Fisher
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Für Nachdrucke von Notenblättern und Liedtexten sollen Kindergärten künftig Gema-Gebühren zahlen. Die Erzieherinnen müssen genau notieren, welches Lied wann genutzt wurde. 500 Stück sollen 56 Euro kosten - plus Steuer.
Die Gema will Kindertagesstätten künftig Gebühren abluchsen, wenn sie Texte aus Liederbüchern kopieren.
Kindergärten sollen für das Singen von Kinderliedern künftig Gebühren an die Musikrechte-Gesellschaft GEMA zahlen. Die Gesellschaft habe bundesweit Kitas angemahnt, für das gesungene Liedgut der Kleinen zu zahlen, berichtete das "Hamburger Abendblatt".
Immer dann, wenn für die Kinder Liedtexte kopiert werden oder sie öffentlich auftreten, würden die Kindertagesstätten künftig zur Kasse gebeten. Dazu müssten die Erzieherinnen und Erzieher notieren, welches Lied wann genutzt wurde.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hamburg, der 280 Kitas in der Hansestadt vertritt, zeigte sich verärgert. "Wir haben es erst nicht glauben wollen, aber im Moment werden alle Kitas bundesweit aufgefordert zu bezahlen", sagte Referent Martin Peters dem "Hamburger Abendblatt". Laut Peters werden für bis zu 500 Liederzettel 56 Euro plus Mehrwertsteuer fällig.
Ein Sprecher der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) sagte "Spiegel Online", die Gebühren würden im Auftrag der VG Musikedition eingetrieben. Die VG Musikedition habe die GEMA beauftragt, weil es zu viele unterschiedliche Träger von Kitas gebe und bislang keinen Rahmenvertrag.
Schulen betrifft dies laut "Hamburger Abendblatt" nicht, weil die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die GEMA bereits seit 1990 einen Rahmenvertrag verhandelt haben. Demnach dürfen die Schulen urheberrechtlich geschützte Musikwerke vervielfältigen und wiedergeben, ohne dafür zu bezahlen.
Qualle: Kölner Stadtanzeiger
Einfach: UNGLAUBLICH
Gruß
fisher
Die Gema will Kindertagesstätten künftig Gebühren abluchsen, wenn sie Texte aus Liederbüchern kopieren.
Kindergärten sollen für das Singen von Kinderliedern künftig Gebühren an die Musikrechte-Gesellschaft GEMA zahlen. Die Gesellschaft habe bundesweit Kitas angemahnt, für das gesungene Liedgut der Kleinen zu zahlen, berichtete das "Hamburger Abendblatt".
Immer dann, wenn für die Kinder Liedtexte kopiert werden oder sie öffentlich auftreten, würden die Kindertagesstätten künftig zur Kasse gebeten. Dazu müssten die Erzieherinnen und Erzieher notieren, welches Lied wann genutzt wurde.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hamburg, der 280 Kitas in der Hansestadt vertritt, zeigte sich verärgert. "Wir haben es erst nicht glauben wollen, aber im Moment werden alle Kitas bundesweit aufgefordert zu bezahlen", sagte Referent Martin Peters dem "Hamburger Abendblatt". Laut Peters werden für bis zu 500 Liederzettel 56 Euro plus Mehrwertsteuer fällig.
Ein Sprecher der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) sagte "Spiegel Online", die Gebühren würden im Auftrag der VG Musikedition eingetrieben. Die VG Musikedition habe die GEMA beauftragt, weil es zu viele unterschiedliche Träger von Kitas gebe und bislang keinen Rahmenvertrag.
Schulen betrifft dies laut "Hamburger Abendblatt" nicht, weil die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die GEMA bereits seit 1990 einen Rahmenvertrag verhandelt haben. Demnach dürfen die Schulen urheberrechtlich geschützte Musikwerke vervielfältigen und wiedergeben, ohne dafür zu bezahlen.
Qualle: Kölner Stadtanzeiger
Einfach: UNGLAUBLICH
Gruß
fisher