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PayTV Pay-TV-Urteil: Harte Zeiten für Fußball-Vermarkter

EU-Entscheidung: Fußball-Spitzenspiele nicht exklusiv im Pay-TV

Wichtige Fußballspiele dürfen zukünftig nicht mehr exklusiv an Pay-TV-Anbieter verkauft werden. Die EU hat am Donnerstag ein entsprechendes Verbot für UEFA und FIFA verhängt. Im Notfall wolle man einschreiten.

Die Fußballverbände FIFA und UEFA haben keinen Anspruch auf eine ausschließliche Ausstrahlung von Spitzenspielen im Bezahlfernsehen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Damit bestätigten die obersten europäischen Richter die Entscheidungen Belgiens und Großbritanniens. Die beiden Länder hatten festgelegt, dass wichtige Spiele dort nicht nur im Bezahlfernsehen laufen dürfen.

In Belgien ging es dabei um alle Endrunden-Spiele der Weltmeisterschaft, bei Großbritannien zusätzlich auch um die Endrunde der Fußball-Europameisterschaft. Der Gerichtshof bestätigte, dass diese Partien Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung sein können. Für solche Ereignisse können die EU-Staaten einen Bann gegen eine
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Übertragung im Pay-TV verhängen. Neben wichtigen Fußballpartien können dies zum Beispiel Olympische Spiele sein.

FIFA und UEFA hatten sich gegen die Einstufung in diese Kategorie gewehrt. Für sie sind
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im Bezahlfernsehen eine wichtige Einnahmequelle.

In Deutschland regelt der Rundfunkstaatsvertrag, dass bestimmte Großereignisse "von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung" nur dann im Pay
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ausgestrahlt werden dürfen, wenn sie zugleich in einem Free TV zu sehen sind. Die Free-TV-Rechte an den Spielen der kommenden Fußball-Weltmeisterschaften 2014 und 2018 sowie der EM 2016 liegen bei ARD und ZDF. Die Rechte an den deutschen Qualifikationsspielen zur EM 2016 und WM 2018
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Quelle: Digitalfernsehen
 
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Mit dem Pay-TV-Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Empörung bei den Fußball-Verbänden UEFA und FIFA gesorgt. Generell könnten jetzt schwere Zeiten für die Vermarkter von Fußball-Rechten anbrechen.

Fußball-Fans in Europa haben ein Recht auf die Übertragung wichtiger Fußballspiele im Free-TV. Für die Dachverbände FIFA und UEFA gibt es hingegen keinen
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auf eine ausschließliche Ausstrahlung von Spitzenpartien im Bezahlfernsehen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg
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. Damit bestätigten die obersten europäischen Richter die Entscheidungen Belgiens und Großbritanniens: Die beiden Länder hatten festgelegt, dass wichtige Spiele dort nicht nur im Pay-TV laufen dürfen.

FIFA und UEFA hatten sich gegen die Einstufung in diese Kategorie gewehrt. Für sie sind
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im Bezahlfernsehen eine wichtige Einnahmequelle. Für die Fernsehrechte an den großen Turnieren wie EM oder WM können zukünftig voraussichtlich nicht mehr so hohe Einnahmen erzielt werden. Dementsprechend empört
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Das Urteil wird auch Auswirkungen auf das Geschäft mit Fußballrechten haben. "Auf die Vermarkter kommen harte Zeiten zu", sagte der Medienrechtler Olaf Wolters. "Es ist ein Präzedenzfall geschaffen, der nicht nur Großbritannien und Belgien betrifft. Darauf schauen jetzt auch alle Nachbarländer."

In Belgien ging es um alle Endrunden-Spiele der Weltmeisterschaft, bei Großbritannien zusätzlich auch um die Endrunde der Fußball-Europameisterschaft. Der Gerichtshof bestätigte, dass diese Partien Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung sein können. Für solche Ereignisse können die EU-Staaten einen Bann gegen eine
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Übertragung im Pay-TV verhängen. Neben wichtigen Fußballpartien können dies zum Beispiel Olympische Spiele sein.

Die beiden Fußballverbände waren Anfang 2011 bereits vor dem EU-Gericht gescheitert. Der Europäische Gerichtshof korrigierte das Gericht zwar teilweise und stellte fest, dass die Staaten ihre Entscheidung gegen eine Exklusivausstrahlung im Bezahlfernsehen gegenüber der EU-Kommission besser begründen müssen - dort reichen sie die Listen ein. An der Grundsatzentscheidung ändere dies aber nichts. Gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind keine Rechtsmittel mehr möglich.

Für den deutschen Zuschauer wird sich durch dieses Urteil hingegen nichts ändern. Bereits der Rundfunkstaatsvertrag regelt, dass bestimmte Großereignisse "von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung" nur dann im Pay
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ausgestrahlt werden dürfen, wenn sie zugleich in einem Free-TV-Programm zu sehen sind. Diese Regelung wird durch das Urteil bestätigt.

