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PC & Internet Neuseeland könnte Kim Dotcom bald wieder zu uns schicken

Der umtriebige Unternehmer Kim Dotcom hält sich inzwischen seit geraumer Zeit auf der anderen Seite der Erde in Neuseeland auf. Doch nun könnte es passieren, dass wir ihn hierzulande wieder aufgenötigt bekommen. Denn sein Aufenthaltsstatus in seiner derzeitigen Wahlheimat steht auf der Kippe.

Dabei geht es ausnahmsweise einmal nicht - oder höchstens indirekt - um die Strafverfolgung seitens der US-Behörden. Was diese angeht, ist erst in einigen Monaten ein Termin anberaumt, in dem es um eine mögliche Abschiebung gehen soll. Die Aufenthaltsgenehmigung Dotcoms könnte wegen einer anderen Angelegenheit aber schon viel früher ablaufen, berichtete der New Zealand Herold.

Dabei geht es um die Angaben, die der Unternehmer bei seinem Antrag bei der Ausländerbehörde gemacht hat. Hier soll Dotcom verschwiegen haben, dass er in Neuseeland bereits im Jahr 2009 wegen eines Verkehrsdeliktes verurteilt wurde. Die entsprechenden Unterlagen wurden bei der zuständigen Verwaltung wohl erst jetzt bekannt. Damals wurde er von der Polizei erwischt, als er in einer Zone, in der die Höchstgeschwindigkeit mit 50 Kilometern pro Stunde ausgewiesen war, mit satten 149 Kilometern pro Stunde fuhr.

Im Formular zur Beantragung des Aufenthaltsrechts hatte Dotcom im Jahr 2010 bei der Frage nach Rechtsverstößen, die Verkehrsdelikte eindeutig mit einschloss, schlicht "Nein" angekreuzt. Der Unternehmer hat nun bis zum 4. Mai Zeit, zu der Sache Stellung zu nehmen. Dann obliegt es dem Einwanderungsministerium, eine Entscheidung zu fällen.

Fällt diese aus Sicht Dotcoms negativ aus, droht ihm die Abschiebung. Diese kann dann nach Deutschland oder Finnland erfolgen, da er die Staatsbürgerschaft beider Länder besitzt. Dotcom selbst sieht sich in der Sache offenbar erneut als Opfer. Sarkastisch fasst er in einem Tweet zusammen, wie sich die neuseeländische Regierung ihm gegenüber verhält: Lieber Mr. Dotcom, das sind die Optionen: Abschiebung oder Auslieferung. Grüße, die Regierung Neuseelands.

Quelle: winfuture
 
Kim Dotcom droht Abschiebung


MEGA-Gründer Kim Dotcom droht neues Ungemach. Laut dem “New Zealand Harald” unterschlug Dotcom bei seinem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis eine Verurteilung aufgrund des Verstoßes gegen ein Tempolimit. Er wurde 2009 dabei erwischt, mit seinem PKW 149 Stundenkilometer gefahren zu sein, obwohl dort nur Tempo 50 erlaubt ist. Es könnte sein, dass die Regierung Neuseelands nur auf einen solchen Schnitzer gewartet hat, um ihn damit für immer loszuwerden.

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2009 soll Dotcom nach Informationen der Zeitung in der Nähe von Auckland beim Rasen erwischt worden sein. Weil er die Verurteilung infolge zu schnellen Fahrens beim Antrag auf sein Aufenthaltsrecht 2010 nicht angab, soll er sich bis zum 4. Mai dazu äußern. Die Einwanderungsbehörde wird anschließend über eine mögliche Abschiebung nach Deutschland oder Finnland entscheiden. Finnland deswegen, weil der gebürtige Kieler auch über eine finnische Staatsbürgerschaft verfügt.

Kim Dotcom (ehemals Kim Schmitz) reagierte auf den Zeitungsartikel höchst sarkastisch. Er könne nun dank der neuseeländischen Regierung zwischen seiner eigenen Ausweisung oder einer möglichen Abschiebung auswählen. Das ist tatsächlich in etwa so sinnvoll, wie sich zwischen dem Teufel und dem Beelzebub entscheiden zu müssen.

Hintergrund: Im Januar 2012 wurde der Sharehoster Megaupload (inoffizieller Vorgänger von MEGA) durch das US-Justizministerium geschlossen. Im Fall einer Auslieferung in die USA drohen Dotcom und weiteren Beschuldigten langfristige Haftstrafen zuzüglich zu möglichen hohen Schadenersatzzahlungen. Nach Auffassung diverser Rechteinhaber soll ihnen durch Dotcoms Megaupload-Firmennetzwerk ein Schaden von rund einer halben Milliarde US-Dollar entstanden sein. Von daher kann Kim Schmitz naturgemäß kein Interesse daran haben, seine schützende Wahlheimat zu verlassen.

P.S.: Wer sich für die Anfänge von Schmitz als Bitbug/Loons & Romkids innerhalb der deutschen Warez-Szene in den 90er Jahren interessiert, sollte den Nachruf auf Günter Freiherr von Gravenreuth lesen, der erschien, als es der gulli es noch wert war, gelesen zu werden.

Quelle: Tarnkappe
 
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