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PC & Internet Kinox.to: Mehrjährige Haftstrafe rechtskräftig

ie mehrjährige Haftstrafe gegen einen Mitbetreiber des illegalen Streaming-Portals Kinox.to ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) in Leipzig habe eine Revision gegen das Urteil als unbegründet abgewiesen, teilte eine Sprecherin heute mit. Das Landgericht Leipzig hatte den damals 29-Jährigen im Dezember 2015 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Es hatte ihn der tausendfachen Urheberrechtsverletzung und der Computersabotage für schuldig befunden.

So habe er in den Jahren 2009 bis 2011 den Betrieb der in Deutschland führenden illegalen Internet-Plattform Kino.to unterstützt. Diese hatte kostenlos Links zu Raubkopien von Kinofilmen und TV-Serien zum Herunterladen und Ansehen angeboten. Nachdem Kino.to abgeschaltet worden war, baute der Beschuldigte das Nachfolgeportal Kinox.to auf.

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Verurteilter hatte bereits bei Kino.to mitgearbeitet​

Kinox.to: Mitarbeiter zu langjähriger Haftstrafe verurteilt
Einem Mitarbeiter des illegalen Film-Streaming-Portals Kinox.to wurde der Prozess gemacht: Der Angeklagte ist zu drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden.

urch illegales Streaming entstehen der Filmindustrie jedes Jahr Millionenschäden. Jetzt ist wieder ein Drahtzieher eines Internet-Portals verurteilt worden.

Ein Mitbetreiber des illegalen Streaming-Portals Kinox.to ist zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den 29-Jährigen unter anderem der tausendfachen Urheberrechtsverletzung und der Computersabotage schuldig. Das Urteil sei auf der Grundlage einer Verständigung gefallen, sagte ein Gerichtssprecher.

Angeklagter legt Geständnis ab
Der 29-Jährige habe im Prozess ein Geständnis abgelegt. Im Gegenzug wurde ihm ein bestimmter Strafumfang in Aussicht gestellt. Mit dem Deal wurde der eigentlich noch bis Ende Januar terminierte Prozess abgekürzt. (Az: 11 KLs 390 Js 9/15)

Passwörter fehlen: Seite ist immer noch online
Kinox.to gilt als Nachfolgeportal der 2011 abgeschalteten Seite Kino.to, die von Leipzig aus betrieben wurde. Das Portal verlinkt massenhaft auf Raubkopien aktueller Filme und Serien. Es ist noch immer am Netz, weil den Ermittlungsbehörden die Passwörter fehlen. Der 29-Jährige hatte schon bei Kino.to mitgemacht. Nach dem Auffliegen des Portals beschaffte er nach Ansicht der Ermittler eine Sicherheitskopie. Daraus programmierten die Macher den Klon Kinox.to. Dass die Seite praktisch genauso aussieht wie das abgeschaltete Kino.to, dürfte zu ihrem Erfolg beigetragen haben. Die Nutzer blieben dem Portal treu - und die Drahtzieher konnten hohe Werbeeinnahmen generieren. Durch das illegale Streaming entsteht der Filmindustrie jährlich allein in Deutschland ein Schaden von 300 bis 400 Millionen Euro, schätzt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Genau lasse sich das aber nicht beziffern.

Weitere Verdächtige noch auf freiem Fuß
Der 29-Jährige soll Kinox.to nicht allein betrieben haben. Noch immer sucht die Generalsstaatsanwaltschaft in Dresden nach zwei Brüdern aus Lübeck, wie Sprecher Wolfgang Klein sagte. Zu dem 26-Jährigen und dem 22-Jährigen fehle bislang jede Spur. Die Brüder sollen über die Zugangscodes für Kinox.to verfügen. Laut GVU machte der 29-Jährige zu seinen mutmaßlichen Komplizen im Prozess keine Angaben.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von drei Jahren und elf Monaten. Die Verteidiger hatten keine bestimmte Strafhöhe beantragt. Der 29-Jährige, der 14 Monate in Untersuchungshaft saß, konnte das Landgericht zunächst auf freiem Fuß verlassen. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben.

Quelle; teltarif
 
Kinox.to nutzt gleichen Google-Trick wie Porno-Hoster

Auch das in Deutschland beliebte Streamingportal Kinox.to nutzt für die illegale Verbreitung von Spielfilmen und Serien offenbar die kostenlosen Hostingdienste von Google. Zuvor hatte sich eine Pornoproduktionsfirma öffentlich über diese Methode beschwert.

