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PC & Internet Kino.to-User erwartet Strafverfolgung

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Wegweisendes Urteil
Kino.to-User erwartet Strafverfolgung



Leipzig – Dieses Urteil wird für mächtig Aufregung sorgen: Nicht nur die Betreiber, auch Nutzer illegaler Raubkopie-Seiten wie Kino.to machen sich offenbar strafbar.

Das Amtsgericht Leipzig hat jetzt in einem Urteil gegen die Kino.to-Betreiber festgestellt: Auch das sogenannte Streaming ist "dem Grunde nach" ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Beim Streaming wird ein Film oder eine TV-Serie auf dem eigenen Rechner zwischengespeichert.

Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus" müssen damit auch die User solcher Filmportale künftig mit Strafverfolgung rechnen. In der Praxis wird sich die Strafverfolgung wegen der Masse an Fällen wohl schwierig gestalten.

Dennoch: Gibt es ein böses Erwachen für Millionen Nutzer? Bisher galten sogenannte Streaming-Seiten noch als juristische Grauzone. Auch deshalb wurde allein Kino.to von rund vier Millionen Menschen täglich (!) genutzt. Andere Raubkopie-Seiten dürften ähnlich stark besucht sein. Ob das Urteil die Nutzer von illegalen Kino-Plattformen wirklich abschreckt, das bleibt abzuwarten.

Die Macher von Kino.to sitzen derweil hinter Gittern. Der Ex-Administrator bekannte sich schuldig 23.000 Raubkopien von Filmen im Internet zugänglich gemacht zu haben. Dafür kassierte der 27-jährige Kfz-Mechaniker drei Jahre Knast. Sein ehemaliger Webdesigner muss für zweieinhalb Jahre hinter schwedische Gardinen.
 
AW: Kino.to-User erwartet Strafverfolgung

Und wo ist Deine Quellenangabe? Als Mod sollte man auch eine Vorbildfunktion haben....
Ansonsten nennt man so etwas Guttenbergen, grins.

Gruß
claus13
 
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