Millionen Menschen in Deutschland weigern sich, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Eine Frau aus Thüringen wanderte dafür nun sogar ins Gefängnis.
Sieglinde Baumert gehört zu den rund 90% der Menschen in Deutschland, die gegen den Rundfunkbeitrag sind. Seit 2013 weigert sie sich wie Millionen weitere Bürger, die ehemalige GEZ-Abgabe zu begleichen, seit Anfang Februar 2016 sitzt sie deshalb im Gefängnis der JVA Chemnitz, wie die "Welt" berichtet.
Sieglinde Baumert ist die erste Frau in Deutschland, die die Verweigerung des Rundfunkbeitrags hinter Gitter brachte. Ironischerweise könnte sie dort den ganzen Tag umsonst Fernsehen, da ihre Zelle eine Gemeinschaftsunterkunft darstellt und somit keine Beitragspflicht entsteht.
Haftstrafe theoretisch jederzeit beendbar
Sieglinde Baumert ist einer sogenannten Erzwingungshaft; einer Strafe, die darauf abzielt, den Willen einer Person zu brechen und die zur Erzwingung einer Zeugenaussage (in diesem Fall: Vermögensauskunft) maximal 6 Monate andauern darf. Würde Baumert die Vermögensauskunft abgeben oder den fälligen Beitrag begleichen, könnte sie ihre Gefängnisstrafe augenblicklich beenden.
Doch das will die 46-Jährige nicht, da sie den in ihren Augen unrechtmäßigen Rundfunkbeitrag dadurch legitimieren würde. Von weiteren Gegnern des Zwangsbeitrags erhält sie dafür viel Anerkennung und Lob.
Egal, ob Sieglinde Baumert die Gebühr noch zahlt oder nicht: Die Kosten für ihre Haftstrafe dürften den fälligen Rundfunkbeitrag wohl schon jetzt übersteigen.
Quelle; chip
Rundfunkbeitrag nicht gezahlt: Frau muss ins Gefängnis
Quelle; Digitalfernsehen
Sieglinde Baumert gehört zu den rund 90% der Menschen in Deutschland, die gegen den Rundfunkbeitrag sind. Seit 2013 weigert sie sich wie Millionen weitere Bürger, die ehemalige GEZ-Abgabe zu begleichen, seit Anfang Februar 2016 sitzt sie deshalb im Gefängnis der JVA Chemnitz, wie die "Welt" berichtet.
Sieglinde Baumert ist die erste Frau in Deutschland, die die Verweigerung des Rundfunkbeitrags hinter Gitter brachte. Ironischerweise könnte sie dort den ganzen Tag umsonst Fernsehen, da ihre Zelle eine Gemeinschaftsunterkunft darstellt und somit keine Beitragspflicht entsteht.
Haftstrafe theoretisch jederzeit beendbar
Sieglinde Baumert ist einer sogenannten Erzwingungshaft; einer Strafe, die darauf abzielt, den Willen einer Person zu brechen und die zur Erzwingung einer Zeugenaussage (in diesem Fall: Vermögensauskunft) maximal 6 Monate andauern darf. Würde Baumert die Vermögensauskunft abgeben oder den fälligen Beitrag begleichen, könnte sie ihre Gefängnisstrafe augenblicklich beenden.
Doch das will die 46-Jährige nicht, da sie den in ihren Augen unrechtmäßigen Rundfunkbeitrag dadurch legitimieren würde. Von weiteren Gegnern des Zwangsbeitrags erhält sie dafür viel Anerkennung und Lob.
Egal, ob Sieglinde Baumert die Gebühr noch zahlt oder nicht: Die Kosten für ihre Haftstrafe dürften den fälligen Rundfunkbeitrag wohl schon jetzt übersteigen.
Quelle; chip
Rundfunkbeitrag nicht gezahlt: Frau muss ins Gefängnis
Nach verlorenen Gerichtsprozessen und der Zwangsvollstreckung erreicht der Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag nun ein neues Kapitel: Weil sie sich der Zahlung der Haushaltsabgabe verweigerte, musste eine Frau nun ins Gefängnis.
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig erst vor ein paar Wochen die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt, doch der Widerstand gegen den 2013 eingeführten Beitrag, der seitdem pro Haushalt erhoben wird, bleibt bestehen. Nun wurde im Kampf gegen die Haushaltsabgabe ein neues Kapitel aufgeschlagen: Die erste GEZ-Verweigerin musste nun aufgrund ihres fehlenden Zahlungswillen ins Gefängnis.
Wie die "Welt" am Montag berichtete, sitzt Sieglinde Baumert seit dem 4. Februar im Frauengefängnis der JVA Chemnitz, weil sie nicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen wollte. Dort leistet sie für den nicht gezahlten Rundfunkbeitrag Erzwingungshaft. Zuvor hatte sie sich der Unterzeichnung der Vermögensaufstellung verweigert, die der Gerichtsvollzieher von ihr gefordert hatte. "Mit meiner Unterschrift würde ich die Rechtmäßigkeit der Zwangsgebühren bestätigen", sagte Baumert der "Welt". "Das will ich nicht. Ich kann nicht verantworten, dass ich diesen Rundfunk mitfinanziere."
