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PC & Internet Netzagentur: Kaum ein Nutzer bekommt die versprochene Bandbreite

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ja, hab dort mal ne nummer gemeldet, weil sie ständig anrief. mir war klar, dass das eine getürkte nummer war und über VIOP über IP spoofing geht das ja wie auch immer. hatte sie dann natürlich in der fritte gesperrt und wollte dennoch mal sehen, was die BNetzA macht. aber hätte ich mir auch denken können
antwort in kurzform: dies ist eine nicht registrierte rufnummer, die sie nicht nachvollziehen können. sie raten zu einer kostenpflichtigen fangschaltung ohne garantie auf erfolg, oder änderung meiner rufnummer. gehts noch.
hier die langform
hr Zeichen, Ihre Nachricht vom: xx.xx.xx
Unser Zeichen: EB xxxxxx

Ihre Beschwerde über belästigende Anrufversuche

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vor bezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre Beschwerde über belästigende Anrufversuche von der Rufnummer 089xxxxxxxxxx.

Aufgrund Ihrer Nachricht haben wir die von Ihnen angezeigte Rufnummer überprüft. Wir gehen aufgrund der Umstände davon aus, dass die angezeigte Rufnummer aufgesetzt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es tatsächlich möglich, an einem Telefonanschluss eine andere Rufnummer aufzusetzen, damit diese dann beim Angerufenen angezeigt wird.

Mit dem Aufsetzen einer Rufnummer wird beabsichtigt, die wahre Identität des Anrufers zu verschleiern. Das Ziel der Identitätsverschleierung wird auf unterschiedliche Weise erreicht:

* In vielen Fällen wird eine Rufnummer aufgesetzt, die nicht vergeben wurde und daher niemandem zuzuordnen ist.
* In anderen Fällen wird eine Rufnummer einer real existierenden Person oder Firma angezeigt, obwohl der Anruf nicht von dieser Person oder Firma getätigt wurde.

In solchen Fällen besteht für die Bundesnetzagentur keine Möglichkeit herauszufinden, wer sich tatsächlich hinter dem Anruf verbirgt. Die Bundesnetzagentur ist - anders als die Strafverfolgungsbehörden nach der Strafprozessordnung (StPO) - nicht mit den notwendigen Ermittlungsbefugnissen ausgestattet, um Fälle des sog. Call-ID-Spoofings aufzuklären. Insbesondere kann sie keine Auskunft über Verkehrsdaten der konkreten Verbindung verlangen. Es fehlt an der notwendigen Gesetzesgrundlage zum Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis. Auch ist es rechtlich nicht ohne weiteres zulässig, dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten die bei ihnen vorhandenen Verkehrsdaten zu Missbrauchsfällen an Dritte (z. B. an die Bundesnetzagentur) zur Verfolgung etwaiger Rechtsverstöße weitergeben.

Eine Verfolgung von Verstößen durch die Bundesnetzagentur kann daher regelmäßig nur dann stattfinden, wenn entsprechende Erkenntnisse auf anderem Wege erzielt werden können, etwa weil der Angerufene eine Fangschaltung installiert hatte. Eine solche kann jeder Teilnehmer im Falle bedrohender oder belästigender Anrufe bei seinem eigenen Teilnehmernetzbetreiber (also seinem Telefonanbieter) kostenpflichtig beantragen (vgl. § 101 TKG). Allerdings muss die Fangschaltung bereits zum Zeitpunkt des Anrufs installiert sein. Nachträglich lassen sich hierdurch keine Anrufe auslesen. Der betroffene Teilnehmer kann allerdings dennoch versuchen, nachträglich von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine entsprechende Auskunft über die Verbindung zu erhalten. Netzbetreiber sind vor dem Hintergrund des grundrechtlich geschützten Fernmeldegeheimnisses jedoch nicht verpflichtet bzw. sogar nicht ohne weiteres berechtigt, ihren Kunden gegenüber Verkehrsdaten offenzulegen. Eine realistische Chance, herauszufinden, wer für die Anrufe tatsächlich verantwortlich ist, bestünde danach jedenfalls dann, wenn einer der Angerufenen eine solche Fangschaltung im Zeitpunkt des Anrufes bereits installiert hätte. In bestimmten Fällen manipulierter Rufnummern lässt sich jedoch selbst über die Daten der Telefonverbindung nicht aufklären, von welcher Rufnummer aus der Anruf tatsächlich ausging.

