Der umtriebige Unternehmer Kim Dotcom hält sich inzwischen seit geraumer Zeit auf der anderen Seite der Erde in Neuseeland auf. Doch nun könnte es passieren, dass wir ihn hierzulande wieder aufgenötigt bekommen. Denn sein Aufenthaltsstatus in seiner derzeitigen Wahlheimat steht auf der Kippe.
Dabei geht es ausnahmsweise einmal nicht - oder höchstens indirekt - um die Strafverfolgung seitens der US-Behörden. Was diese angeht, ist erst in einigen Monaten ein Termin anberaumt, in dem es um eine mögliche Abschiebung gehen soll. Die Aufenthaltsgenehmigung Dotcoms könnte wegen einer anderen Angelegenheit aber schon viel früher ablaufen, berichtete der New Zealand Herold.
Dabei geht es um die Angaben, die der Unternehmer bei seinem Antrag bei der Ausländerbehörde gemacht hat. Hier soll Dotcom verschwiegen haben, dass er in Neuseeland bereits im Jahr 2009 wegen eines Verkehrsdeliktes verurteilt wurde. Die entsprechenden Unterlagen wurden bei der zuständigen Verwaltung wohl erst jetzt bekannt. Damals wurde er von der Polizei erwischt, als er in einer Zone, in der die Höchstgeschwindigkeit mit 50 Kilometern pro Stunde ausgewiesen war, mit satten 149 Kilometern pro Stunde fuhr.
Im Formular zur Beantragung des Aufenthaltsrechts hatte Dotcom im Jahr 2010 bei der Frage nach Rechtsverstößen, die Verkehrsdelikte eindeutig mit einschloss, schlicht "Nein" angekreuzt. Der Unternehmer hat nun bis zum 4. Mai Zeit, zu der Sache Stellung zu nehmen. Dann obliegt es dem Einwanderungsministerium, eine Entscheidung zu fällen.
Fällt diese aus Sicht Dotcoms negativ aus, droht ihm die Abschiebung. Diese kann dann nach Deutschland oder Finnland erfolgen, da er die Staatsbürgerschaft beider Länder besitzt. Dotcom selbst sieht sich in der Sache offenbar erneut als Opfer. Sarkastisch fasst er in einem Tweet zusammen, wie sich die neuseeländische Regierung ihm gegenüber verhält: Lieber Mr. Dotcom, das sind die Optionen: Abschiebung oder Auslieferung. Grüße, die Regierung Neuseelands.
Quelle: winfuture
Dabei geht es ausnahmsweise einmal nicht - oder höchstens indirekt - um die Strafverfolgung seitens der US-Behörden. Was diese angeht, ist erst in einigen Monaten ein Termin anberaumt, in dem es um eine mögliche Abschiebung gehen soll. Die Aufenthaltsgenehmigung Dotcoms könnte wegen einer anderen Angelegenheit aber schon viel früher ablaufen, berichtete der New Zealand Herold.
Dabei geht es um die Angaben, die der Unternehmer bei seinem Antrag bei der Ausländerbehörde gemacht hat. Hier soll Dotcom verschwiegen haben, dass er in Neuseeland bereits im Jahr 2009 wegen eines Verkehrsdeliktes verurteilt wurde. Die entsprechenden Unterlagen wurden bei der zuständigen Verwaltung wohl erst jetzt bekannt. Damals wurde er von der Polizei erwischt, als er in einer Zone, in der die Höchstgeschwindigkeit mit 50 Kilometern pro Stunde ausgewiesen war, mit satten 149 Kilometern pro Stunde fuhr.
Im Formular zur Beantragung des Aufenthaltsrechts hatte Dotcom im Jahr 2010 bei der Frage nach Rechtsverstößen, die Verkehrsdelikte eindeutig mit einschloss, schlicht "Nein" angekreuzt. Der Unternehmer hat nun bis zum 4. Mai Zeit, zu der Sache Stellung zu nehmen. Dann obliegt es dem Einwanderungsministerium, eine Entscheidung zu fällen.
Fällt diese aus Sicht Dotcoms negativ aus, droht ihm die Abschiebung. Diese kann dann nach Deutschland oder Finnland erfolgen, da er die Staatsbürgerschaft beider Länder besitzt. Dotcom selbst sieht sich in der Sache offenbar erneut als Opfer. Sarkastisch fasst er in einem Tweet zusammen, wie sich die neuseeländische Regierung ihm gegenüber verhält: Lieber Mr. Dotcom, das sind die Optionen: Abschiebung oder Auslieferung. Grüße, die Regierung Neuseelands.
Quelle: winfuture