ie mehrjährige Haftstrafe gegen einen Mitbetreiber des illegalen Streaming-Portals Kinox.to ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) in Leipzig habe eine Revision gegen das Urteil als unbegründet abgewiesen, teilte eine Sprecherin heute mit. Das Landgericht Leipzig hatte den damals 29-Jährigen im Dezember 2015 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Es hatte ihn der tausendfachen Urheberrechtsverletzung und der Computersabotage für schuldig befunden.
So habe er in den Jahren 2009 bis 2011 den Betrieb der in Deutschland führenden illegalen Internet-Plattform Kino.to unterstützt. Diese hatte kostenlos Links zu Raubkopien von Kinofilmen und TV-Serien zum Herunterladen und Ansehen angeboten. Nachdem Kino.to abgeschaltet worden war, baute der Beschuldigte das Nachfolgeportal Kinox.to auf.
Verurteilter hatte bereits bei Kino.to mitgearbeitet
Kinox.to: Mitarbeiter zu langjähriger Haftstrafe verurteilt
Einem Mitarbeiter des illegalen Film-Streaming-Portals Kinox.to wurde der Prozess gemacht: Der Angeklagte ist zu drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden.
urch illegales Streaming entstehen der Filmindustrie jedes Jahr Millionenschäden. Jetzt ist wieder ein Drahtzieher eines Internet-Portals verurteilt worden.
Ein Mitbetreiber des illegalen Streaming-Portals Kinox.to ist zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den 29-Jährigen unter anderem der tausendfachen Urheberrechtsverletzung und der Computersabotage schuldig. Das Urteil sei auf der Grundlage einer Verständigung gefallen, sagte ein Gerichtssprecher.
Angeklagter legt Geständnis ab
Der 29-Jährige habe im Prozess ein Geständnis abgelegt. Im Gegenzug wurde ihm ein bestimmter Strafumfang in Aussicht gestellt. Mit dem Deal wurde der eigentlich noch bis Ende Januar terminierte Prozess abgekürzt. (Az: 11 KLs 390 Js 9/15)
Passwörter fehlen: Seite ist immer noch online
Kinox.to gilt als Nachfolgeportal der 2011 abgeschalteten Seite Kino.to, die von Leipzig aus betrieben wurde. Das Portal verlinkt massenhaft auf Raubkopien aktueller Filme und Serien. Es ist noch immer am Netz, weil den Ermittlungsbehörden die Passwörter fehlen. Der 29-Jährige hatte schon bei Kino.to mitgemacht. Nach dem Auffliegen des Portals beschaffte er nach Ansicht der Ermittler eine Sicherheitskopie. Daraus programmierten die Macher den Klon Kinox.to. Dass die Seite praktisch genauso aussieht wie das abgeschaltete Kino.to, dürfte zu ihrem Erfolg beigetragen haben. Die Nutzer blieben dem Portal treu - und die Drahtzieher konnten hohe Werbeeinnahmen generieren. Durch das illegale Streaming entsteht der Filmindustrie jährlich allein in Deutschland ein Schaden von 300 bis 400 Millionen Euro, schätzt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Genau lasse sich das aber nicht beziffern.
Weitere Verdächtige noch auf freiem Fuß
Der 29-Jährige soll Kinox.to nicht allein betrieben haben. Noch immer sucht die Generalsstaatsanwaltschaft in Dresden nach zwei Brüdern aus Lübeck, wie Sprecher Wolfgang Klein sagte. Zu dem 26-Jährigen und dem 22-Jährigen fehle bislang jede Spur. Die Brüder sollen über die Zugangscodes für Kinox.to verfügen. Laut GVU machte der 29-Jährige zu seinen mutmaßlichen Komplizen im Prozess keine Angaben.
Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von drei Jahren und elf Monaten. Die Verteidiger hatten keine bestimmte Strafhöhe beantragt. Der 29-Jährige, der 14 Monate in Untersuchungshaft saß, konnte das Landgericht zunächst auf freiem Fuß verlassen. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben.
Quelle; teltarif
So habe er in den Jahren 2009 bis 2011 den Betrieb der in Deutschland führenden illegalen Internet-Plattform Kino.to unterstützt. Diese hatte kostenlos Links zu Raubkopien von Kinofilmen und TV-Serien zum Herunterladen und Ansehen angeboten. Nachdem Kino.to abgeschaltet worden war, baute der Beschuldigte das Nachfolgeportal Kinox.to auf.
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Verurteilter hatte bereits bei Kino.to mitgearbeitet
Kinox.to: Mitarbeiter zu langjähriger Haftstrafe verurteilt
Einem Mitarbeiter des illegalen Film-Streaming-Portals Kinox.to wurde der Prozess gemacht: Der Angeklagte ist zu drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden.
urch illegales Streaming entstehen der Filmindustrie jedes Jahr Millionenschäden. Jetzt ist wieder ein Drahtzieher eines Internet-Portals verurteilt worden.
Ein Mitbetreiber des illegalen Streaming-Portals Kinox.to ist zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den 29-Jährigen unter anderem der tausendfachen Urheberrechtsverletzung und der Computersabotage schuldig. Das Urteil sei auf der Grundlage einer Verständigung gefallen, sagte ein Gerichtssprecher.
Angeklagter legt Geständnis ab
Der 29-Jährige habe im Prozess ein Geständnis abgelegt. Im Gegenzug wurde ihm ein bestimmter Strafumfang in Aussicht gestellt. Mit dem Deal wurde der eigentlich noch bis Ende Januar terminierte Prozess abgekürzt. (Az: 11 KLs 390 Js 9/15)
Passwörter fehlen: Seite ist immer noch online
Kinox.to gilt als Nachfolgeportal der 2011 abgeschalteten Seite Kino.to, die von Leipzig aus betrieben wurde. Das Portal verlinkt massenhaft auf Raubkopien aktueller Filme und Serien. Es ist noch immer am Netz, weil den Ermittlungsbehörden die Passwörter fehlen. Der 29-Jährige hatte schon bei Kino.to mitgemacht. Nach dem Auffliegen des Portals beschaffte er nach Ansicht der Ermittler eine Sicherheitskopie. Daraus programmierten die Macher den Klon Kinox.to. Dass die Seite praktisch genauso aussieht wie das abgeschaltete Kino.to, dürfte zu ihrem Erfolg beigetragen haben. Die Nutzer blieben dem Portal treu - und die Drahtzieher konnten hohe Werbeeinnahmen generieren. Durch das illegale Streaming entsteht der Filmindustrie jährlich allein in Deutschland ein Schaden von 300 bis 400 Millionen Euro, schätzt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Genau lasse sich das aber nicht beziffern.
Weitere Verdächtige noch auf freiem Fuß
Der 29-Jährige soll Kinox.to nicht allein betrieben haben. Noch immer sucht die Generalsstaatsanwaltschaft in Dresden nach zwei Brüdern aus Lübeck, wie Sprecher Wolfgang Klein sagte. Zu dem 26-Jährigen und dem 22-Jährigen fehle bislang jede Spur. Die Brüder sollen über die Zugangscodes für Kinox.to verfügen. Laut GVU machte der 29-Jährige zu seinen mutmaßlichen Komplizen im Prozess keine Angaben.
Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von drei Jahren und elf Monaten. Die Verteidiger hatten keine bestimmte Strafhöhe beantragt. Der 29-Jährige, der 14 Monate in Untersuchungshaft saß, konnte das Landgericht zunächst auf freiem Fuß verlassen. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben.
Quelle; teltarif