Wir haben uns umgehört und erfahren, dass die Ermittlungen gegen die Betreiber des illegalen Portals “Lesen und Lauschen” (LuL.to) noch immer nicht abgeschlossen sind. Von daher ist leider ebenfalls fraglich, ob beziehungsweise wann die zahlenden Kunden mit juristischen Konsequenzen rechnen müssen. Wer dort illegale Werke gegen Bezahlung bezogen hat, muss geduldig sein. Alleine die Zeit wird zeigen, ob die Staatsanwälte gegen sie vorgehen werden.
Behörden haben bei der Causa LuL.to alle Zeit der Welt
Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam. Wir entnahmen internen Kreisen, dass es sich derzeit nicht abschätzen lässt, wann sich die Ermittlungen gegen die Betreiber von LuL.to auf der Zielgeraden befinden werden. Von der Beweisaufnahme bis zur Eröffnung des Gerichtsverfahrens oder auch der Einstellung, hat die jeweilige Staatsanwaltschaft bis zu fünf Jahre Zeit. Sollte man die Ermittlungen verlängern wollen, müsste der Staatsanwalt dies schlüssig begründen. Doch diese Frist läuft erst im Sommer 2022 ab. Die Durchsuchungen und und Festnahmen fanden im Juni 2017 statt.
Die Polizei hat offenkundig noch immer alle Hände voll mit der Auswertung der beschlagnahmten Computer zu tun. Der Grund dafür ist einfach: Die gleichen Hintermänner waren auch für den Darknet-Marktplatz “Hansa Market” verantwortlich, der kurze Zeit nach dem LuL.to-Bust vom Netz genommen wurde.
Illegale Kunden müssen sich in Geduld üben
Unser Kontakt hält es für sinnlos einen Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen die Kunden belangt werden könnten. Das könne man schlichtweg nicht seriös beantworten. Ansonsten wären derartige Aussagen nichts weiter als reine “Kaffeesatzleserei“. Zumindest an die Einkäufer, die ihre Gutscheine mit ihren echten Amazon-Accounts gekauft haben, um die Hörbücher und E-Books bei LuL.to zu bezahlen, können auch jetzt noch recht einfach identifiziert werden. Das Rechtshilfeersuchen bei der Amazon-Mutter, um die Anschriften der Kunden zu erhalten, wird einige Zeit dauern. Die Ermittler haben aber in diesem Punkt alle Zeit der Welt.
Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Zentralstelle Cybercrime Bayern, hatte uns im Oktober 2017 mitgeteilt, dass man zu einem späteren Zeitpunkt prüfen werde, ob sich die Käufer der Schwarzkopien noch strafrechtlich verantworten müssen. Zunächst wollte man die früheren Betreiber dingfest machen, teilte er uns damals auf unsere Anfrage hin mit.
Wachsende Ungeduld
Geduld wird bei vielen Betroffenen, die damals bei “Lesen und Lauschen” (LuL.to) eingekauft haben, exakt das sein, was sie eben nicht mehr besitzen. Die Nerven liegen schon länger blank. Viele Kunden wollen endlich wissen, was auf sie zukommt. Leider lässt sich der weitere Zeitplan und die Strategie der einzelnen Staatsanwaltschaften nicht absehen. Wir halten Euch aber natürlich weiter auf dem Laufenden.
Quelle; Tarnkappe
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Behörden haben bei der Causa LuL.to alle Zeit der Welt
Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam. Wir entnahmen internen Kreisen, dass es sich derzeit nicht abschätzen lässt, wann sich die Ermittlungen gegen die Betreiber von LuL.to auf der Zielgeraden befinden werden. Von der Beweisaufnahme bis zur Eröffnung des Gerichtsverfahrens oder auch der Einstellung, hat die jeweilige Staatsanwaltschaft bis zu fünf Jahre Zeit. Sollte man die Ermittlungen verlängern wollen, müsste der Staatsanwalt dies schlüssig begründen. Doch diese Frist läuft erst im Sommer 2022 ab. Die Durchsuchungen und und Festnahmen fanden im Juni 2017 statt.
Die Polizei hat offenkundig noch immer alle Hände voll mit der Auswertung der beschlagnahmten Computer zu tun. Der Grund dafür ist einfach: Die gleichen Hintermänner waren auch für den Darknet-Marktplatz “Hansa Market” verantwortlich, der kurze Zeit nach dem LuL.to-Bust vom Netz genommen wurde.
Illegale Kunden müssen sich in Geduld üben
Unser Kontakt hält es für sinnlos einen Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen die Kunden belangt werden könnten. Das könne man schlichtweg nicht seriös beantworten. Ansonsten wären derartige Aussagen nichts weiter als reine “Kaffeesatzleserei“. Zumindest an die Einkäufer, die ihre Gutscheine mit ihren echten Amazon-Accounts gekauft haben, um die Hörbücher und E-Books bei LuL.to zu bezahlen, können auch jetzt noch recht einfach identifiziert werden. Das Rechtshilfeersuchen bei der Amazon-Mutter, um die Anschriften der Kunden zu erhalten, wird einige Zeit dauern. Die Ermittler haben aber in diesem Punkt alle Zeit der Welt.
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Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Zentralstelle Cybercrime Bayern, hatte uns im Oktober 2017 mitgeteilt, dass man zu einem späteren Zeitpunkt prüfen werde, ob sich die Käufer der Schwarzkopien noch strafrechtlich verantworten müssen. Zunächst wollte man die früheren Betreiber dingfest machen, teilte er uns damals auf unsere Anfrage hin mit.
Wachsende Ungeduld
Geduld wird bei vielen Betroffenen, die damals bei “Lesen und Lauschen” (LuL.to) eingekauft haben, exakt das sein, was sie eben nicht mehr besitzen. Die Nerven liegen schon länger blank. Viele Kunden wollen endlich wissen, was auf sie zukommt. Leider lässt sich der weitere Zeitplan und die Strategie der einzelnen Staatsanwaltschaften nicht absehen. Wir halten Euch aber natürlich weiter auf dem Laufenden.
Quelle; Tarnkappe