In ihrer Wohnung besitzt Baumert weder TV-Gerät noch Radio. Durch die Zahlungsverpflichtung für ARD, ZDF und Deutschlandradio, die aus dem Rundfunkbeitrag hervorgeht, fühlte sie sich in ihrem freien Willen bevormundet. Ferner sieht sie in dem Rundfunkbeitrag eine Fehlausgabe, mit der sie nicht übereinstimmt. "Mit Fußball kann ich zum Beispiel gar nichts anfangen", erklärte sie gegenüber der "Welt". "Wenn ich dann lese: Eine Minute 'Sportschau' kostet 40.000 Euro, da frage ich mich, warum ich dafür nur einen Cent investieren soll."
Der Zahlungsaufforderung sei sie seit 2013 nicht mehr nachgekommen, auf die folgenden Schreiben von Gerichtsvollzieher und Vollsteckung ging sie nicht ein. "Ich habe nie Einspruch erhoben, Schreiben ignoriert, ich wollte dagegen von der Justiz die Rechtmäßigkeit des Gebühreneinzuges erklärt bekommen", erzählt die GEZ-Verweigerin. "Ich ließ alles auf mich zukommen." Ihre Zahlungsverweigerung begründet Baumert mit der Doktorarbeit "Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland", in der Baumert zufolge die verfassungswidrigkeit des derzeitigen Systems dargelegt wird.
Am 4. Februar erschien der Gerichtsvollzieher in Polizeibegleitung an ihrer Arbeitsstelle. Nachdem sie sich auch zu diesem Zeitpunkt nicht bereit erklärte, eine Vermögensauskunft abzugeben, wurde sie zur Polizeiwache und anschließend zur Haftanstalt gebracht. Im Frauengefängnis ist sie nun von der Haushaltsabgabe befreit, für Gefängnisinsassen gilt keine Beitragspflicht, weil sie der Regelung für Gemeinschaftsunterkünfte unterliegen. "Im Gefängnis könnte ich den ganzen Tag umsonst fernsehen", so Baumert gegenüber der "Welt". Statt fernsehen verbringt sie die meiste Zeit in ihrer Zelle allerdings mit lesen.
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig erst vor ein paar Wochen die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt, doch der Widerstand gegen den 2013 eingeführten Beitrag, der seitdem pro Haushalt erhoben wird, bleibt bestehen. Nun wurde im Kampf gegen die Haushaltsabgabe ein neues Kapitel aufgeschlagen: Die erste GEZ-Verweigerin musste nun aufgrund ihres fehlenden Zahlungswillen ins Gefängnis.
Wie die "Welt" am Montag berichtete, sitzt Sieglinde Baumert seit dem 4. Februar im Frauengefängnis der JVA Chemnitz, weil sie nicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen wollte. Dort leistet sie für den nicht gezahlten Rundfunkbeitrag Erzwingungshaft. Zuvor hatte sie sich der Unterzeichnung der Vermögensaufstellung verweigert, die der Gerichtsvollzieher von ihr gefordert hatte. "Mit meiner Unterschrift würde ich die Rechtmäßigkeit der Zwangsgebühren bestätigen", sagte Baumert der "Welt". "Das will ich nicht. Ich kann nicht verantworten, dass ich diesen Rundfunk mitfinanziere."
In ihrer Wohnung besitzt Baumert weder TV-Gerät noch Radio. Durch die Zahlungsverpflichtung für ARD, ZDF und Deutschlandradio, die aus dem Rundfunkbeitrag hervorgeht, fühlte sie sich in ihrem freien Willen bevormundet. Ferner sieht sie in dem Rundfunkbeitrag eine Fehlausgabe, mit der sie nicht übereinstimmt. "Mit Fußball kann ich zum Beispiel gar nichts anfangen", erklärte sie gegenüber der "Welt". "Wenn ich dann lese: Eine Minute 'Sportschau' kostet 40.000 Euro, da frage ich mich, warum ich dafür nur einen Cent investieren soll."
Der Zahlungsaufforderung sei sie seit 2013 nicht mehr nachgekommen, auf die folgenden Schreiben von Gerichtsvollzieher und Vollsteckung ging sie nicht ein. "Ich habe nie Einspruch erhoben, Schreiben ignoriert, ich wollte dagegen von der Justiz die Rechtmäßigkeit des Gebühreneinzuges erklärt bekommen", erzählt die GEZ-Verweigerin. "Ich ließ alles auf mich zukommen." Ihre Zahlungsverweigerung begründet Baumert mit der Doktorarbeit "Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland", in der Baumert zufolge die verfassungswidrigkeit des derzeitigen Systems dargelegt wird.
Am 4. Februar erschien der Gerichtsvollzieher in Polizeibegleitung an ihrer Arbeitsstelle. Nachdem sie sich auch zu diesem Zeitpunkt nicht bereit erklärte, eine Vermögensauskunft abzugeben, wurde sie zur Polizeiwache und anschließend zur Haftanstalt gebracht. Im Frauengefängnis ist sie nun von der Haushaltsabgabe befreit, für Gefängnisinsassen gilt keine Beitragspflicht, weil sie der Regelung für Gemeinschaftsunterkünfte unterliegen. "Im Gefängnis könnte ich den ganzen Tag umsonst fernsehen", so Baumert gegenüber der "Welt". Statt fernsehen verbringt sie die meiste Zeit in ihrer Zelle allerdings mit lesen.
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