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PayTV Kabel Deutschland: Öffentlich-rechtliche Sender bleiben erhalten

Prozessauftakt im Kabelstreit: Kabel Deutschland gegen RBB

Während Unitymedia Kabel BW weiterhin nach einer friedlichen Lösung im Streit um die Einspeisegebühren sucht, geht Kabel Deutschland auf Konfrontationskurs vor Gericht. Am heutigen Dienstag beginnt der Prozess gegen den RBB.

Nachdem Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein Ende Juli angekündigt hatte, gegen ARD und ZDF wegen der gekündigten Einspeiseverträge
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, beschäftigt der Konflikt nun erstmals die deutschen Gerichte. Am heutigen Dienstag beginnt mit dem Prozess gegen den Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) die erste Verhandlung im Kabelstreit. Da der bundesweite Kabelnetzbetreiber auch alle anderen ARD-Rundfunkanstalten sowie das ZDF verklagt hat, werden weitere Prozesse in den kommenden Wochen und Monaten folgen.

Der Gebührenstreit zwischen den drei großen Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten war
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ZDF-Intendant Thomas Bellut bezeichnete die Einspeisegebühr als "historisch überholt" und fügte hinzu es sei nicht mehr zu rechtfertigen, dass "Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen."

Kabel Deutschland will dies aber nicht hinnehmen und sieht die Öffentlich-Rechtlichen durch ihren Grundversorgungsauftrag dazu verpflichtet, die Verbreitung ihrer Sender zu gewährleisten - und das gehe eben nur über einen Vertrag. Während sich ARD und ZDF auf die Must-Carry-Regel berufen, hält Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein dagegen, dass die Kabelnetzbetreiber zwar laut Rundfunkstaatsvertrag dazu verpflichtet seien die Programme zu verbreiten - aber eben nicht kostenlos. Der ebenfalls von der Kündigung betroffene Kabelanbieter
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Quelle: Digitalfernsehen

Kabelstreit-Prozess: Richter zweifelt an Einspeisegebühren

Zum Prozessauftakt im Kabelstreit stehen am Dienstag erstmals Kabel Deutschland und der RBB vor Gericht. Der zuständige Richter zweifelte gleich zu Beginn der Verhandlung die vom Kabelnetzbetreiber geforderten Gebühren für die Einspeisung der öffentlich-rechtlichen Sender an.

Dem Netzbetreiber Kabel Deutschland droht im ersten Prozess mit den öffentlich-rechtlichen Sendern über Einspeiseentgelte ein Dämpfer. Der Vorsitzende Richter am Berliner Landgericht zweifelte in der Verhandlung am Dienstag an, dass die Sender von ARD und ZDF weiter an Kabel Deutschland für die Verbreitung ihrer Programme zahlen müssen. Im ersten von mehreren Verfahren hat Kabel Deutschland gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) geklagt. Es folgen Verfahren gegen weitere Sender.

Die Kernfrage ist: Erfüllt der Kabelnetzbetreiber mit der Übertragung des Signals eine eigene Verpflichtung oder eine Dienstleistung?", sagte der Richter. In der ersten Tendenz sehe das Gericht Kabel Deutschland selbst in der Pflicht, womit "kein Anspruch auf Entgelt bestehen dürfte". Eine Entscheidung zum RBB fiel zunächst nicht, könnte aber noch am Dienstag folgen.

"Wir gehen von einem langen Prozess über mehrere Instanzen aus", betonte ein Sprecher von Kabel Deutschland. Sein Unternehmen sei aber "weiter an einer gütlichen Einigung interessiert". Der Konzern mit 8,5 Millionen Kunden hatte das ZDF und alle ARD-Anstalten wegen ihrer einseitigen Kündigung der Verträge zur Einspeisung ihrer Programme ins Kabelnetz verklagt. Hintergrund: Die Sender geben manchen Kabelnetzfirmen Millionen dafür, dass diese die Programme verbreiten, 27 Millionen Euro davon gehen allein an Kabel Deutschland. Doch die Anstalten wollen ab 2013 aus verschiedenen Gründen nicht mehr zahlen. Kabel Deutschland will im Gegenzug sein Leistungsspektrum überprüfen.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Zuletzt bearbeitet:
KDG: "Privatsender werden Einspeiseverträge nicht kündigen"

Während sich Kabel Deutschland vor Gericht mit ARD und ZDF um die Zahlung der Kabeleinspeisegebühren streitet, macht man sich in Unterföhring offenbar keine Sorgen, dass auch die großen Privatveranstalter geneigt sein könnten, die Einspeisegebühren zur Disposition zu stellen. So hätten RTL und ProsiebenSat.1 gerade erst neue Verträge abgeschlossen.

Während sich
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Deutschland derzeit vor den Gerichten mit den öffentlich-rechtlichen
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um die Zahlung der Kabeleinspeisegebühren streitet, fürchtet sich Unternehmensvorstand Andreas Siemen offenbar nicht, dass auch die privaten Senderveranstalter dem Beispiel von ARD und ZDF folgen könnten, die Einspeiseverträge zu kündigen, wie Siemen gegenüber dem Magazin "Börse Online" (Donnerstagsausgabe) erklärte. Demnach hätte die KDG erst vor kurzem neue Verträge mit den Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 abgeschlossen.

Ob die Privatsender die Füße auch für den Fall still halten werden, dass ARD und ZDF sich in den aktuellen Gerichtsprozessen durchsetzen können und
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demzufolge gezwungen sein wird, die Sender auch ohne Einspeisegebühren auszustrahlen, ist bislang fraglich. So hatte der Verband privater Rundfunk- und Telemedien (VPRT) erst Ende November 2012 eine diskriminierungsfreie Kabeleinspeisung gefordert, bei der die privaten Sender gegenüber den öffentlich-rechtlichen nicht benachteiligt werden sollten (
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). Im Klartext bedeutet dies: Müssen ARD und ZDF nicht mehr für die Einspeisung ihrer Programme zahlen, so wollen auch die Privaten kein Geld mehr für die Weiterleitung ausgeben.

Quelle: Digitalfernsehen
 
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