Ihren Schilderungen lassen sich keine weiteren Anhaltspunkte entnehmen, die eine Ermittlung des Täters ermöglichen. Bitte haben Sie vor diesem Hintergrund Verständnis dafür, dass die Bundesnetzagentur zurzeit bei dem vorhandenen Erkenntnisstand keine Maßnahmen gemäß § 67 Abs. 1 TKG ergreifen kann.

Für Ihre mitgeteilten Informationen möchten wir uns an dieser Stelle dennoch bedanken. Bei der Verfolgung von Rufnummernmissbrauch ist die Bundesnetzagentur auf die Hilfe von Verbrauchern angewiesen. Dabei sind nicht nur konkrete Anzeigen, sondern auch allgemeine Hinweise äußerst hilfreich.

Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/Telekommunikation/Verbraucher/Rufnummernmissbrauch<Bundesnetzagentur - Rufnummernmissbrauch>
regelmäßig Informationen zu den Maßnahmen der Bundesnetzagentur.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bundesnetzagentur


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Strafen für zu langsames Internet
Die Bundesnetzagentur will durchgreifen, wenn Telekom-Anbieter die versprochenen Internet-Geschwindigkeiten nicht liefern. Behördenpräsident Homann droht mit Bußgeldern.

Die Bundesnetzagentur will Bußgelder gegen Telekom-Anbieter verhängen, die die versprochenen Internet-Geschwindigkeiten in der Praxis nicht bereitstellen. „Wir können die Bürger bei diesen massenhaften Abweichungen zwischen angepriesener und tatsächlicher Leistung nicht allein lassen“, sagte Behördenpräsident Jochen Homann auf einer Konferenz in Bonn. Messungen der Regulierungsbehörde haben ergeben, dass ein großer Teil der Anschlüsse weit hinter den zugesagten Bandbreiten zurückbleibt. Die Netzagentur werde künftig „von Amts wegen“ aktiv werden und Bußgeldverfahren einleiten, kündigte Homann an.
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© Junker, Patrick 50 MBit/s sind versprochen, doch nur 36 gehen durch? Künftig wohl ein Fall für die Bundesnetzagentur.

Die notwendige Änderung des Telekommunikationsrechts sei auf gutem Weg, und die Behörde arbeite bereits an klaren Vorgaben für die Verhängung von Bußgeldern. Dabei geht es darum, wie groß die Abweichungen sein müssen, damit sie als Vertragsverstoß gewertet werden können und Sanktionen nach sich ziehen. Möglichst noch in diesem Monat soll das Grundgerüst stehen.

Das neue Ziel heißt: 5G
Während die Bundesnetzagentur eine neue Frequenzversteigerung für die neue Mobilfunkgeneration 5G vorbereitet, kommen vom Bundeskartellamt Bedenken, ob dies der richtige Weg ist. „An den Versteigerungen hat der Staat immer schön mitverdient. Aber die hohen Kosten für die Mobilfunkbetreiber wirken wie eine Steuer, die die Entwicklung der angestrebten neuen Technik behindern kann“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt auf der von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer organisierten Veranstaltung in Bonn. Die legendäre Versteigerung im Jahr 2000 hatte dem Staat rund 50 Milliarden Euro eingebracht, bei der jüngsten Auktion vor zwei Jahren waren es gut 5 Milliarden Euro.

Nun geht es um die Vorbereitung des 5G-Standards, der zum Beispiel die Grundlage für autonomes Fahren und viele industrielle Anwendungen bilden soll. Homann konterte, dass nicht möglichst hohe Einnahmen im Vordergrund stünden. Auktionen hätten sich aber als das beste Verfahren erwiesen, damit knappe Frequenzen möglichst effizient genutzt würden. „Wir wollen auch bei 5G die Ersten in Europa sein, die die Frequenzen bereitstellen“, sagte Homann, der eine harmonisierte Vergabe in der EU deshalb ablehnt. „Dann würde der Langsamste das Tempo bestimmen.“

Monopolkommission warnt vor „heroischen Ausbauzielen“
Auf grundsätzliche Unterstützung von Kartellamt und Monopolkommission stießen seine Pläne, die Telekom-Marktregulierung zu lockern, um Investitionen in den Bau ultraschneller Glasfasernetze zu erleichtern. „Wenn es Investitionsbremsen gibt, sollten wir sie lösen“, sagte Mundt. Allerdings bezweifelt er, dass es ganz ohne Markteingriffe gehen werde. „Ich bin kein Freund von Regulierungsferien für Gigabitnetze.“ Der Vorsitzende der Monopolkommission, Achim Wambach, warnte die Politik davor, für die neuen Netze „heroische Ausbauziele“ zu setzen. Die Erfahrung etwa mit den Vorgaben für die Elektromobilität zeigten, dass die Unternehmen überambitionierte Ziele gern als Einladung betrachteten, auf staatliche Subventionen zu warten.

