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Laberthread Sky V14 Pairing

Was genau hilft jetzt wem was du denkst?
Worauf basiert dein Denken, welche Logs hast du bisher erarbeitet um das zu vermuten?

-supraracer
 
Alle 60 Tage zerstören funktioniert mit vielen Abos noch ;-)

-supraracer
 
Wird nur ein bisschen teuer wenn man 6x im Jahr seine Karte als Defekt meldet, weil ewig tauscht Sky das nicht kostenlos
Aber jeder hat halt so seine Hobbys
 
Bessere Methode: Leihgeräte vor Vertragsende zurücksenden und dann Vertrag verlängern ohne Leihgerät.
Heute wieder ein Kunde gemacht. Bekam personalisierte Mail mit Verlängerungsangebot nach Kündigung und Option "Nutzung bisheriger Receiver".
 

Der bisherige Receiver war doch die Sky- Büchse, oder?
 
Nein, die personalisierte Mail spiegelt ja bereits alle Kundendaten wieder. Und in denen war der sinnlos rumliegende Leihreceiver ja schon seit 14 Tagen ausgetragen worden. Also kann ein modernes Computersystem eines Milliardenkonzerns ja nicht davon ausgehen, der Kunde würde diesen Receiver als "bisherigen Receiver" nutzen. (Neukunden können ja auch heute online V14 bestellen ohne Leihgerät.)

Anderer Kunde bestellte im September 2016 Zweitkarte mit PR HD 1000, die solo V14 kam, wurde dann nach Telefonat auch für eine Woche freigeschaltet, doch nun gepairt. Sky hatte sogar die Seriennummer des HD 1000 aus dem Bestelltelefonat noch parat. Alles sauber hinterlegt. Nun Forderung auf Freischaltung der V14 (aber nicht Entscheidung durch Sky natürlich). Chaostruppe Sky, bis heute keine Pflicht zum Leihgerät in AGB, Vertrag, Bestellmaske oder Auftragsbestätigung.

Bei anderem Kunden ist die neue solo V14 vom September 2016 bis heute hell und auch ohne F0 verlängert. Chaotentruppe...
 
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Spekulationen zu Lasten des Verbrauchers wegen unklarer Formulierung von Sky? Nein, unzulässig. Unklarheiten gehen zu Gunsten des Verbrauchers.
Hier ist aber keine Spekulation nötig. Der "bisherige" Receiver ist das Gerät, das der Kunde vor der Vertragsverlängerung nutzte.
Dies ist der zuletzt vertraglich vereinbarte Receiver (Kundengerät), den der Kunde auch am Tag vor der Verlängerung tatsächlich nutzte, da das Leihgerät schon wieder im Lager war, mit Kenntnis von Skynet.

(Der im Laufe des Vertrags unaufgefordert zugesandte Sky-Receiver ist vertraglich sowieso umbeachtlich (§ 241a BGB). Auf jeden Fall ist er nicht der zuletzt genutzte, also bisherige, Receiver.
Wenn der Kunde vier Wochen vor Laufzeitende den Sky-Leihreceiver bestellt und dieser im Kundencenter hinterlegt wird, ist dann der "bisherige" Receiver bei Vertragsverlängerung der frühere eigene ausrangierte Kundenreceiver? Wohl kaum.)
 
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Hier ist aber keine Spekulation nötig. Der "bisherige" Receiver ist das Gerät, das der Kunde vor der Vertragsverlängerung nutzte.
Und bei der Vertragsverlängerung, um die es geht, war zuletzt der von Sky und nicht irgendein Kundengerät. Du hattest nicht geschrieben, dass zuvor eine Verlängerung mit Tausch von Kundenreceiver auf Sky-Gerät gewesen wäre. Du redest viel, sagst aber nichts.

Anderer Kunde bestellte im September 2016 Zweitkarte mit PR HD 1000
Und den HD 1000 kann man sich mittlerweile sonstwo hin schmieren, da er nicht mehr zertifiziert / zugelassen ist und laut etlichen Berichten hier im Forum wird dieser (im Gegensatz zum September) auch nicht mehr angenommen.
 