Das nach wie vor in Deutschland sehr beliebte Streamingportal Kinox.to nutzt zur illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke offenbar auch die Hostingdienste von Google zum Speichern der eigentlichen Videodateien. Darauf hat uns ein Leser hingewiesen, nachdem wir darüber berichtet hatten, dass sich der aus Kalifornien stammende Pornoanbieter Dreamroom Productions über diese Methode beschwert hatte.

Wir konnten nachvollziehen, dass einige der auf Kinox.to gesammelten Filme über Links zum Streaming bereitstehen, die über die Domain "Googlevideo.com" verbreitet werden. In den vollständigen URLs taucht dabei unter anderem der Paramater "source=webdrive" auf, was wiederum darauf hindeutet, dass der Dienst Google Drive zum Speichern und zum illegalen Verbreiten der Videoinhalte verwendet wird.

Obwohl der damalige Chef des Portals Kinox.to unter anderem wegen der "gewerblichen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke" im Dezember 2015 zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden ist, ist das Portal weiter online verfügbar. Zum Zeitpunkt des Prozesses waren zwei weitere mutmaßliche Betreiber des Portals per Haftbefehl gesucht worden. Der Angeklagte Arvid O. sagte zudem, eine weitere Person habe sich im Laufe der Zeit in sein Projekt Kinox.to hineingedrängt und die Kontrolle übernommen.

Rechtsverletzung an Google vorbei
Eine ähnliche Vorgehensweise wie jene von Kinox.to wird auch von einer Vielzahl anderer Plattformen zum illegalen Streaming von Film- und Fernsehproduktionen genutzt. Bisher ist dabei aber üblicherweise darauf verzichtet worden, die Videodateien bei großen und bekannten Diensten wie Youtube oder eben Google selbst zu hosten, da diese Firmen meist automatische Filtersysteme verwenden, um die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials schnell zu erkennen und zu unterbinden.

Für Youtube geschieht dies etwa über die sogenannte Content-ID. Offenbar gelingt es den Betreibern der illegalen Portale allerdings, derartige Filter zu umgehen oder zumindest nicht direkt aufzufallen. Auch Malware wird so verbreitet. Angesichts der schieren Menge an Daten, die Anbieter wie Google hosten, erscheint es tatsächlich als sehr schwierige Aufgabe, sämtliche Inhalte auf mögliche Rechtsverletzungen hin zu untersuchen. Für die Betreiber der illegalen Inhalte ergibt sich daraus der Vorteil, das Gratishosting nutzen zu können und damit Kosten einzusparen.

Wir haben Google gebeten, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen, aber noch keine Antwort erhalten.

Quelle; golem
 
Mitbetreiber der illegalen Plattform „Kinox.to“ verurteilt

Laut einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs hat das Landgericht Leipzig einen 29-Jährigen Angeklagten unter anderem wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken (Fall „kinox.to“) und wegen Beihilfe hierzu (Fall „kino.to“) sowie wegen (Beihilfe zur) Computersabotage zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt sowie Verfalls- und Einziehungsentscheidungen getroffen.

Eine gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hat der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts, mit Ausnahme einer numerischen Korrektur im Schuldspruch, als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Leipzig ist damit rechtskräftig.

Nach 14 Monaten U-Haft verurteilte gestern das Landgericht Leipzig den Mitbetreiber und technischen Geschäftsführer der Raubkopier-Kinofilmseite KinoX.to zu 3 Jahren und vier Monaten Haft. Der gebürtige Kasache Arvit O. (29) mit langjährigem Wohnort Timmendorfer Strand, soll nach Feststellungen des Landgerichts in den Jahren 2009 bis 2011 den Betrieb der in Deutschland führenden illegalen Internet-Plattform „kino.to“ unterstützt haben. Dort wurden kostenlos Links zu Raubkopien von Kinofilmen und TV-Serien zum Herunterladen bzw. zum Ansehen im Internet (Streaming) angeboten.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von drei Jahren und elf Monaten. Die Verteidiger hatten keine bestimmte Strafhöhe beantragt. Der 29-Jährige, der 14 Monate in Untersuchungshaft saß, konnte das Landgericht zunächst auf freiem Fuß verlassen. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben.

