Kabel-Lobby kritisiert ARD wegen HDTV-Strategie
Der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. (ANGA) kritisiert die kürzlich getroffenen Aussagen des ARD-Vorsitzenden Peter Boudgoust, der weiterhin auf einer Kabel-Einspeisung von "Das Erste HD" ohne Zusatzkosten besteht. Noch mehr dürfte den Kabelverband aber gestört haben, dass Boudgoust auch grundsätzlich die von den Kabelnetzbetreibern verlangten Einspeisegebühren zum Auslaufmodell erklärt hatte.
Die ANGA kritisiert die ARD-Position als einen "unzulässigen Eingriff in etablierte Geschäftsmodelle privater Kabelunternehmen". Aus Sicht von Verbandspräsident Thomas Braun liegt ein Ungleichgewicht bei der Finanzierung der verschiedenen Übertragungswege vor: „Es ist eine durch nichts zu rechtfertigende und völlig inakzeptable Position, für die Verbreitung über Satellit und DVB-T viele Millionen Euro zu bezahlen, den Kabelnetzbetreibern aber jegliche Beteiligung an den Übertragungs*kosten verweigern zu wollen. Es sind die Fernsehveranstalter, die mit dieser Verweigerungs*hal*tung ihren Versorgungsauftrag verletzen“. Braun appelliert daher an Politik und Regulierungsbehörden, dies nicht länger kommentarlos hinzunehmen.
Braun vergleicht hier allerdings Äpfel mit Birnen. In Deutschland ist es zwar gängige Praxis, dass die Kabelnetzbetreiber sowohl von den Sendern als auch ihren Kunden Geld verlangen, das ist aber keineswegs selbstverständlich. In den USA bezahlen die Kabelnetzbetreiber sogar die Sender dafür, dass ihre Programme eingespeist werden.
Und während die großen Kabelnetzbetreiber den Großteil ihrer Kabelnetz-Infrastruktur bereits vor Jahren von der Telekom gekauft haben, verursacht die Herstellung und Inbetriebnahme eines neuen Satelliten und DVB-T-Senders jedes Mal wieder Anschaffungskosten. Und während der Kabelkunde monatlich seine Beiträge an den Netzbetreiber zahlen darf, werden Programme via Satellit und DVB-T ausgestrahlt ohne dass der Nutzer dieser Empfangswege automatisch zur Kasse gebeten wird. Dabei werden gerade via Satellit sogar weitaus mehr Programme ausgestrahlt als im Kabel empfangbar sind. In der Tat liegt "ein Ungleichgewicht bei der Finanzierung der verschiedenen Übertragungswege vor". Die Basis dafür haben in vielen Fällen die Kabelnetzbetreiber zusammen mit der Wohnungswirtschaft in Form von teilweise langjährig gültigen Verträgen geschaffen, die in der Praxis dafür sorgt, dass bei Unterschrift eines Mietvertrags auch die Verpflichtung zum Kabelanschluss oft gleich dabei ist, der über die Nebenkosten abgerechnet wird.
Man kann sich der Forderung eigentlich nur anschließen, dass sich Politik und Regulierungsbehörden mit der Realität des deutschen Kabelgeschäfts eingängiger beschäftigen sollten. Vielleicht würde es dann auch einigen Poltikern negativ auffallen, dass viele Kabelnetzbetreiber das eigentlich frei via Satellit und DVB-T ausgestrahlte TV-Angebot der Privatsender verschlüsseln und ihren Kunden keine Wahlfreiheit bei der Verwendung ihres Digitalreceivers lassen. Und selbst ein "zertifizierter" Receiver kann nach einem Umzug in eine Region mit einer anderen Verschlüsselung auch schon wieder unbrauchbar sein kann. Und vielleicht könnte auch jemand beim Bundeskartellamt auf die Idee kommen, dass die Verweigerung der Einspeisung der HDTV-Programme von ARD und ZDF den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt auf den via Mietvertrag verkabelte Kunden nicht einmal mit Kündigung reagieren können.
