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Kabel-TV: „Derzeitiges analoges Programmangebot muss digital unverschlüsselt und ohne

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[h=2]Kabel-TV: „Derzeitiges analoges Programmangebot muss digital unverschlüsselt und ohne Zusatzgebühr zur Verfügung stehen“[/h] [h=3]Digitalmagazin im Gespräch mit Claus Wedemeier, Referent im GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. für Multimedia und IT[/h]Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hat eine unverschlüsselte Einspeisung der digitalen Privatsender im Kabel gefordert. Mindestanforderung sei, „dass das derzeitige analoge Programmangebot digital unverschlüsselt und ohne Zusatzgebühr zur Verfügung steht“, betont GdW-Referent Claus Wedemeier im Gespräch mit Digitalmagazin. „Sofern werbefinanzierte oder andere Programme unverschlüsselt vom Satelliten gesendet und damit frei empfangbar sind, hat dies aus Gleichbehandlungsgründen auch im Kabel zu erfolgen.“

Digitalmagazin: Herr Dr. Wedemeier, Sie fordern auch „künftig frei empfangbares, werbefinanziertes digitales Privatfernsehen“. Warum soll das derzeitige analoge Free-TV-Angebot auch digital ohne Zusatzgebühr in den Kabelnetzen verfügbar sein?
Wedemeier: Digitales Fernsehen ist aus Konsumentensicht angesichts der hohen technischen Qualität analoger Programme im Kabel kein Mehrwert an sich. Qualitätsunterschiede beim Bild zeigen sich erst auf größeren Flachbildschirmen. Für den freiwilligen Umstieg vom analogen „Plug and Play“-Empfang in allen Räumen auf den häufig mit einem geringeren Bedienkomfort ausgestatteten digitalen Empfang ergibt sich als Mindestanforderung, dass das derzeitige analoge Programmangebot digital unverschlüsselt und ohne Zusatzgebühr zur Verfügung steht. Dies ist umso wichtiger, da das digitale Angebot langfristig das analoge Angebot nicht ergänzen, sondern lediglich ersetzen wird. Auch ökonomisch sind daher zusätzliche Kosten nicht gerechtfertigt, zumal zum Beispiel der Bandbreitenbedarf pro Programm und damit die Verbreitungskosten je Programm deutlich geringer ausfallen.

Digitalmagazin: Warum ist die Verschlüsselung von frei über Satellit ausgestrahlten Programmen bei einigen Kabelnetzbetreibern mit den Grundsätzen des Rundfunkstaatsvertrages nicht vereinbar?


Wedemeier: Rundfunk wendet sich immer an die Allgemeinheit. Sofern werbefinanzierte oder andere Programme unverschlüsselt vom Satelliten gesendet werden und damit frei empfangbar sind, hat dies aus Gleichbehandlungsgründen auch im Kabel zu erfolgen. Der Empfang verschlüsselter Programme im Kabel ist häufig nur mit netzbetreiberabhängigen, proprietären Empfangssystemen möglich. Kabelkunden werden dadurch gegenüber Satellitenkunden benachteiligt.

Digitalmagazin: Warum lehnt die der GdW für werbefinanzierte Programme den Einsatz restriktiver Kopierschutzmaßnahmen ab?


Wedemeier: Satellitenkunden können werbefinanzierte Programme – zumindest in SD-Qualität – ohne technische Einschränkungen empfangen und aufzeichnen. Dies muss auch für Kabelkunden gelten. Umständliche Anmeldeprozeduren und Smartcard-Pflicht sind ausschließlich für Pay-Programme berechtigt. Funktionseinschränkungen bei Rekorderfunktionen sind dagegen generell problematisch.

Digitalmagazin: Inwiefern droht eine weitreichende zwangsweise Adressierbarkeit und warum ist diese datenschutzrechtlich bedenklich?


Wedemeier: Wenn Kabelkunden für den Empfang von Pay-Angeboten die zur Abrechnung erforderlichen persönlichen Daten an den Pay-TV-Anbieter oder an den Netzbetreiber übermitteln, erfolgt dies aufgrund eines freiwilligen Vertrages. Für Kabelkunden, die ihre TV-Nutzung nicht direkt mit dem Netzbetreiber, sondern über ein Wohnungsunternehmen abrechnen und ausschließlich Free-TV-Programme nutzen, ist eine Übermittlung der persönlichen Nutzerdaten an den Netzbetreiber ökonomisch nicht notwendig. Erst die Verschlüsselung von über den Satelliten frei empfangbaren Programmen stellt Kabelkunden vor die Zwangsalternative, werbefinanzierte private Programme ausschließlich analog oder über eine mit den persönlichen Daten versehene Smartcard – oft noch gegen Zusatzkosten für über das Kabelentgelt bereits bezahlte Programme – auch digital empfangen zu können. Kabelkunden werden nicht zuletzt dadurch zur Herausgabe persönlicher Daten mit dem Hinweis genötigt, da das analoge Programmangebot langfristig durch digitale Programme ersetzt wird. Dies gilt unabhängig davon, dass konkrete Termine dafür völlig offen sind und es analoges Fernsehen sicher noch in vielen Jahren im Kabel geben wird.


Digitalmagazin: In einem GdW-Positionspapier zur Beendigung der analogen Rundfunkübertragung über Satellit fordern Sie, dass Umstellungsinvestitionen in digitale Empfangstechnik, die „von den Netzbetreibern nicht finanziert werden können“, im „Zweifel von den Programmveranstaltern als Verursacher“ zu tragen seien. Inwieweit ist diese Position realistisch?


Wedemeier: Nach unserer Kenntnis erhalten einige große Kabelnetzbetreiber für die Umstellung von Sendeunternehmen finanzielle Unterstützung. Eine Gleichbehandlung gebietet, dass diese Unterstützung grundsätzlich allen Kabelnetzbetreibern und damit auch Wohnungsunternehmen gewährt werden muss. Schließlich sind es die Sender, die mit der Umstellung finanzielle Vorteile für sich realisieren. Eine Beteiligung an Umstellungsinvestitionen ist besonders bei Veranstaltern von so genannten „Must-carry-Programmen“ angezeigt.
Digitalmagazin: Zur Sat-Analogabschaltung Ende April 2012: Hersteller, Handel, Experten und Fachverbände warnen vor Engpässen bezüglich Wartezeiten beim Handwerk, aber auch bei den notwendigen Komponenten für mit analogen Satellitensignalen versorgte Gemeinschaftsanlagen. Inwieweit sind die Wohnungsunternehmen bereit, rechtzeitig die notwendigen Umrüstinvestitionen vorzunehmen?

Wedemeier:
Der GdW und seine Mitgliedsverbände haben über die Abschaltung der analogen Satellitensignale sehr frühzeitig schon im vergangenen Jahr informiert. Sofern Wohnungsunternehmen, die in einem GdW-Verband organisiert sind, entsprechende Anlagen selbst betreiben, werden sie rechtzeitig etwaige notwendige Umrüstungen vornehmen oder geeignete Alternativen realisieren. In allen anderen Fällen erfolgt eine frühzeitige Abstimmung mit den jeweiligen Kabelnetzbetreibern. Der GdW begrüßt, dass die meisten Kabelnetzbetreiber Mieterinnen und Mietern auch künftig analoge und digitale Programme liefern werden.

Digitalmagazin: Herr Dr. Wedemeier, vielen Dank für das Gespräch.

Quelle: INFOSAT
 
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