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KDG muss 46 Mio an Lizenzgebühren für Privatsender nachzahlen

Der Netzbetreiber Kabel Deutschland schuldet den privaten TV- und Radiosendern in Deutschland fast 46 Millionen Euro an Lizenzgebühren. Dies hat das Landgericht Berlin nun in einem Urteil festgestellt. Jahrelang hatte sich die KDG geweigert einen Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft VG Media zu unterzeichnen.

Im jahrelang andauernden Streit um die Zahlung von Lizenzgebühren für die Verwertung von privaten TV- und Hörfunkprogrammen zwischen der Verwertungsgesellschaft VG Media und
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Kabel Deutschland
gibt es endlich ein Urteil. Wie das Landgericht Berlin am Dienstag (13. August) verkündete, muss der Netzbetreiber
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demnach zusätzlich 45 760 836,97 Euro an Gebühren für die Kabelweitersendung privater Programme an die Verwertungsgesellschaft nachzahlen.

Die VG Media vertritt dabei die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller privaten deutschen TV- und Hörfunksender sowie einiger europäischer Sender. Als einziger großer Kabelnetzbetreiber in Deutschland hatte sich Kabel
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Deutschland seit 2006 geweigert, mit der Gesellschaft eine angemessene Lizenzvergütung zu vereinbaren.

Bereits 2010 und 2011 hatte die VG Media entsprechende Verträge mit den damals noch separat agierenden Kabelnetzbetreibern
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Unitymedia
und
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Kabel BW
geschlossen. Außerdem bestehen Lizenzverträge für die Kabelweitersendung mit der
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Deutschen Telekom
,
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Vodafone
,
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Tele Columbus
, der Primacom sowie zahlreichen mittelgroßen und kleinen Betreibern von Kabel- und IPTV-Netzen.

Kabel Deutschland
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hatte hingegen seit 2006 nur Zahlungen in geringem Umfang an die VG Media geleistet. In dem nun nach sieben Jahren beendeten Verfahren vor dem Landgericht Berlin wollte der Netzbetreiber gerichtlich feststellen lassen, dass der VG Media überhaupt keine Urheberrechtsvergütungen für die Kabelweitersendung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme
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in den Kabelnetzen der KDG zustünden. Eine dagegen von der VG Media eingereichte Gegenklage, der auch die GEMA, die Mediengruppen RTL und ProSiebenSat.1 sowie die Radiosender 98.2 Radio Paradiso und 94,3 rs2 beigetreten waren, war nun erfolgreich.

Nicht bekannt ist derzeit, ob Kabel Deutschland gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird. In diesem Fall könnte sich der langjährige Rechtsstreit noch deutlich länger hinziehen als bisher schon. Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media, hofft hingegen nun auf eine Normalisierung des Verhältnisses zum größten deutschen Kabelnetzbetreiber: „Wir freuen uns, dass wir endlich ein Urteil haben. Wir sollten nun ein neues Kapitel zwischen Kabel Deutschland und der VG Media aufschlagen und zu einer gedeihlichen Zusammenarbeit finden.“

Quelle: Digitalfernsehen
 
Kabel Deutschland lehnt Millionenzahlung an private Sender ab

Gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin, dass Kabel Deutschland knapp 46 Millionen Euro an private Hörfunk- und Fernsehanbieter für die Verwertung ihrer Programme nachzahlen soll, will das Unternehmen Berufung einlegen. Das gab Unternehmenssprecher Marco Gassen am Mittwoch bekannt.

Die VG Media hatte – auch in Namen anderer Verwertungsgesellschaften – gegen den Kabelriesen geklagt und vertritt nach eigenen Angaben die Rechte nahezu aller deutschen privaten TV- und Hörfunksender.

Hintergrund ist ein seit Jahren schwelender Streit um die Vergütung der Urheber- und Leistungsschutzrechte durch Kabelnetzbetreiber. Die deutschen Kabelanbieter sind grundsätzlich verpflichtet, für die sogenannte "Kabelweitersendung" der Programme eine Vergütung an die Programmanbieter zu bezahlen. 2006 hatten es die deutschen Netzbetreiber auf einen Streit mit den Verwertungsgesellschaften ankommen lassen und die Zahlungen eingestellt.

Nach Bekanntwerden des Urteils des Landgerichts Berlin hatte ein Sprecher von Kabel Deutschland bereits am Dienstag gesagt, man behalte sich das Recht vor, in die nächste Instanz zu gehen.

Quelle: heise
 
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