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Off Topic Jörg Kachelmann in U-Haft

Deutschlands bekanntester Wetter-Moderator sitzt in U-Haft: Jörg Kachelmann soll seine Freundin vergewaltigt haben. Er wurde am Frankfurter Flughafen festgenommen.
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Im Dezember präsentierte der TV-Moderator Jörg Kachelmann noch eine Kampagne gegen Gewalt an Kindern - wie jetzt bekannt wurde, soll er seiner eigenen Freundin Gewalt angetan haben. Foto: dpa

Der Fernseh-Moderator Jörg Kachelmann sitzt wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung in Untersuchungshaft. Der Sprecher der Bundespolizei, Armin Thiel, teilte am Montag der Nachrichtenagentur DAPD mit, die Landespolizei Hessen habe Kachelmann am vergangenen Samstag am Frankfurter Flughafen bei der Einreise aufgrund eines Haftbefehls festgenommen.
Nach Angaben der Mannheimer Staatsanwaltschaft wird dem Angeklagten vorgeworfen, seine langjährige Freundin Anfang Februar nach einem Streit in ihrer Wohnung im Rhein-Neckar-Kreis vergewaltigt haben. Noch im selben Monat erstattete das Opfer Anzeige.

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Nachdem sich der Verdacht gegen ihn erhärtet habe, sei der Verdächtige am vergangenen Samstag auf dem Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen machte die Staatsanwaltschaft zunächst keine weitergehenden Angaben zur Identität des Mannes.




Quelle: Suedeutsche
 
AW: Jörg Kachelmann in U-Haft

TV-Moderator Kachelmann wartet auf Prozess - Rückzug in Europa?

TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann will sich nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft nun auf den Prozess gegen ihn vorbereiten. Wann der stattfindet ist allerdings weiter offen.

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Weil der 52-Jährige nicht mehr im Gefängnis sitzt, sind die zeitlichen Vorgaben weniger streng. Eigentlich sollte sich Kachelmann vom 6. September an wegen Vergewaltigung einer Ex-Freundin vor dem Mannheimer Landgericht verantworten. Der Wetterexperte war nach mehr als vier Monaten Untersuchungshaft am Donnerstag auf freien Fuß gekommen.

Was Kachelmann in den nächsten Wochen in Freiheit vor hat, blieb zunächst unklar. Zu dem Prozess gegen ihn muss er vor Gericht erscheinen, aber ansonsten kann er sich frei bewegen und auch in seine Heimat in die Schweiz reisen. Die ARD will ihren Wetterexperten allerdings vorerst nicht vor die Kamera lassen.

Während seiner Zeit im Gefängnis hatte Kachelmann trotz Promi- Status keine Sonderbehandlung. "Wir haben uns bemüht, ihn normal zu behandeln. Es gab keine Extrawünsche", sagte der Leiter der Justizvollzugsanstalt Mannheim, Romeo Schüssler, der Nachrichtenagentur dpa. Kachelmann habe sich im Vollzug ruhig und unauffällig verhalten. Trotzdem sei Kachelmann kein gewöhnlicher Gefangener gewesen - vor allem für die übrigen Insassen. "Wie draußen auch, konnte er sich hier nicht so bewegen, wie andere."

Der 52-Jährige sei natürlich beobachtet worden. Auch der Medienandrang um seine Person habe in der JVA bisweilen für Stress gesorgt. "Das hielt uns von der Arbeit ab", sagte Schüssler.

Kachelmanns Wetter-Firma Meteomedia könnte unterdessen eine Neuordnung bevorstehen. Ein langjähriger Geschäftsfreund rechnet mit dem Rückzug des Moderatoren und Unternehmers aus Europa: "Wenn ich er wäre, würde ich nach Kanada gehen", sagte er dem "Handelsblatt" (Freitagsausgabe).

Strafrechtler kritisiert Justiz im Fall Kachelmann

Der Präsident des Verbandes deutscher Strafrechtsanwälte, Jürgen Möthrath, übt unterdessen scharfe Kritik am Verhalten der Justiz im Fall Kachelmann. Es gebe einen regelrechten Malus für Prominente, sagte er am Freitag. "Es ist wahrscheinlich ein bisschen schön, wenn man einen Prominenten vorführen kann."

