Ohne ein Jugendschutzsystem nach deutschen Standards dürfen Pornoanbieter hierzulande nicht tätig sein. Ein aktuelles Urteil stützt eine Entscheidung von Jugendschützern. Neue Netzsperren werden damit wahrscheinlich.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster: Das letzte Wort in dem Rechtsstreit ist noch nicht gesprochen Foto: Guido Kirchner / dpa
Auch Pornoportale mit Sitz im europäischen Ausland können von deutschen Jugendschützern reguliert werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat Beschwerden von zwei Pornoportalen aus Zypern gegen ein Verbreitungsverbot pornografischer Internetangebote in Deutschland abgewiesen. Damit bestätigte das Gericht laut einer Mitteilung vom Donnerstag in einem Eilverfahren Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.
Dieses hatte der Landesanstalt für Medien NRW recht gegeben, die zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegenüber den zypriotischen Gesellschaften insgesamt drei Internetangebote beanstandet hatte: Pornhub, YouPorn und Mydirtyhobby. Die Medienaufseher untersagten deren weitere Verbreitung in Deutschland, solange die pornografischen Inhalte nicht entfernt würden oder sichergestellt werde, dass nur Erwachsene Zugang zu diesen erhielten.
Streit dauert bereits Jahre
Die Macher mehrerer großer Pornoportale, die ihren Sitz meist in Zypern haben, weigern sich seit Jahren, ihren Angeboten einen Jugendschutz vorzuschalten, der den Anforderungen der Kommission für Jugendmedienschutz genügt. Die Medienaufseher wollen die Pornoanbieter dazu verpflichten, ihren Angeboten eine wirksame Altersverifikation vorzuschalten. Einige der größten Angebote setzen lediglich auf Warnhinweise, die sich leicht wegklicken lassen, sofern auf dem Computer oder Smartphone kein Jugendschutzprogramm installiert ist.
Als Begründung der Entscheidung führte das OVG an, es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass bei der Aufsicht über Telemedienangebote die inhaltliche Entscheidung über die Vereinbarkeit mit dem Jugendschutz allein der länderübergreifenden Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugewiesen sei.
Mit Blick auf den hohen Stellenwert des Jugendschutzes könnten die Anbieter dem Verbot auch nicht das sogenannte Herkunftslandprinzip entgegenhalten, wonach für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten. Die OVG-Beschlüsse sind unanfechtbar, allerdings hatten die Anbieter noch getrennte Hauptverfahren angestrengt.
Wenn sich die Portale weiter weigern, ein Jugendschutzsystem zu installieren, könnten sie von den Behörden bei deutschen Zugangsprovidern gesperrt werden. Die Landesmedienanstalt NRW hatte bereits eine solche Sperre gegen das Portal xHamster durchgesetzt, die allerdings kaum Effekt hatte: Der Anbieter aktivierte kurzerhand eine andere Domain, um die Sperre bei deutschen Providern zu umgehen.
Bewegung nach jahrelangem Stillstand
Nach Informationen des SPIEGEL kommt inzwischen aber neue Bewegung in den Rechtsstreit. So wollen die Behörden in Zypern künftig den Jugendschutz selbst regeln, was die Zuständigkeit der deutschen Behörden infrage stellen würde. Parallel hat sich im Juli ein Vertreter des Portals xHamster mit Behördenvertretern in Nordrhein-Westfalen getroffen. Vorher bekamen die Behörden nicht mal auf amtliche Schreiben an den offiziellen Firmensitz eine Antwort.
Quelle; spiegel
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Das Oberverwaltungsgericht in Münster: Das letzte Wort in dem Rechtsstreit ist noch nicht gesprochen Foto: Guido Kirchner / dpa
Auch Pornoportale mit Sitz im europäischen Ausland können von deutschen Jugendschützern reguliert werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat Beschwerden von zwei Pornoportalen aus Zypern gegen ein Verbreitungsverbot pornografischer Internetangebote in Deutschland abgewiesen. Damit bestätigte das Gericht laut einer Mitteilung vom Donnerstag in einem Eilverfahren Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.
Dieses hatte der Landesanstalt für Medien NRW recht gegeben, die zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegenüber den zypriotischen Gesellschaften insgesamt drei Internetangebote beanstandet hatte: Pornhub, YouPorn und Mydirtyhobby. Die Medienaufseher untersagten deren weitere Verbreitung in Deutschland, solange die pornografischen Inhalte nicht entfernt würden oder sichergestellt werde, dass nur Erwachsene Zugang zu diesen erhielten.
Streit dauert bereits Jahre
Die Macher mehrerer großer Pornoportale, die ihren Sitz meist in Zypern haben, weigern sich seit Jahren, ihren Angeboten einen Jugendschutz vorzuschalten, der den Anforderungen der Kommission für Jugendmedienschutz genügt. Die Medienaufseher wollen die Pornoanbieter dazu verpflichten, ihren Angeboten eine wirksame Altersverifikation vorzuschalten. Einige der größten Angebote setzen lediglich auf Warnhinweise, die sich leicht wegklicken lassen, sofern auf dem Computer oder Smartphone kein Jugendschutzprogramm installiert ist.
Als Begründung der Entscheidung führte das OVG an, es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass bei der Aufsicht über Telemedienangebote die inhaltliche Entscheidung über die Vereinbarkeit mit dem Jugendschutz allein der länderübergreifenden Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugewiesen sei.
Mit Blick auf den hohen Stellenwert des Jugendschutzes könnten die Anbieter dem Verbot auch nicht das sogenannte Herkunftslandprinzip entgegenhalten, wonach für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten. Die OVG-Beschlüsse sind unanfechtbar, allerdings hatten die Anbieter noch getrennte Hauptverfahren angestrengt.
Wenn sich die Portale weiter weigern, ein Jugendschutzsystem zu installieren, könnten sie von den Behörden bei deutschen Zugangsprovidern gesperrt werden. Die Landesmedienanstalt NRW hatte bereits eine solche Sperre gegen das Portal xHamster durchgesetzt, die allerdings kaum Effekt hatte: Der Anbieter aktivierte kurzerhand eine andere Domain, um die Sperre bei deutschen Providern zu umgehen.
Bewegung nach jahrelangem Stillstand
Nach Informationen des SPIEGEL kommt inzwischen aber neue Bewegung in den Rechtsstreit. So wollen die Behörden in Zypern künftig den Jugendschutz selbst regeln, was die Zuständigkeit der deutschen Behörden infrage stellen würde. Parallel hat sich im Juli ein Vertreter des Portals xHamster mit Behördenvertretern in Nordrhein-Westfalen getroffen. Vorher bekamen die Behörden nicht mal auf amtliche Schreiben an den offiziellen Firmensitz eine Antwort.
Quelle; spiegel