Quelle: areadvd
Der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. (ANGA) kritisiert die kürzlich getroffenen Aussagen des ARD-Vorsitzenden Peter Boudgoust, der weiterhin auf einer Kabel-Einspeisung von "Das Erste HD" ohne Zusatzkosten besteht. Noch mehr dürfte den Kabelverband aber gestört haben, dass Boudgoust auch grundsätzlich die von den Kabelnetzbetreibern verlangten Einspeisegebühren zum Auslaufmodell erklärt hatte.
Die ANGA kritisiert die ARD-Position als einen "unzulässigen Eingriff in etablierte Geschäftsmodelle privater Kabelunternehmen". Aus Sicht von Verbandspräsident Thomas Braun liegt ein Ungleichgewicht bei der Finanzierung der verschiedenen Übertragungswege vor: „Es ist eine durch nichts zu rechtfertigende und völlig inakzeptable Position, für die Verbreitung über Satellit und DVB-T viele Millionen Euro zu bezahlen, den Kabelnetzbetreibern aber jegliche Beteiligung an den Übertragungs*kosten verweigern zu wollen. Es sind die Fernsehveranstalter, die mit dieser Verweigerungs*hal*tung ihren Versorgungsauftrag verletzen“. Braun appelliert daher an Politik und Regulierungsbehörden, dies nicht länger kommentarlos hinzunehmen.
Braun vergleicht hier allerdings Äpfel mit Birnen. In Deutschland ist es zwar gängige Praxis, dass die Kabelnetzbetreiber sowohl von den Sendern als auch ihren Kunden Geld verlangen, das ist aber keineswegs selbstverständlich. In den USA bezahlen die Kabelnetzbetreiber sogar die Sender dafür, dass ihre Programme eingespeist werden.
Und während die großen Kabelnetzbetreiber den Großteil ihrer Kabelnetz-Infrastruktur bereits vor Jahren von der Telekom gekauft haben, verursacht die Herstellung und Inbetriebnahme eines neuen Satelliten und DVB-T-Senders jedes Mal wieder Anschaffungskosten. Und während der Kabelkunde monatlich seine Beiträge an den Netzbetreiber zahlen darf, werden Programme via Satellit und DVB-T ausgestrahlt ohne dass der Nutzer dieser Empfangswege automatisch zur Kasse gebeten wird. Dabei werden gerade via Satellit sogar weitaus mehr Programme ausgestrahlt als im Kabel empfangbar sind. In der Tat liegt "ein Ungleichgewicht bei der Finanzierung der verschiedenen Übertragungswege vor". Die Basis dafür haben in vielen Fällen die Kabelnetzbetreiber zusammen mit der Wohnungswirtschaft in Form von teilweise langjährig gültigen Verträgen geschaffen, die in der Praxis dafür sorgt, dass bei Unterschrift eines Mietvertrags auch die Verpflichtung zum Kabelanschluss oft gleich dabei ist, der über die Nebenkosten abgerechnet wird.
Man kann sich der Forderung eigentlich nur anschließen, dass sich Politik und Regulierungsbehörden mit der Realität des deutschen Kabelgeschäfts eingängiger beschäftigen sollten. Vielleicht würde es dann auch einigen Poltikern negativ auffallen, dass viele Kabelnetzbetreiber das eigentlich frei via Satellit und DVB-T ausgestrahlte TV-Angebot der Privatsender verschlüsseln und ihren Kunden keine Wahlfreiheit bei der Verwendung ihres Digitalreceivers lassen. Und selbst ein "zertifizierter" Receiver kann nach einem Umzug in eine Region mit einer anderen Verschlüsselung auch schon wieder unbrauchbar sein kann. Und vielleicht könnte auch jemand beim Bundeskartellamt auf die Idee kommen, dass die Verweigerung der Einspeisung der HDTV-Programme von ARD und ZDF den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt auf den via Mietvertrag verkabelte Kunden nicht einmal mit Kündigung reagieren können.
Quelle: areadvd