Das Privatleben des Wettermoderators sei in einer Weise an die Öffentlichkeit gezerrt worden, wie es bei normalen Sexualstraftätern nie der Fall gewesen wäre. "Jeder, der in der Öffentlichkeit steht, der Erfolg hat, wird schnell mit Namen genannt und nicht nur mit dem Kürzel."

Unter der Hand würden Informationen an die Presse weitergeben, sagte der Strafverteidiger und erinnerte an den Fall des früheren Postchefs Klaus Zumwinkel. Dieser war 2009 wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Am Tag der Hausdurchsuchung bei Zumwinkel habe der Eindruck bestanden, dass die Presse schneller vor Ort gewesen sei als die ermittelnde Staatsanwaltschaft. "Diese Form, an die Medien zu gehen, ist aus meiner Sicht unmoralisch", sagte Möthrath. Mit dem Mittel der Vorverurteilung werde ein gewisser öffentlicher Druck aufgebaut, was die Arbeit eines Strafverteidigers belaste.

Quelle: Sat+Kabel
 
AW: Jörg Kachelmann in U-Haft

Medienexperte: Kachelmann hat Chancen auf TV-Comeback

Der aus der Haft entlassene TV-Moderator Jörg Kachelmann (52) hat nach Ansicht eines bekannten Medienexperten durchaus die Chance, wieder im Fernsehen aufzutreten und verlorene Sympathien zurückzuerobern.

"Er hat eine Chance auf ein TV-Comeback", allerdings nicht vor dem Prozess, der in den kommenden Monaten starten soll, sagte Professor Jo Groebel (60), Direktor des Deutschen Digital-Institut Berlin, der "Bild"-Zeitung am Freitg. Er riet dem Schweizer nach seiner Haftentlassung erst einmal zu einer Auszeit: "Die hat er allein deshalb schon nötig, um die vergangenen schwierigen Wochen im Gefängnis zu verarbeiten. Er kann sie zugleich nutzen, um sich in seiner Firma [Meteomedia] eingehend auf ein Comeback vorzubereiten."

Bei seiner Rückkehr in die Öffentlichkeit komme Kachelmann zugute, dass er sich in der Vergangenheit nicht bei jeder sich bietenden Gelegenheit in den Vordergrund und vor die Kamera gedrängt habe. "Kachelmann wirkte durch seine Authentizität. Er war der nette Mann von nebenan. Seine Unschuld vorausgesetzt, kann er dieses Image auch wieder erobern", sagte Groebel. Bereits der "Stern" hatte in einer repräsentativen Umfrage festgestellt, dass 45 Prozent der Deutschen den Moderator für unschuldig halten. Der 52-jährige ist seit Donnerstag auf freiem Fuß und bereitet sich auf den Prozess vor. Ob dieser im September stattfindet, ist noch offen.

Quelle: Sat+Kabel
 
AW: Jörg Kachelmann in U-Haft

Kachelmann-Prozess beginnt nun doch am 6. September - Fragen & Antworten

Der Prozess gegen den Fernsehmoderator Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung soll nun doch wie geplant am 6. September beginnen. "Trotz der Aufhebung des Haftbefehls sieht die Kammer das Verfahren im Hinblick auf den schwerwiegenden Tatvorwurf weiterhin als eilbedürftig an", erklärte das Landgericht Mannheim am Freitag.

Deutliche Kritik am Verhalten der Mannheimer Justiz übten Strafverteidiger und Medienrechtler. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte am Donnerstag den Haftbefehl gegen den 52 Jahre alten Schweizer aufgehoben. Das Landgericht teilte daraufhin mit, über den Zeitpunkt des Verfahrensbeginns müsse neu beraten werden. Der Grund: Sitzt ein Angeklagter in Untersuchungshaft, muss möglichst schnell verhandelt werden. Nach der Freilassung Kachelmanns gelten nicht mehr so strenge zeitliche Vorgaben. Die Staatsanwaltschaft wirft Kachelmann vor, seine ehemalige Freundin vergewaltigt und mit einem Messer am Hals verletzt zu haben. Der TV-Wettermoderator bestreitet die Vorwürfe.