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Wenn ich am 10.11. meinen Vertrag verlängere und dabei der "bisherige Receiver" vereinbart wird für den neuen Vertrag, dann ist das Gerät vereinbart, was ich in den Wochen zuvor nutzte. Das ist nun wirklich leicht zu verstehen. Dies kann nicht der Leihreceiver sein, wenn man in den Wochen zuvor den schon gar nicht mehr hatte mit Kenntnis von Sky.
(Nochmals: Wenn der Kunde 4 Wochen vor Verlängerungsmail den Sky+Receiver 2 TB bestellt und erhält - und dann verlängert, nicht mit dem neuen Sky+Pro, sondern weiter mit dem bisherigen Receiver, welcher wäre das dann? Der alte frühere eigene? Wohl kaum.)
(Der "bisherige" ist der zuletzt genutzte, der Wortsinn ist eindeutig.)

Der HD 1000 läuft bei mir wunderbar mit V14 (ohne Sky1).
Wichtig: Der HD1000 ist nach Aussage von Humax und Sky weiterhin Sky-zertifiziert, wobei dies nirgendwo in AGB oder Bestellmaske als Bedingung gefordert wird. Und zugelassen sind die Geräte, die man online mit Seriennummer eingeben kann (für seinen Vertrag eingeben konnte) oder von Sky zugestimmt wurden).
Vor einer Woche konnte man online wieder mal neue Abos mit der Seriennummer des V14 bestellen. Was auch im April 2016 ging, funktionierte auch im September 2016 und geht auch heute noch. Wer anruft, hat wenig Erfolg, aber auch das klappt selten noch.
Bestell doch heute mal Zweitkarte online. "Zur Technikbestellung" und dann Seriennummer des HD 1000 eingeben, wird vom System akzeptiert. Finde, etwas mehr Sachlichkeit sollte man im Fachforum beachten und es einfach mal probieren. Und nicht jede Aussage eines Sky-CCA ungeprüft übernehmen bitte.
Bei Sky ist nichts eindeutig, und nicht jeder Kunde wird gleich behandelt. Wichtig ist aber, Vertrag ohne Leihgerät abzuschließen und nicht benötigte Leihgeräte zurück zu senden. (Bringt nur Vorteile, auch für kostenlose Sky-Module oder -Receiver...)

@Nacht_Eule
Die V14 ist gepairt gewesen, aber im AC hell. Deshalb ist es ja auch kein Problem, den Leihreceiver zurück zu schicken, staubt ja nur ein. Nach Vertragsverlängerung dann das Entpairen fordern. Schließlich hat man Vertrag ohne Leihgerät. Und man bekommt dann Sky.-Modul kostenfrei. Hat man noch Sky-Receiver rumliegen, muss man 99 EUR für Tausch bezahlen. Seid clever!

Übrigens, wäre der vor Wochen schon zurückgesandte Sky-Leihreceiver der für den neuen Vertrag vereinbarte "bisherige" Receiver, dann würde Skynet ja diesen Receiver erneut dem Kunden für den neuen Vertrag zusenden müssen, oder? Stattdessen hat der Kunde erst mal keine Sky-Hardware im Haushalt, in der Post oder Kundencenter. Also falls noch Zweifel waren...

Und zu guter letzt noch ergänzend: Neukunden können ja online ein neues Sky-SAT-Abo abschließen und den Leihreceiver wegklicken. Dann hat der Neu-Kunde zu wählen: Sky+Receiver oder Sky+Pro-Receiver oder "bisheriger Receiver". Das ist dann ja auch der kundeneigene Receiver, der als "bisheriger Receiver" im Sprachgebrauch von Sky gilt, denn Neukunden besitzen keine Sky-Leihgeräte. Hoffe, jetzt ist alles dazu geklärt.

Sinn: Wer keine Leihgeräte von Sky hat, darf nicht gepairt werden. Pairt sky trotzdem, kann man unter Vorbehalt kostenfrei Sky-Modul fordern und parallel sein Recht auf eigene Hardware erfolgreich durchsetzen.
 
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Hier geht inzwischen auch nur darum, das MB wieder eine Selbstdarstellungsplatform sucht. Im Prinzip ist das was er macht, eine juristische Form alternativer Hard/Software. Er versucht das Rechtssystem so auszunutzen und zu manipulieren, das man freie Hardware betreiben kann. Das Oscam des BGB sozusagen. Wer sich auf diese Spielchen einlassen will und ein Fable für juristische Auseinandersetzungen mit Sky hat, nur zu.
 
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