Richtlinie: EU-Parlament beschließt Mindeststrafen für kriminelle Hacker
Zwei Jahre Haft, mindestens: In der Europäischen Union sollen kriminellen Hackern künftig gleich hohe Strafen drohen. Das EU-Parlament hat eine entsprechende Richtlinie beschlossen.
Straßburg - Das europäische Parlament hat am Donnerstag mit großer Mehrheit einheitliche Strafen für kriminelle Hacker beschlossen. Für die Richtlinie stimmten 541 Abgeordnete, 91 dagegen. Noch gibt es in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Strafmaße für Computerstraftaten. Nach der Zustimmung des Rates, die als sicher gilt, haben die Länder zwei Jahre Zeit, die neue Richtlinie (PDF-Datei) umzusetzen.
Illegales Eindringen oder Stören eines Computersystems soll nun mit mindestens zwei Jahren Haft bestraft werden. Die zuständige Berichterstatterin, CSU-Politikerin Monika Hohlmeier, zeigte sich froh über die breite Mehrheit für konsequente und harte Strafen für Hacker. Außerdem sei ein Grundstein für eine Meldepflicht für Hackerangriffe gelegt worden. "Der jugendliche unüberlegte Hacker ist von diesen Vorgaben bewusst ausgenommen", so Hohlmeier.
Auch das Abhören von Kommunikation und das Bereitstellen und Verkaufen von Hackerwerkzeugen soll unter Strafe stehen. Deutschland dürfte dabei als Vorbild gelten: Hier stellt der sogenannte Hackerparagraf im Strafgesetzbuch das Entwickeln solcher Programme unter Strafe.
Damit zum Beispiel ein Unternehmen IT-Experten mit dem Hacken des eigenen Netzwerks zu Testzwecken beauftragen kann, soll dann keine Straftat vorliegen, wenn keine kriminelle Absicht hinter dem Hacken steht. Das Aufbauen von Botnets, also ferngesteuerten Netzwerken, soll in der EU mit mindestens drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Richten sich Hackerangriffe gegen sogenannte kritische Infrastruktur, beispielsweise Energieversorger, soll die Mindeststrafe fünf Jahre betragen.
Die EU-Mitgliedstaaten sollen außerdem Informationen über Cyber-Angriffe austauschen, um den Betrieb der Netze sicherzustellen. Binnen acht Stunden sollen diese Stellen auf dringende Anfragen reagieren. Informationen über Fälle sollen untereinander ausgetauscht werden, über Europol und das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyber-Kriminalität (EC3).
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hatte die Richtlinie bereits im Juni verabschiedet. Sie geht zurück auf jahrelange Verhandlungen von Rat, Parlament und Kommission.
Quelle: spiegel
Zwei Jahre Haft, mindestens: In der Europäischen Union sollen kriminellen Hackern künftig gleich hohe Strafen drohen. Das EU-Parlament hat eine entsprechende Richtlinie beschlossen.
Straßburg - Das europäische Parlament hat am Donnerstag mit großer Mehrheit einheitliche Strafen für kriminelle Hacker beschlossen. Für die Richtlinie stimmten 541 Abgeordnete, 91 dagegen. Noch gibt es in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Strafmaße für Computerstraftaten. Nach der Zustimmung des Rates, die als sicher gilt, haben die Länder zwei Jahre Zeit, die neue Richtlinie (PDF-Datei) umzusetzen.
Illegales Eindringen oder Stören eines Computersystems soll nun mit mindestens zwei Jahren Haft bestraft werden. Die zuständige Berichterstatterin, CSU-Politikerin Monika Hohlmeier, zeigte sich froh über die breite Mehrheit für konsequente und harte Strafen für Hacker. Außerdem sei ein Grundstein für eine Meldepflicht für Hackerangriffe gelegt worden. "Der jugendliche unüberlegte Hacker ist von diesen Vorgaben bewusst ausgenommen", so Hohlmeier.
Auch das Abhören von Kommunikation und das Bereitstellen und Verkaufen von Hackerwerkzeugen soll unter Strafe stehen. Deutschland dürfte dabei als Vorbild gelten: Hier stellt der sogenannte Hackerparagraf im Strafgesetzbuch das Entwickeln solcher Programme unter Strafe.
Damit zum Beispiel ein Unternehmen IT-Experten mit dem Hacken des eigenen Netzwerks zu Testzwecken beauftragen kann, soll dann keine Straftat vorliegen, wenn keine kriminelle Absicht hinter dem Hacken steht. Das Aufbauen von Botnets, also ferngesteuerten Netzwerken, soll in der EU mit mindestens drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Richten sich Hackerangriffe gegen sogenannte kritische Infrastruktur, beispielsweise Energieversorger, soll die Mindeststrafe fünf Jahre betragen.
Die EU-Mitgliedstaaten sollen außerdem Informationen über Cyber-Angriffe austauschen, um den Betrieb der Netze sicherzustellen. Binnen acht Stunden sollen diese Stellen auf dringende Anfragen reagieren. Informationen über Fälle sollen untereinander ausgetauscht werden, über Europol und das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyber-Kriminalität (EC3).
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hatte die Richtlinie bereits im Juni verabschiedet. Sie geht zurück auf jahrelange Verhandlungen von Rat, Parlament und Kommission.
Quelle: spiegel