Anwälte kritisierten den Umgang der Justiz mit Kachelmann scharf. Der Berliner Presserechtsanwalt Christian Schertz hält Schadenersatzansprüche des Moderators für möglich. "Ich gehe davon aus, dass die sehr frühe Information der Öffentlichkeit über die Inhaftierung die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns verletzt hat", sagte Schertz der dpa. "Sollte Kachelmann im Hauptverfahren freigesprochen werden, stehen Amtshaftungsansprüche im Raum. Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft war Auslöser für die mediale Hetzjagd auf Kachelmann, bei der immer neue Details aus seinem Intimleben an die Öffentlichkeit kamen."

Das Privatleben des Wettermoderators sei in einer Weise an die Öffentlichkeit gezerrt worden, wie es bei weniger prominenten Verdächtigen nie der Fall gewesen wäre, kritisierte der Präsident des Verbandes deutscher Strafrechtsanwälte, Jürgen Möthrath. "Es ist wahrscheinlich ein bisschen schön, wenn man einen Prominenten vorführen kann", sagte Möthrath. "Jeder, der in der Öffentlichkeit steht, der Erfolg hat, wird schnell mit Namen genannt und nicht nur mit dem Kürzel", kritisierte der Strafverteidiger. Unter der Hand würden Informationen an die Presse weitergeben.

Nach Einschätzung des Karlsruher Strafrechtlers Michael Rosenthal wird der Wettermoderator wie vorgeschrieben bei seinem Verfahren anwesend sein. "Die Schweiz liefert zwar keine eigenen Staatsbürger aus, ich denke aber, dass Kachelmann zum Prozess erscheint", sagte Rosenthal. Sollte Kachelmann nicht nach Mannheim zur Hauptverhandlung kommen, könnte er im gesamten Schengenraum per Haftbefehl ausgeschrieben werden. Kachelmann könne sich in Europa dann praktisch nicht mehr frei bewegen. 25 europäische Staaten sind Mitglied des Schengener Abkommens. Eine Flucht nach Kanada oder in die USA sei ebenfalls nicht sinnvoll, da mit beiden Ländern ein Auslieferungsabkommen bestehe. "Ich glaube, Kachelmann weiß, dass er da durch muss", sagte Rosenthal.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Prozess

Wann beginnt der Prozess gegen Kachelmann? Die Hauptverhandlung wegen des Verdachts der Vergewaltigung gegen Kachelmann beginnt wie geplant am 6. September. Nachdem das Oberlandesgericht Karlsruhe am Donnerstag den Haftbefehl gegen den Schweizer aufgehoben hatte, kündigte das Landgericht Mannheim an, über den Zeitpunkt des Verfahrensbeginns neu zu beraten. Am Freitag bestätigte das Gericht den ursprünglichen Termin, weil das Verfahren eilbedürftig sei - auch wenn Kachelmann nicht mehr in Haft sitze.

Kann der Prozess noch abgesagt werden? Nein. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens kann die Staatsanwaltschaft ihre Anklage nicht mehr zurückziehen. Die Ermittler werfen Kachelmann vor, seine ehemalige Freundin Anfang Februar in ihrer Schwetzingen Wohnung vergewaltigt und mit einem Messer am Hals verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft erhob Mitte Mai Anklage, das Landgericht Mannheim eröffnete Anfang Juli das Hauptverfahren gegen Kachelmann. Der 52-jährige Schweizer bestreitet die Vorwürfe. Theoretisch könnte die Staatsanwaltschaft, wenn sie sich ihrer Sache nicht mehr sicher sein sollte, am ersten Prozesstag auf Freispruch plädieren. Das Verfahren wäre dann schnell beendet.

Könnte sich Kachelmann dem Verfahren entziehen? Kachelmann kann sich seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft frei bewegen und auch ins Ausland fahren. Theoretisch könnte er sich in die Schweiz absetzen. Das Land liefert eigene Staatsbürger nicht aus.

Was passiert, wenn er nicht vor Gericht erscheint? Sollte Kachelmann nicht nach Mannheim zur Hauptverhandlung kommen, könnte er im gesamten Schengenraum per Haftbefehl ausgeschrieben werden, sagte der Karlsruher Strafrechtler Michael Rosenthal der dpa. Kachelmann könne sich in Europa dann praktisch nicht mehr frei bewegen. 25 europäische Staaten sind Mitglied des Schengener Abkommens. Eine Flucht nach Kanada oder in die USA sei ebenfalls sinnlos, da mit beiden Ländern ein Auslieferungsabkommen bestehe. Vergewaltigung verjährt nach deutschem Recht erst nach 20 Jahren.

