Anderl
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Marken wollen sich gegen Ramsch schützen.
14. Juli 2009 Roger Federer spielt herausragend Tennis. Wenn er fertig ist, streift er sich flugs eine Rolex aufs Gelenk. Er trat auch schon mal als Werbefigur „Mr. Perfect“ für die Schweizer Versicherung Nationale Suisse auf. Man könnte sagen: Roger Federer verkörpert das genaue Gegenteil von billigem Ramsch. Weshalb er wohl auch vom Sportartikelhersteller Amer engagiert wurde. Doch Amer hat wie viele Markenhersteller ein Problem: Was nutzt der Firma der Aufwand für ein edles Image und einen pompösen Internetauftritt, wenn ihre Tennisschläger von Zwischenhändlern auf dem Marktplatz Ebay zwischen Billigprodukten verkauft werden könnten?
Viele Markenhersteller versuchen aus diesem Grund, den Vertrieb ihrer Ware auf dem Internetmarktplatz einzuschränken. Im juristischen Streit mit einem Onlinehändler hat Amer nun einen Sieg errungen: Das Oberlandesgericht München entschied nun, dass der Hersteller einem Händler den Vertrieb über Ebay untersagen dürfe (Az.: U (K) 4842/08). Es ist das erste obergerichtliche Urteil in dieser Frage - die schriftliche Begründung wird daher nicht nur von Juristen mit Spannung erwartet. Die Hersteller wollen vermeiden, dass die Aufmachung eines Händlershops auf Ebay am edlen Nimbus ihrer Marken kratzt. Eine Rolle dürfte für sie allerdings auch spielen, dass das Netz auf Plattformen wie Ebay und über Preisvergleichsangebote einen enormen Wettbewerbsdruck schafft.
Quelle:
14. Juli 2009 Roger Federer spielt herausragend Tennis. Wenn er fertig ist, streift er sich flugs eine Rolex aufs Gelenk. Er trat auch schon mal als Werbefigur „Mr. Perfect“ für die Schweizer Versicherung Nationale Suisse auf. Man könnte sagen: Roger Federer verkörpert das genaue Gegenteil von billigem Ramsch. Weshalb er wohl auch vom Sportartikelhersteller Amer engagiert wurde. Doch Amer hat wie viele Markenhersteller ein Problem: Was nutzt der Firma der Aufwand für ein edles Image und einen pompösen Internetauftritt, wenn ihre Tennisschläger von Zwischenhändlern auf dem Marktplatz Ebay zwischen Billigprodukten verkauft werden könnten?
Viele Markenhersteller versuchen aus diesem Grund, den Vertrieb ihrer Ware auf dem Internetmarktplatz einzuschränken. Im juristischen Streit mit einem Onlinehändler hat Amer nun einen Sieg errungen: Das Oberlandesgericht München entschied nun, dass der Hersteller einem Händler den Vertrieb über Ebay untersagen dürfe (Az.: U (K) 4842/08). Es ist das erste obergerichtliche Urteil in dieser Frage - die schriftliche Begründung wird daher nicht nur von Juristen mit Spannung erwartet. Die Hersteller wollen vermeiden, dass die Aufmachung eines Händlershops auf Ebay am edlen Nimbus ihrer Marken kratzt. Eine Rolle dürfte für sie allerdings auch spielen, dass das Netz auf Plattformen wie Ebay und über Preisvergleichsangebote einen enormen Wettbewerbsdruck schafft.
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