AW: Kindesunterhalt verbindlich berechnen lassen
meinst du das hier: ?
c) Herabsetzung des Selbstbehalts:
Meistens liegt nur deshalb ein Mangelfall vor, weil der Unterhaltspflichtige einen Teil seines Einkommens auf jeden Fall für sich behalten darf, nämlich den sogenannten Selbstbehalt. Diese liegt gegenüber minderjährigen Kindern und gegenüber privilegierten volljährigen Kindern bei 900,- Euro, gegenüber dem (Ex-)Ehegatten bei 1.000,- Euro und gegenüber anderen volljährigen Kindern bei 1.100,- Euro.
Beispiel: Der unterhaltspflichtige Vater verdient netto 1.500,- Euro. Er hat drei unterhaltsberechtigte Kinder, für die er nach der Düsseldorfer Tabelle insgesamt 746,- Euro Unterhalt zahlen müsste. Da er aber einen Selbstbehalt von 900,- Euro hat, kann er insgesamt nur noch 600,- Euro Unterhalt zahlen. Es liegt also ein Mangelfall vor.