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PC & Internet Landgericht Hamburg: YouTube-DL muss Hosting einstellen

Musikunternehmen in Deutschland gehen erfolgreich gegen Host-Provider der Stream-Ripping-Software vor

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und IFPI, sein internationaler Dachverband, haben im Namen ihrer Mitgliedsfirmen erfolgreich gegen den Hoster der Stream-Ripping-Software YouTube-DL geklagt. Das Landgericht Hamburg urteilte am 31. März, dass die Person, die das Hosting der Software verantwortet, verpflichtet wird, das Hosting der Software einzustellen.

Die Software ermöglicht es Nutzern, Inhalte direkt von YouTube herunterzuladen und so die technischen Schutzmaßnahmen von YouTube zu umgehen, die lizenzierte Streaming-Inhalte vor unerlaubtem Herunterladen schützen sollen.

Stream-Ripping ist die illegale Praxis, eine herunterladbare Datei aus Inhalten zu erstellen, die legal online gestreamt werden können. Es ist die am weitesten verbreitete Form der digitalen Musik-Urheberrechtsverletzung. Laut einer im letzten Jahr durchgeführten Umfrage nutzen 27 Prozent der Menschen weltweit Stream-Ripping-Seiten, um illegal Musik herunterzuladen. Dieser Anteil stieg bei den 16- bis 24-Jährigen im vergangenen Jahr auf 40 Prozent rechtliche Schritte gegen Stream-Ripping-Dienste waren sowohl in Deutschland als auch in verschiedenen anderen Ländern erfolgreich, darunter in Australien, Brasilien, Dänemark, Ecuador, Frankreich, Indien, Italien, Spanien, Malaysia, Peru und dem Vereinigten Königreich.



Quelle; INFOSAT
 
Hallo.

@Lecter
Ja, genau. Denn macht einer zu, öffnet dafür ein anderer - und schon geht´s mit dem YT-Downloads weiter.

Viele Grüße.
 
Irgendwie klar, landgericht Hamburg reicht aus, und man weiß direkt, es wird immer im Namen der musikverbände „gerichtet“
 
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