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PC & Internet Klage gegen Online-Casino Spieler bekommt Verluste erstattet

Das Landgericht Gießen hat ein Online-Casino dazu verurteilt, einem Spieler dessen komplette Spielverluste zurückzuzahlen. Anbietern von unerlaubtem Glücksspiel im Internet droht eine Klagewelle.

Das Landgericht Gießen hat die ehemalige Betreiberin eines Online-Casinos verurteilt. Sie muss einem Spieler dessen Spielverluste in Höhe von knapp 12.000 Euro vollständig erstatten. Zudem muss der Glücksspielanbieter, der zur Firmengruppe Entain gehört, auch die Prozesskosten tragen. Entain ist in Deutschland vor allem für sein Angebot unter dem Markennamen Bwin bekannt.

Der Anwalt des Spielers hatte argumentiert, dass das Casino-Angebot in Deutschland verboten gewesen sei, da der Anbieter hierzulande keine Lizenz hatte. Da es sich um illegales Glücksspiel gehandelt habe, sei seinem Mandanten das Geld zu erstatten.

Das Gericht folgte der Argumentation. Dass die Firma eine Lizenz in Malta habe, ändere daran nichts. Der Vertrag über die Glücksspiel-Teilnahme sei nichtig, der Spieler habe somit seine Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund getätigt. Der Rückforderung der Spielverluste stehe auch nicht entgegen, dass der Spieler an dem unerlaubten Glücksspiel gar nicht hätte teilnehmen dürfen. Der gültige Glücksspielstaatsvertrag solle Spielteilnehmer vor "suchtfördernden, ruinösen und/oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiel" schützen.

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Klagewelle könnte folgen

Sollten andere Gerichte dem Gießener Urteil folgen, könnte das gravierende Auswirkungen für die Branche der Online-Casino-Anbieter haben. Nach Schätzungen der Glücksspielaufsichten der Länder gaben Spielerinnen und Spieler in den vergangenen Jahren von Deutschland aus in Online-Casinos ohne Lizenz Milliarden-Beträge aus. Mit dem Argument des Gießener Gerichts wären diese Verluste alle einklagbar.

Der Spieler, der namentlich nicht genannt werden möchte, hatte in dem Online-Casino im Jahr 2017 vor allem Roulette gespielt. Vor Gericht gab der Mann an, spielsüchtig zu sein. Sein Anwalt, Patrick Redell, sagte NDR und "Süddeutscher Zeitung" (SZ), das Urteil sei "ein Meilenstein". Es sei in diesem Kontext bundesweit das erste Urteil, nach einer mündlichen Verhandlung, bei der sämtliche offenen Rechtsfragen erörtert worden seien.

Zuvor hatte es bereits Versäumnisurteile zugunsten von Spielern gegeben, nachdem Casinos nicht rechtzeitig auf Klagen reagiert hatten. Der Richterspruch verdeutliche "unmissverständlich, dass sich Betreiber von illegalen Online-Glücksspielangeboten in Deutschland seit Jahren gesetzwidrig auf Kosten von Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes bereichert haben", so Redell.

Bwin: Angebote entsprechen Gesetzeslage

Das Urteil (Aktenzeichen: 4 O 84/20) ist noch nicht rechtskräftig. Bis Anfang April kann dagegen Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt werden. Ein Sprecher von Bwin sagte NDR und SZ, dass er das zivilrechtliche Verfahren mit einem "unserer Kunden" nicht kommentieren wolle.

Er betonte, dass die derzeitigen Glücksspiel-Angebote von Bwin in Deutschland "den Anforderungen der von den Bundesländer verabschiedeten Kriterien bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags im Juli dieses Jahres entsprechen." Zudem sei Bwin weiterhin der Auffassung, "dass wir in der Vergangenheit unsere Angebote rechtmäßig nach den einschlägigen Bestimmungen des Unionsrecht veranstaltet hatten".

