Der Netzbetreiber Kabel Deutschland schuldet den privaten TV- und Radiosendern in Deutschland fast 46 Millionen Euro an Lizenzgebühren. Dies hat das Landgericht Berlin nun in einem Urteil festgestellt. Jahrelang hatte sich die KDG geweigert einen Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft VG Media zu unterzeichnen.
Im jahrelang andauernden Streit um die Zahlung von Lizenzgebühren für die Verwertung von privaten TV- und Hörfunkprogrammen zwischen der Verwertungsgesellschaft VG Media und
Die VG Media vertritt dabei die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller privaten deutschen TV- und Hörfunksender sowie einiger europäischer Sender. Als einziger großer Kabelnetzbetreiber in Deutschland hatte sich Kabel
Bereits 2010 und 2011 hatte die VG Media entsprechende Verträge mit den damals noch separat agierenden Kabelnetzbetreibern
Kabel Deutschland
Nicht bekannt ist derzeit, ob Kabel Deutschland gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird. In diesem Fall könnte sich der langjährige Rechtsstreit noch deutlich länger hinziehen als bisher schon. Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media, hofft hingegen nun auf eine Normalisierung des Verhältnisses zum größten deutschen Kabelnetzbetreiber: „Wir freuen uns, dass wir endlich ein Urteil haben. Wir sollten nun ein neues Kapitel zwischen Kabel Deutschland und der VG Media aufschlagen und zu einer gedeihlichen Zusammenarbeit finden.“
Quelle: Digitalfernsehen
Im jahrelang andauernden Streit um die Zahlung von Lizenzgebühren für die Verwertung von privaten TV- und Hörfunkprogrammen zwischen der Verwertungsgesellschaft VG Media und
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Kabel Deutschland gibt es endlich ein Urteil. Wie das Landgericht Berlin am Dienstag (13. August) verkündete, muss der Netzbetreiber
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demnach zusätzlich 45 760 836,97 Euro an Gebühren für die Kabelweitersendung privater Programme an die Verwertungsgesellschaft nachzahlen.Die VG Media vertritt dabei die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller privaten deutschen TV- und Hörfunksender sowie einiger europäischer Sender. Als einziger großer Kabelnetzbetreiber in Deutschland hatte sich Kabel
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Deutschland seit 2006 geweigert, mit der Gesellschaft eine angemessene Lizenzvergütung zu vereinbaren. Bereits 2010 und 2011 hatte die VG Media entsprechende Verträge mit den damals noch separat agierenden Kabelnetzbetreibern
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Unitymedia und
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Kabel BW geschlossen. Außerdem bestehen Lizenzverträge für die Kabelweitersendung mit der
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Deutschen Telekom,
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Vodafone,
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Tele Columbus, der Primacom sowie zahlreichen mittelgroßen und kleinen Betreibern von Kabel- und IPTV-Netzen. Kabel Deutschland
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hatte hingegen seit 2006 nur Zahlungen in geringem Umfang an die VG Media geleistet. In dem nun nach sieben Jahren beendeten Verfahren vor dem Landgericht Berlin wollte der Netzbetreiber gerichtlich feststellen lassen, dass der VG Media überhaupt keine Urheberrechtsvergütungen für die Kabelweitersendung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme
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in den Kabelnetzen der KDG zustünden. Eine dagegen von der VG Media eingereichte Gegenklage, der auch die GEMA, die Mediengruppen RTL und ProSiebenSat.1 sowie die Radiosender 98.2 Radio Paradiso und 94,3 rs2 beigetreten waren, war nun erfolgreich. Nicht bekannt ist derzeit, ob Kabel Deutschland gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird. In diesem Fall könnte sich der langjährige Rechtsstreit noch deutlich länger hinziehen als bisher schon. Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media, hofft hingegen nun auf eine Normalisierung des Verhältnisses zum größten deutschen Kabelnetzbetreiber: „Wir freuen uns, dass wir endlich ein Urteil haben. Wir sollten nun ein neues Kapitel zwischen Kabel Deutschland und der VG Media aufschlagen und zu einer gedeihlichen Zusammenarbeit finden.“
Quelle: Digitalfernsehen