Die Free-TV-Rechte an den Spielen der kommenden Fußball-Weltmeisterschaften 2014 und 2018 sowie der EM 2016 liegen in Deutschland bei ARD und ZDF. Die Rechte an den Qualifikationsspielen der Nationalmannschaft zur EM 2016 und WM 2018 hatte sich in der Vorwoche erstmals RTL gesichert. WM-Spiele waren zuletzt auch live beim Pay-TV-Sender Sky zu sehen. In der Bundesliga überträgt Sky alle Spiele live. ARD und ZDF zeigen Spielberichte in der Zweitverwertung.

Quelle: Digitalfernsehen

Pay-TV-Urteil der EU: UEFA und FIFA reagieren empört

Wichtige Fußballspiele dürfen nach der Entscheidung eines EU-Gerichts nicht mehr exklusiv an Pay-TV-Anbieter verkauft werden. Die Fußball-Verbände UEFA und FIFA haben empört auf das Urteil reagiert. Sie sprechen von einer "Verzerrung des Marktes".

Mit großer Enttäuschung haben FIFA und UEFA auf ihre Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) reagiert. Die obersten europäischen Richter entschieden am Donnerstag in Luxemburg, dass europäische Fußball-Fans weiter ein
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Der Weltverband FIFA nannte das Urteil eine "Verzerrung des Marktes", die einen negativen Einfluss auf die WM-Einnahmen haben könnte. Der Richterspruch würde "den Markt verfälschen und die Aussichten auf zusätzliche Finanzspritzen für den Amateurbereich und Frauen-Fußball reduzieren", teilte die Europäische Fußball-Union UEFA in einer Stellungnahme vom Donnerstag mit.

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: Pay-TV-Urteil: Harte Zeiten für Fußball-Vermarkter

[h=1]Kein Exklusivrecht für Pay-TV[/h][h=2]EuGH entscheidet: Spitzenspiele müssen auch im Free-TV ausgestrahlt werden[/h]
Die Fußballverbände FIFA und UEFA haben keinen Anspruch auf eine ausschließliche Ausstrahlung von Spitzenspielen im Bezahlfernsehen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Damit bestätigten die obersten europäischen Richter die Entscheidungen Belgiens und Großbritanniens. Die beiden Länder hatten festgelegt, dass wichtige Spiele dort nicht nur im Bezahlfernsehen laufen dürfen.

In Belgien ging es dabei um alle WM-Endrunden-Spiele, in Großbritannien zusätzlich auch um die Endrunde der Fußball-Europameisterschaft. Der Gerichtshof bestätigte, dass diese Partien Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung sein können. Für solche Ereignisse können die EU-Staaten einen Bann gegen eine exklusive Übertragung im Pay-TV verhängen. Neben wichtigen Fußballpartien können dies zum Beispiel Olympische Spiele sein.
FIFA und UEFA hatten sich gegen die Einstufung in diese Kategorie gewehrt. Für sie sind Sendungen im Bezahlfernsehen eine wichtige Einnahmequelle.
In Deutschland regelt der Rundfunkstaatsvertrag, dass bestimmte Großereignisse "von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung" nur dann im Pay-TV ausgestrahlt werden dürfen, wenn sie zugleich in einem Free-TV-Kanal zu sehen sind. Die Free-TV-Rechte an den Spielen der kommenden Fußball-Weltmeisterschaften 2014 und 2018 sowie der EM 2016 liegen bei ARD und ZDF. Die Rechte an den deutschen Qualifikationsspielen zur EM 2016 und WM 2018 hatte sich in der Vorwoche RTL gesichert.
Der ORF hat sich die Rechte der Qualifikationen für die EM 2016 und die WM 2018 gesichert, außerdem alle WM-Spiele der Titelkämpfe 2014, 2018 und 2022.
[h=4]Weniger Einnahmen[/h]Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes trifft nach Ansicht von Experten die Pay-TV-Sender und die internationalen Verbande FIFA und UEFA. Für die Fernsehrechte an den großen Turnieren wie EM oder WM können künftig voraussichtlich nicht mehr so hohe Einnahmen erzielt werden. "Auf die Vermarkter kommen harte Zeiten zu", sagte der Medienrechtler Olaf Wolters am Donnerstag der dpa. "Es ist ein Präzedenzfall geschaffen, der nicht nur Großbritannien und Belgien betrifft. Darauf schauen jetzt auch alle Nachbarländer."
Für Deutschland ändert sich Wolters zufolge vorerst nichts. Der Rundfunkstaatsvertrag regelt, dass bestimmte Großereignisse von "erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung" im Free-TV gezeigt werden müssen. Dazu zählen unter anderem alle Spiele der DFB-Auswahl bei EM- und WM-Turnieren. In Großbritannien und Belgien ist die jetzt vom EuGH bestätigte Schutzliste allerdings viel umfangreicher. Sie umfasst in Großbritannien alle EM- und WM-Endrundenspiele.

Quelle : news.at
 
AW: Pay-TV-Urteil: Harte Zeiten für Fußball-Vermarkter

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