ein Richter gefragt – löst sich das in “Luft auf”, lässt man das Ganze stillschweigend unter den Tisch fallen.
Und kommt mir nicht mit “tangiert mich nicht, ich hab ja nix gemacht”. Es reicht, im Telefonbuch oder Facebook-Profile eines Verdächtigen (ein Verdächtiger gilt solange als unschuldig, bis die Schuld von einem Gericht festgestellt wurde) zu stehen, um in die Rasterung zu geraten. Die Speicherung ist bereits das Problem, wie man in diesem Spiegel Online-Artikel von Yasmina Banaszcuk nachlesen kann.

Farbe bekennen, Position beziehen, Petition zeichnen


Kurz nach der Bundestagswahl gab es bei heise.de einen Kommentar, dass uns die Abwahl der FDP noch leid tun werde, da Leute wie Leutheuser-Schnarrenberger nicht mehr gegen Friedrich & Co. als Bollwerk hinsichtlich der Verteidigung der Bürgerfreiheiten fungieren können. Erweist sich nur ein paar Wochen später als geradezu prophetisch.
Ich möchte nicht, dass meine Daten und meine Kommunikationsverbindungen vorsorglich aufgezeichnet und wie auch immer gerastert werden – dann das kostet mich meine persönliche Freiheit und Sicherheit. Ich denke, auch von Euch sollte sich jeder seine Gedanken machen und den Arsch hochkriegen. Tobias Huch aus Mainz hat bei change.org eine Petition Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat verhindern! #vds aufgesetzt. Der Petitionstext ist im Internet einsehbar.
Also ruft diesen Link auf und zeichnet die Petition, die an diverse Landesregierungen geht. Überlasst dieses Spielfeld nicht den Friedrichs, denen der “Antiamerikanismus solange auf den Sack geht, solange sie nicht selbst auf’m Klo abgehört werden” – oder den Pofallas, die das Ganze einfach mal “als beendet erklären” – um dann bei Merkels Abhörgate zurückzurudern und von einem “falsch verstanden” zu näseln.

Also: Unterschreibt jetzt!

Quelle: Internet
 
AW: Petition: Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat verhindern

Auf weitere offene Fragen weist auch das Handelsblatt hin:

Die im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbarte Vorratsdatenspeicherung stößt auf erhebliche Vorbehalte bei Anwälten in Deutschland. „Solange nicht sichergestellt ist, dass amerikanische und britische Organisationen die im Entwurf der großen Koalition vorgesehen Eingriffshürden für die Verwertung der Daten beachten, muss eine Erfassung unterbleiben“, sagte der Vorsitzende des Berliner Anwaltsverein (BAV) und Vize-Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Schellenberg, Handelsblatt Online. Es sei nicht erkennbar, wie die Daten vor dem Zugriff Dritter gesichert werden könnten.

Darüber hinaus ist nach Ansicht Schellenbergs völlig ungeklärt, wer die Datenerfassung bezahlen muss. Das Verwaltungsgericht Berlin habe bereits im Jahr 2008 geurteilt, dass die Telekommunikationsunternehmen mit diesen Kosten nicht zu belasten seien, gab der Jurist zu bedenken. „Es steht demnach zu befürchten, dass der Steuerzahler die im Rahmen der beabsichtigten Vorratsdatenspeicherung entstehenden Kosten zu tragen hat.“ Es sei aber eine Frage der „politischen Ehrlichkeit“, die Kosten vorab zu benennen und zu erklären, aus welchem Etat sie kommen.

Schellenberg wies zudem darauf hin, dass die Telefon- und Internetkommunikation in der Bundesrepublik neben der Telekom insbesondere auch über Töchtergesellschaften amerikanischer und insbesondere britischer Unternehmen erfolge. „Aufgrund ihrer Beteiligungsrechte können diese Unternehmen jederzeit auf die Daten ihrer in Deutschland tätigen Töchter zugreifen“, sagte er und fügte hinzu, dass derzeit nur die Daten sicher seien, die nicht gespeichert würden.
Trotz der Vorbehalte sehen Union und SPD keine Veranlassung mit der Vorratsdatenspeicherung zu warten. Die zugrundeliegende EU-Richtlinie werde umgesetzt, sobald die Regierung gebildet sei, hatte die amtierende Kanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch in Berlin gesagt. Ziel sei aber, die Speicherfrist auf drei Monate zu verkürzen.

Union und SPD haben sich darauf verständigt, die Speicherung von Mail- und Telefondaten für den Fall wieder einzuführen, dass Terrorfahnder oder Polizei sie später einmal brauchen. Die Bedingungen: Der Zugriff auf die gespeicherten Daten soll nur bei schweren Straftaten erlaubt sein und „zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben“. Außerdem soll ein Richter dies genehmigen. Derzeit gibt es zu der EU-Vorgabe keine gesetzliche Regelung in Deutschland.

Kritik äußerte auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Er rechnet mit neuen Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung. „Das Risiko dafür ist hoch“, sagte Schaar nach einer Konferenz der Beauftragten der Länder und des Bundes für die Informationsfreiheit. Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aus dem Jahre 2010 hohe Hürden für das Speichern von Internet-und Telefonverbindungsdaten aufgebaut.

Die Grünen erklärten, es sei „ein schwerer Fehler, auf dem Höhepunkt der NSA-Affäre die verfassungsrechtlich hochproblematische Vorratsdatenspeicherung durchzuwinken“. Der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz hielt Union und SPD vor, dass sie diese Vereinbarung wenige Monate vor einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung trafen, anstatt den Richterspruch abzuwarten. „Die SPD gibt damit jeden bürgerrechtlichen Anspruch an der Garderobe der großen Koalition ab.“

Gruß

Fisher
 
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