Könnte Kachelmann bei einem Freispruch Schadenersatz geltend machen? Der Berliner Presserechtsanwalt Christian Schertz hält dies durchaus für möglich. "Ich gehe davon aus, dass die sehr frühe Information der Öffentlichkeit über die Inhaftierung die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns verletzt hat", sagte Schertz der dpa. "Sollte Kachelmann im Hauptverfahren freigesprochen werden, stehen Amtshaftungsansprüche im Raum. Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft war Auslöser für die mediale Hetzjagd auf Kachelmann, bei der immer neue Details aus seinem Intimleben an die Öffentlichkeit kamen."

Quelle: Sat+Kabel
 
AW: Jörg Kachelmann in U-Haft

[Video] PR-Schlacht um Kachelmann - "Ein maßloser Schlagabtausch"

Jörg Kachelmann ist aus dem Gefängnis frei, aber der mediale Vorkampf zum Prozess vor dem Landgericht Mannheim geht weiter. Mit einem Unterschied: Jetzt ist Kachelmann selbst mit dabei.

Kurz nach der Entlassung am vergangenen Donnerstag gab der Fernsehmoderator ein Video-Interview, zum Wochenanfang legte er mit einem dreiseitigen Gespräch im "Spiegel" nach. Zeitgleich veröffentlicht die Zeitschrift "Focus" eine Titelgeschichte mit Auszügen aus dem Tagebuch des mutmaßlichen Opfers. Mittlerweile dreht sich das Kachelmann-Karussell so schnell, dass es manchmal scheint, als würden die Fronten verwischen: Das Video- Interview, das Kachelmann einem freien Journalisten gab, ist auf der Internet-Seite von "Bild.de" zu sehen; die "Bild"-Zeitung druckte am Samstag Auszüge daraus, und auf den ersten Blick sah es so aus, als habe Kachelmann direkt mit der Zeitung gesprochen.

Am Montag - zwei Tage später - fragt das Blatt: "Ist es wirklich klug von Kachelmann, jetzt schon Interviews zu geben?" Gleichzeitig fordert Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker vom Springer-Verlag mehr als zwei Millionen Euro Geldentschädigung, weil die Berichterstattung - unter anderem Fotos beim Ausgang im Gefängnishof - die Persönlichkeitsrechte des Moderators verletzt habe. Höcker listet auf seiner Website die einstweiligen Verfügungen auf, die er für Kachelmann gegen "Focus" und "Bild" erwirkt habe.

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"Kachelmann kämpft an zwei Fronten: Zum einen gegen die Staatsanwaltschaft; zum anderen muss er seinen Ruf verteidigen", sagt der PR-Experte Uwe Wolff, Geschäftsführer der Agentur NAIMA Strategic Legal Services. Wolff hat sich auf Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenhang mit Gerichtsverfahren spezialisiert, die sogenannte "Litigation PR". Die Weitergabe von Dokumenten aus den Ermittlungsakten an die Medien sei dabei nicht hilfreich, meint Wolff. "Solche Durchstechereien tun keinem gut."

Die Staatsanwaltschaft in einer Verteidigungsposition?

Vielmehr sei die Staatsanwaltschaft nun in einer Verteidigungsposition. "Es hat sich ein maßloser Schlagabtausch zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung entwickelt." Und die Richter des Landgerichts Mannheim, auf deren Eindruck es im Verfahren ab dem 6. September letztlich ankommen wird? "Die meisten Richter sagen: Wir sind nicht beeinflussbar", sagt der Berliner Juraprofessor Volker Boehme-Neßler, Herausgeber des Bandes "Die Öffentlichkeit als Richter?".

Es gebe allerdings empirische Untersuchungen, wonach sich Richter eben doch von Medienberichten beeinflussen lassen. "Kaum jemand kann sich der Macht der Situation vollständig entziehen", sagt Boehme-Neßler. "Das betrifft nicht so sehr die Frage, ob jemand eine Tat begangen hat, sondern eher das Strafmaß." Guten Richtern sei dieser Mechanismus allerdings bewusst. Auch bestehe die Gefahr einer "Trotzreaktion", wenn der Versuch der Beeinflussung zu plump und offensichtlich sei. PR-Experte Wolff glaubt nicht, dass Kachelmann sich mit seinen Interviews einen Gefallen getan hat. Er hätte Kachelmann geraten, erst einmal zu schweigen. "Das wäre ein Zeichen: Der Mann ist besinnlich und nachdenklich geworden."