Anbieter von Online-Casinos hatten in den vergangenen Jahren stets betont, dass das deutsche Glücksspielrecht gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU verstoße. Zahlreiche Gerichte haben das allerdings verneint. Auch das Landgericht Gießen schreibt dazu, dass in Deutschland geltende Verbot von Online-Glücksspiel "weder durch Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, noch des Bundesverfassungsgerichts, noch des EuGH außer Kraft gesetzt oder für nichtig erklärt worden" sei.

Trotz der scheinbar eindeutigen Rechtslage fiel es den Aufsichtsbehörden in den vergangenen Jahren schwer, illegales Glücksspiel im Internet effektiv zu unterbinden. Da die Anbieter viel Geld für Werbung ausgeben, ist vielen Spielerinnen und Spielern bis heute nicht bewusst, dass virtuelle Automatenspiele, Poker oder Roulette im Internet in fast ganz Deutschland verboten sind. Lediglich für Spielerinnen und Spieler aus Schleswig-Holstein gibt es einige legale Angebote.

Online-Casinos offenbar in der Defensive

Während die Branche bislang verwaltungsrechtlich und strafrechtlich nur wenig zu befürchten hatte, könnten zivilrechtliche Auseinandersetzungen für sie teuer werden. Laut Informationen von NDR und SZ bereiten aktuell bundesweit zahlreiche Spieler entsprechende Klagen vor. Mehrere Rechtsanwaltskanzleien spezialisierten sich zuletzt auf diese juristischen Auseinandersetzungen. Auch einige Start-Ups bieten mittlerweile an, Rechtsstreitigkeiten mit Casinos gegen Provision zu übernehmen. Bundesweit sollen bereits mehrere Tausend Fälle anhängig sein.

Die Anbieter von Online-Casinos geraten dabei offenbar zunehmend in die Defensive. Nach Informationen von NDR und SZ legten zuletzt zahlreiche Glücksspielfirmen Rechtsstreitigkeiten mit ehemaligen Spielerinnen und Spielern durch Vergleiche bei. Dabei verpflichten sich die Spieler zur absoluten Verschwiegenheit und erhalten im Gegenzug einen Teil ihrer Spielverluste und die Anwaltskosten erstattet.

Der Deutsche Online Casinoverband wollte sich zu den Vergleichen auf Anfrage nicht äußern. Das Urteil aus Gießen liege ihnen noch nicht vor, so ein Sprecher. Ihrer Erkenntnis nach "werden Klagen auf Rückzahlung von den Gerichten reihenweise erst gar nicht angenommen. Hier wie dort handelt es sich jeweils um Einzelfallentscheidungen."

Zum 1. Juli soll in Deutschland ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten. Online-Casinos dürfen sich dann erstmals in ganz Deutschland um eine Lizenz bewerben. Bereits seit Oktober werden viele Casinos von den Aufsichtsbehörden faktisch geduldet. Rechtlich ist diese Regelung allerdings umstritten.

Das Landgericht Gießen schreibt dazu, eine "etwaige Duldung des Angebots der Beklagten durch das Hessische Innenministerium setzt das genannte Verbotsgesetz nicht außer Kraft und ist mithin hier nicht erheblich."

Quelle; tagesschau.de
 
War damals auch mal so dumm und war fast nen Jahr im Casino.

Das Geld wenn ich wieder hätte, wäre ich sehr happy und würde ein schönes Auto kaufen

Aber manche Fehler bleiben auf Lebenszeit fehlerhaft

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Man weiß auch das man von Arbeit nicht reich wird und rennt trotzdem jeden Tag hin.
Diese schlauen Ratgeber gibt es an jeder Ecke für ein paar Cent zu kaufen. Wenn es so einfach wäre würde es kein Glücksspiel geben und ja auch das staatliche Lotto ist Glücksspiel und gehört genauso verboten.
 
Ist das nicht die nervige Werbung die bei den Blödsendern täglich bis zur Kotzgrenze läuft?
 
Huhu... ich wusste das die Bank gewinnt...

Hatte damals Probleme und hab mir dort Ablenkung gesucht. Ein suchtmensch bleibt ein suchti,er tauscht nur ne sucht, gegen ne andere

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