Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Die Europäische Kommission hat Änderungen an der deutschen Fördermaßnahme für den Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen genehmigt.Ursprünglich war die Maßnahme bis zum 31. Dezember 2025 geplant, doch mit den aktuellen Änderungen wird die Frist nun bis zum 31. Dezember 2028 verlängert.
Gleichzeitig wird die finanzielle Ausstattung der Regelung um 26 Milliarden Euro erhöht, um den aktuellen Breitbandleitlinien von 2023 gerecht zu werden.
Diese Neuerungen bedeuten zusätzliche Fördermittel, die der Bund zur Verbesserung der Gigabit-Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten einsetzen kann.
Allerdings sind nicht alle Anbieter förder berechtigt.
Die geänderte Regelung ermöglicht Beihilfen für Gebiete, die bestimmte Kriterien erfüllen, wie:
- Das vorhandene Netz bietet Datenraten von mehr als 100 Mbit/s im Download, aber nur bis zu 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload.
- Das bestehende Netz kann nicht durch geringfügige Investitionen auf Gigabit-Geschwindigkeiten aufgerüstet werden.
- Es sind keine Pläne für den Ausbau eines Gigabit-Netzes im gleichen Zeitrahmen vorhanden.
Die Beihilfen werden lokalen Gebietskörperschaften gewährt, die entweder das Gigabit-Netz selbst aufbauen und einen Betreiber auswählen oder den Aufbau und Betrieb des Netzes ausschreiben können.