Quelle: Sat+Kabel
 
AW: Jörg Kachelmann in U-Haft

Kachelmann legt sich mit "Focus" an - Einstweilige Verfügung

Die mediale Schlacht um den Fall Kachelmann geht weiter: Jetzt hat der TV-Wettermoderator offenbar eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln gegen die aktuelle Titelgeschichte des "Focus" erwirkt, in der eine ehemalige Lebensgefährtin Kachelmanns schmutzige Wäsche wäscht.

Das berichtete am Freitag der Branchendienst "Meedia". Die Einstweilige Verfügung verbiete dem Magazin drei Passagen aus der Geschichte, die mit "Die Akte Kachelmann" überschrieben ist.

Sollte sich der Burda-Verlag nicht an die Vorgabe halten, drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, hieß es. Wie der Verlag auf die Einstweilige Verfügung reagiert, war zunächst nicht bekannt. Wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten fordert Kachelmann auch vom Springer-Verlag Schadenersatz in Millionenhöhe.

Kurz nach seiner Haft-Entlassung vergangene Woche gab der Fernsehmoderator ein Video-Interview, zum Wochenanfang legte er mit einem dreiseitigen Gespräch im "Spiegel" nach.

Der Prozess gegen Kachelmann wegen Vergewaltigung soll am 6. September beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft Kachelmann vor, seine ehemalige Freundin vergewaltigt und mit einem Messer am Hals verletzt zu haben. Der TV-Wettermoderator bestreitet die Vorwürfe.

Quelle: Sat+Kabel
 
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Kachelmann-Prozess: Schwarzer berichtet - Rechtsanwalt erbost

Frauenrechtlerin Alice Schwarzer wird nach eigenen Angaben den Prozess gegen Fernsehmoderator Jörg Kachelmann wöchentlich für die "Bild"-Zeitung kommentieren.

"Ich werde in Mannheim dabei sein und einige der Verhandlungen im Saal 1 des Landgerichtes mitverfolgen. Denn manchmal muss man etwas selber erleben und darf sich nicht nur mit Informationen aus zweiter Hand begnügen", schreibt Schwarzer (67) auf ihrer Homepage. Ein "Bild"- Sprecher bestätigte am Freitagabend der Nachrichtenagentur dpa, dass Schwarzer den am Montag in Mannheim beginnenden Prozess regelmäßig für die Zeitung kommentieren wird.

Auch für die Frauenzeitschrift "Emma" werde sie weiter über den Fall berichten, schrieb die Journalistin und Verlegerin. Es sei gerade in diesem Fall nötig, dass in einem tagesaktuellen, meinungsprägenden Blatt auch die Sicht des mutmaßlichen Opfers ernst genommen wird. "Anderen Leitmedien der Republik" warf sie Parteilichkeit für Kachelmann vor.

Anwalt von Kachelmann verärgert

Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker (Köln) reagierte erbost: "Frau Schwarzer weiß also schon jetzt, wie die deutschen Medien über den Fall Kachelmann berichten werden, nämlich zu seinen Gunsten. Sie beweist damit seherische Qualitäten und rechtfertigt mit ihrer Unterstellung kurzerhand ihre eigene voreingenommene Berichterstattung über künftige Ereignisse", teilte er mit. Eine objektive Berichterstattung könne man von ihr nicht erwarten.

Kachelmann wird beschuldigt, seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Der Schweizer hat die Vorwürfe stets bestritten. Nach der Terminliste für die Hauptverhandlung soll das mutmaßliche Opfer erst am neunten Verhandlungstag (13. Oktober) vernommen werden. Der letzte planmäßige Verhandlungstermin ist für den 27. Oktober angesetzt. Dann könnte ein Urteil verkündet werden.

