Inhalt der Anwendungsnorm DIN 14676
Wichtiger Hinweis
Unter „Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung” versteht die Norm „Räume bzw. Raumgruppen in wohnungsähnlicher Struktur”. Dazu gehören z. B. Hotels und Pensionen o. ä. mit weniger als 12 Gastbetten, Containerräume, Freizeitunterkünfte u. ä., sofern für diese bauaufsichtlich keine anderen Anforderungen an die brandschutztechnische Ausrüstung gestellt werden.
Planung/Einbau
Nur der Einsatz von Rauchmeldern nach DIN EN 14604 ist zulässig. 230-V-Rauchmelder müssen über eine Notstromversorgung verfügen, z. B. eine Batterie oder einen Akkumulator. Rauchmelder mit Rückstellmöglichkeit eines ausgelösten Alarms sollten bevorzugt werden. Beim Einbau ist ein Rauchmelder pro Raum ausreichend, wenn dieser Raum nicht größer als 60 Quadratmeter ist; bei größeren Räumen sind weitere Rauchmelder erforderlich.
Bei der Mindestausstattung gemäß der DIN 14676 sind Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den Fluren (Rettungswegen) zu installieren. Bei der optimalen Ausstattung sind außerdem alle Wohn- und Hobbyräume, Heizungs- und Werkräume sowie der Keller und der Dachboden mit je einem Rauchmelder zu versehen. In Treppenhäusern oder Räumen mit Galerie ist in der obersten Etage mindestens ein Rauchmelder zu installieren. Besser wäre jedoch ein Rauchmelder auf jeder Ebene. In der Küche sind Rauchmelder nur zu installieren, wenn Falschalarme, bspw. durch Wasserdämpfe, auszuschließen sind. Aus diesem Grund sind auch Badezimmer von der Ausstattung mit Rauchmeldern ausgenommen. Generell ist empfehlenswert, alle Räume außer Küche und Bad mit Rauchmeldern auszustatten und einen Rauchmelder auf jeder Ebene zu installieren.
Quelle: rauchmelder-lebensretter.de/fachberater-feuerwehren/rauchmelder-din