Ein Gerichtssprecher gab am Dienstag bekannt, das Urteil sei auf der Grundlage einer Verständigung gefallen. Der 29-Jährige habe im Prozess ein Teilgeständnis abgelegt. Im Gegenzug wurde ihm ein bestimmter Strafumfang in Aussicht gestellt. Mit der Vereinbarung wurde der eigentlich noch bis Ende Januar mit 19 Verhandlungstagen terminierter Prozess abgekürzt. O. habe sich der „gewerblichen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in 2.889 Fällen schuldig gemacht“, erklärte das Gericht. Hinzu kommen zwei Fälle von Computersabotage gegen zwei Konkurrenten, um deren Plattformen unerreichbar zu machen. Weiterhin soll O. daran beteiligt gewesen sein, ein Ehepaar zur Herausgabe ihrer Laptops zu nötigen, nachdem diese möglicherweise Daten gestohlen hatten.

Nachdem die von dem inzwischen verurteilten Fußbodenleger Dirk Bottek, Richard-Wagner-Straße in Leipzig aus betriebene Seite „kino.to“ im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen am 8. Juni 2011 abgeschalten worden war, baute der Angeklagte das Nachfolgeportal „kinox.to“ auf, indem er sich laut den Ermittlern eine Sicherheitskopie von „kino.to“ beschafft hatte, und betrieb dieses zusammen mit anderen. Dass die Seite praktisch genauso aussieht wie das abgeschaltete Kino.to, dürfte weitgehend zu ihrem Erfolg beigetragen haben. Die Nutzer blieben dem Portal treu – und die Betreiber konnten daraus hohe Werbeeinnahmen generieren.

Der 29-Jährige soll Kinox.to nicht allein betrieben haben. Noch immer sucht die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden nach zwei Brüdern aus Lübeck, wie Sprecher Wolfgang Klein am Dienstag sagte. Laut Landeskriminalamt Sachsen stehen die Brüder KASTRIOT und KRESHNIK Selimi im dringenden Tatverdacht, als Gründer und Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung im Zusammenhang mit dem Betreiben des Raubkopienportals kinoX.to, spätestens seit dem 21. Juni 2011 und ihrer Filehoster freakshare.com und bitshare.com bereits seit spätestens 2009, Straftaten, wie Räuberische Erpressung, Nötigung, Brandstiftung, Urheberrechtsverletzung und Steuerhinterziehung, begangen zu haben. Zu dem 26-Jährigen und dem 22-Jährigen fehle bislang jede Spur. Die Brüder sollen über die Zugangscodes für Kinox.to verfügen. Die Seite „kinox.to“ ist noch immer im Netz, weil den Ermittlungsbehörden die Passwörter fehlen. Laut GVU machte der 29-Jährige O. zu seinen mutmaßlichen Komplizen im Prozess keine Angaben. Stattdessen habe eine namentlich nicht benannte Person nach und nach die Kontrolle über die Seite übernommen. O. habe mit dieser Person irgendwann gebrochen, erwähnte aber während der Verhandlungen auch hier keine weiteren Details.

Die beiden Pflichtverteidiger erklärten, dass Staatsanwaltschaft und Polizei in Fällen dieser Art oft „keine Ahnung“ hätten, worum es technisch gehe. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) verhalte sich wie „ein Trojaner in der Justiz“ und beeinflusse die Arbeit der Staatsanwaltschaft. In einer Pressemitteilung der GVU heißt es, dies sei ein „Erheiterung auslösender Vorwurf“ gewesen. Der Industrieverband feiert die Verurteilung als Erfolg, da Streamingseiten schwer beizukommen wäre.

Durch das illegale Streaming entsteht der Filmindustrie jährlich allein in Deutschland ein Schaden von 300 bis 400 Millionen Euro, schätzt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Genau lasse sich das aber nicht beziffern.

Quelle; tarnkappe
 
Einfach eine Dreckige Lüge was die Behörden immer von sich geben,
das sie durch ihre Harte Arbeit und gute Recherche das ganze aufgedeckt haben.

In Wirklichkeit sind zwei Team Mitglieder in Streit geraten und haben sich gegenseitig in die Pfanne gehauen so das am ende sie sich auch gegenseitig verraten haben.
Dadurch kamen die Ermittler erst an Insider Informationen und an die Namen der Macher.

1. Ohne diesen Streit hätten die Behörden selbst nach Hunderten Jahren das nicht geschafft von selbst.
2. Sollte man immer in der Szene der Regel Treu bleiben und auch Unter Team Kollegen Anonym bleiben.
 
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