DVB-T2 kann es trotz Ermahnung der Moderatoren nicht lassen.
Der Kläger Achern hat genau das gefordert: rückwirkende Vrertragsaufhebung, und im Dezember 2016 bekam er sein Geld rückwirkend wieder. Und der Kläger Lübeck hatte laut Gericht zu spät vorgetragen, dass er den HD1000 nachweislich vereinbarte. Daher hat seine Frau 2016 neues Abo ohne Leihgerät mit HD1000 abgeschlossen, solo V14.
Die neuen Klagen haben sofort in der Klage den Beweis, dass der eigene Reciever vereinbart worden war.