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PC & Internet LuL.to: Ermittlungen dauern an, Käufer müssen sich gedulden

Wir haben uns umgehört und erfahren, dass die Ermittlungen gegen die Betreiber des illegalen Portals “Lesen und Lauschen” (LuL.to) noch immer nicht abgeschlossen sind. Von daher ist leider ebenfalls fraglich, ob beziehungsweise wann die zahlenden Kunden mit juristischen Konsequenzen rechnen müssen. Wer dort illegale Werke gegen Bezahlung bezogen hat, muss geduldig sein. Alleine die Zeit wird zeigen, ob die Staatsanwälte gegen sie vorgehen werden.

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Behörden haben bei der Causa LuL.to alle Zeit der Welt
Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam. Wir entnahmen internen Kreisen, dass es sich derzeit nicht abschätzen lässt, wann sich die Ermittlungen gegen die Betreiber von LuL.to auf der Zielgeraden befinden werden. Von der Beweisaufnahme bis zur Eröffnung des Gerichtsverfahrens oder auch der Einstellung, hat die jeweilige Staatsanwaltschaft bis zu fünf Jahre Zeit. Sollte man die Ermittlungen verlängern wollen, müsste der Staatsanwalt dies schlüssig begründen. Doch diese Frist läuft erst im Sommer 2022 ab. Die Durchsuchungen und und Festnahmen fanden im Juni 2017 statt.

Die Polizei hat offenkundig noch immer alle Hände voll mit der Auswertung der beschlagnahmten Computer zu tun. Der Grund dafür ist einfach: Die gleichen Hintermänner waren auch für den Darknet-Marktplatz “Hansa Market” verantwortlich, der kurze Zeit nach dem LuL.to-Bust vom Netz genommen wurde.

Illegale Kunden müssen sich in Geduld üben
Unser Kontakt hält es für sinnlos einen Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen die Kunden belangt werden könnten. Das könne man schlichtweg nicht seriös beantworten. Ansonsten wären derartige Aussagen nichts weiter als reine “Kaffeesatzleserei“. Zumindest an die Einkäufer, die ihre Gutscheine mit ihren echten Amazon-Accounts gekauft haben, um die Hörbücher und E-Books bei LuL.to zu bezahlen, können auch jetzt noch recht einfach identifiziert werden. Das Rechtshilfeersuchen bei der Amazon-Mutter, um die Anschriften der Kunden zu erhalten, wird einige Zeit dauern. Die Ermittler haben aber in diesem Punkt alle Zeit der Welt.

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Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Zentralstelle Cybercrime Bayern, hatte uns im Oktober 2017 mitgeteilt, dass man zu einem späteren Zeitpunkt prüfen werde, ob sich die Käufer der Schwarzkopien noch strafrechtlich verantworten müssen. Zunächst wollte man die früheren Betreiber dingfest machen, teilte er uns damals auf unsere Anfrage hin mit.

Wachsende Ungeduld
Geduld wird bei vielen Betroffenen, die damals bei “Lesen und Lauschen” (LuL.to) eingekauft haben, exakt das sein, was sie eben nicht mehr besitzen. Die Nerven liegen schon länger blank. Viele Kunden wollen endlich wissen, was auf sie zukommt. Leider lässt sich der weitere Zeitplan und die Strategie der einzelnen Staatsanwaltschaften nicht absehen. Wir halten Euch aber natürlich weiter auf dem Laufenden.

Quelle; Tarnkappe
 
überall spricht die justiz von überlastung und schreit nach mehr staatsanwälten und richtern. wenn man dann liest, dass viele verbrecher ohne strafe wieder frei gelassen werden müssen, weil die justiz nicht innerhalb der vorgeschriebenen zeit ein strafverfahren eröffnet, dann frage ich mich, ob für solche delikte überhaupt noch zeit ist. ich spreche nicht vom betreiber, sondern eben von den konsumenten. es wird vermutlich ähnlich wie bei payservern ablaufen. da hab ich auch noch nicht gehört, dass gegen konsumenten ein urteil gefällt wurde. man sprach lediglich von ermittlungen und das ist ja schon der fall, wenn die polizei den namen notiert hat. oder es wurde nie berichtet.
 
Zumindest an die Einkäufer, die ihre Gutscheine mit ihren echten Amazon-Accounts gekauft haben, um die Hörbücher und E-Books bei LuL.to zu bezahlen, können auch jetzt noch recht einfach identifiziert werden
Zu diesen Vollidioten gehöre ich zwar auch, mache mir aber trotzdem keine Sorgen. Wir reden hier wahrscheinlich von > 100.000 Käufern, das ist für die Staatsanwaltschaft gar nicht zu schaffen und wegen ein paar schwarzkopierten Büchern wird hier sowieso niemand verurteilt. Außerdem hat die StA mitnichten alle Zeit der Welt. Fünf Jahre nach dem Kauf ist die Nummer verjährt.


Viel Lärm um nichts..
 
War auch so doof - aber bei 5 Euro bin ich entspannt. Desweiteren wurden aus dem Erlös der Bitcoins von lul.to 10 Mio erwirtschaftet. Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber erstmals muss der Schaden aus dem Erlös bezahlt werden, dann stellt sich die Frage, welcher Schaden dann noch übrig bleibt.
Desweiteren wurden die Bücher ja heruntergeladen und nicht weiter zur Verfügung gestellt. Daher ist der Schaden ja rel. gering. Ob sich der Aufwand für die Rechtsanwälte lohnt ist fraglich......
 
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