Quelle: Sat+Kabel
 
AW: Jörg Kachelmann in U-Haft

Bestätigt: Kachelmann-Richter nicht befangen - Antrag zurückgewiesen

Der Fernsehmoderator Jörg Kachelmann ist mit seinen Befangenheitsanträgen gegen Richter in seinem Prozess wegen Vergewaltigung gescheitert. Das Gesuch sei zurückgewiesen worden,sagte sein Strafverteidiger Reinhard Birkenstock am Freitagabend.

Er bestätigte damit einen Bericht des Magazins "Focus" am Nachmittag. Der Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator kann demnach am Montag wie geplant und mit gleicher Besetzung der Richterbank fortgesetzt werden.

Die Anwälte des 52-Jährigen hatten vor dem Prozessbeginn am vergangenen Montag beim Landgericht Mannheim Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter Michael Seidling und die Richterin Daniela Bültmann gestellt.

Die Pressestelle des Gerichts war am Abend für eine Bestätigung nicht mehr erreichbar. Die Gründe des Ablehnungsantrags hatten die Verteidiger nicht konkret erläutert.

"Herr Kachelmann hat den Befangenheitsantrag gestellt, weil die Sorge besteht, dass die beiden abgestellten Richterpersönlichkeiten ihm nicht mit der nötigen Unvoreingenommenheit gegenüberstehen", hatte sein Verteidiger Reinhard Birkenstock zuvor gesagt.

Vor dem Prozess war spekuliert worden, dass der Vorsitzende Richter privat mit dem Vater des mutmaßlichen Opfers bekannt sei. Auch hatte für Verwunderung gesorgt, dass Seidling zunächst Zeugen aus dem Umfeld Kachelmanns hören will und erst zum Schluss das mutmaßliche Opfer. Kachelmann wird beschuldigt, seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Er hat die Vorwürfe stets bestritten. Bei einer Verurteilung drohen dem Schweizer bis zu 15 Jahre Haft.

Quelle: Sat+Kabel
 
AW: Jörg Kachelmann in U-Haft

Kachelmann-Prozess geht Montag weiter - schweigt der TV-Moderator?

Der erste Verhandlungstag im Prozess gegen Jörg Kachelmann war nach wenigen Minuten vorbei - diesen Montag (13. September) wird nun das Verfahren vor dem Landgericht Mannheim fortgesetzt. Die Kachelmann-Anwälte hatten zum Auftakt des Verfahrens Befangenheitsanträge gegen zwei Richter gestellt.

Diese wurden mittlerweile zurückgewiesen. Der Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator kann demnach wie geplant und mit gleicher Besetzung der Richterbank fortgesetzt werden. Der 52 Jahre alte Schweizer Fernsehmoderator und Wetterexperte wird beschuldigt, seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Er hat die Vorwürfe stets bestritten.

Die Befangenheitsanträgen waren gegen den Vorsitzenden Richter Michael Seidling und die Richterin Daniela Bültmann gestellt worden. Über die Gründe des Ablehnungsantrags herrschte bis zuletzt Unklarheit. Nach Medienberichten soll der Vorsitzende Richter mit dem Vater des mutmaßlichen Opfers privat bekannt sein. Auch hieß es, Seidling habe von der ehemaligen Geliebten als "Opfer" statt als "mutmaßlichem Opfer" gesprochen.

Voraussichtlich Vorlesen der Anklage am Montag

Der Prozess wird nun am Montag voraussichtlich zunächst mit dem Verlesen der Anklage fortgesetzt. Anschließend könnte sich Kachelmann zu den Vorwürfen äußern. Es ist allerdings durchaus möglich, dass der Moderator erst einmal nichts sagt - immerhin hatte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe Ende Juli auf Grundlage der bis dahin bekannten Fakten den Haftbefehl gegen Kachelmann aufgehoben, da jedenfalls kein "dringender Tatverdacht" mehr bestehe.

Kachelmann könnte also erst einmal abwarten, ob die Beweisaufnahme neue Informationen bringt. Neben dem mutmaßlichen Opfer sollen vor Gericht 25 Zeugen vernommen werden, darunter laut Staatsanwaltschaft auch "diverse weibliche Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten". Außerdem sind fünf Sachverständige geladen. Kachelmanns Ex-Geliebte, die als Nebenklägerin auftritt, soll erst am neunten Verhandlungstag (13. Oktober) aussagen. Der letzte planmäßige Termin ist für den 27. Oktober vorgesehen.

Quelle: Sat+Kabel
 
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