Sorgen anderer Art treiben die Kabelnetzbetreiber um. Weil die Netzagentur in Zukunft auch auf die regionalen Marktverhältnisse schauen will, müssen sie befürchten, dass sie in Städten und Gebieten mit hohen Marktanteilen in Zukunft ebenfalls unter behördliche Aufsicht kommen.

Quelle; faz
 
Da sind sicher Verträge vor der Entscheidung der BNetzA geschlossen worden. Die hat ja aber entschieden, dass im KVZ nur einer mit Vectoring auf die Doppeladern darf. Da die i.d.R der Telekom gehören kann ich den Frust verstehen.
Wenn das wirklich so ist, dann sind bei der Bundesnetzagentur wirklich sehr dumme Leute beschäftigt die von nichts eine Ahnung haben.
 
Die doppelader ist eh nicht geeignet für Zukunftsfähiges Internet. Man fragt sich wo das noch hinführt wenn die millionen für den Ausbau in Vectoring stecken, in 10 Jahren will das ja keiner mehr benutzen.
 
Die doppelader ist eh nicht geeignet für Zukunftsfähiges Internet. Man fragt sich wo das noch hinführt wenn die millionen für den Ausbau in Vectoring stecken, in 10 Jahren will das ja keiner mehr benutzen.

Kann mir durchaus vorstellen dass 100MBit für die Mehrheit der Bevölkerung ne ganze Zeit reichen könnten. In meinem Umfeld sind die meisten mit 10-20 MBit schon zufrieden. Viel wichtiger ist dass man wirklich ÜBERALL mit einer solchen Bandbreite anbindet und nicht wie jetzt dass die einen schon 500MBit haben und andere noch mit 1 MBit und weniger rumdümpeln.
 
Verbraucherschützer fordern Ende von "bis-zu"-Angaben

"Surfen mit bis zu 50 MBit/s" - solche Werbeversprechen wollen Verbraucherschützer nach den Messergebnissen der Bundesnetzagentur nicht mehr sehen. Oft sind Anschlüsse deutlich langsamer als beworben.

Die Verbraucherzentralen verlangen ein Ende unrealistischer Werbeversprechen beim schnellen Internet. "Das ist ein ganz klarer Missbrauch des Kundenvertrauens", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur. Jüngste Messungen der Bundesnetzagentur, wonach Spitzengeschwindigkeiten bei Breitband-Anschlüssen meist nicht eingehalten würden, seien "die gelbe oder dunkelorangene Karte" für die Branche gewesen. Ändere sich die Praxis nicht blitzartig, sei der Gesetzgeber gefragt. Anbieter müssten Sanktionen finanziell spüren.

"Diese Form von Werbung ist nicht im Interesse des Kunden, der ja König sein soll", kritisierte Müller. Suggeriert werde etwas, das nicht der Fall sei. Die Netzagentur hatte Ende März nach Prüfungen von 160 000 Anschlüssen festgestellt, dass im Festnetz nur rund zwölf Prozent der Anschlüsse wirklich die beworbene Maximalgeschwindigkeit lieferten, bei Mobilfunkanschlüssen waren es nur fünf Prozent.

Keine "verkleisterten Formulierungen" mehr

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Mehr beworben, als am Ende ankommt - ärgerlich für Internetkunden​

Der vzbv-Chef forderte einen Stopp von Werbung mit "verkleisterten Formulierungen", wonach Anschlüsse Übertragungsgeschwindigkeiten von "bis zu" einer bestimmten Anzahl von Megabit pro Sekunde erreichen. Dies bedeute, "ich weiß gar nicht, ob ich das kriege, womit geworben wird". Ein anderer Ansatz wäre, bei langsamer Übertragung automatisch die Gebühren für die Kunden zu senken: "In dem Moment, wo ich nur noch halb so schnell surfe, wie mir ursprünglich versprochen wurde, würde ich auch nur noch die Hälfte der Kosten zu zahlen haben."

Der Verbraucherschützer verwies auf das Ziel der Bundesregierung, das schnelle Internet flächendeckend auszubauen. "Dann aber bitte auch in der Qualität, die ehrlich, fair und transparent ist."

Die Bundesnetzagentur selbst hat ebenfalls schon ein Vorgehen gegen die Internetanbieter angekündigt.

Quelle; teltarif
 
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