TV Pirat
Elite Lord
22.01.2014
Jobcenter verhängen immer härte Sanktionen
Die Jobcenter verhängen immer härte Sanktionen in Form von Geldkürzungen gegen Hartz IV-Bezieher. Das berichtet die „Bild“-Zeitung in ihrer Mittwochsausgabe unter Berufung auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Demnach wurden die Leistungen für Langzeitarbeitslose von einigen Jobcentern im Schnitt um mehr als 200 Euro gekürzt.
Sanktionen bedeuten ein Leben unterhalb des Existenzminimums
Insgesamt sprachen die Jobcenter von Januar bis Ende September vergangenen Jahres 745.906 Strafen in Form von Leistungskürzungen gegen Hartz IV-Bezieher aus. Meist waren Meldeversäumnisse Grund der Sanktion. Die Jobcenter-Mitarbeiter sind berechtigt, die Leistung zu kürzen, wenn Harz IV-Bezieher nicht zu einem Termin im Jobcenter erscheinen, Bewerbungen verweigern oder sonstige „Versäumnisse“ laut Eingliederungsvereinbarung begehen. Die Strafen beinhalten immer eine Geldkürzung unterhalb des Existenzminimums.
Dem Bericht der Zeitung zufolge sei die Zahl der Sanktionen zwar insgesamt um knapp 28.000 gesunken, insgesamt seien aber härtere Strafen verhängt worden. Durchschnittlich wurden den Betroffenen im September 2013 108,89 Euro von der Regelleistung abgezogen. Es gab aber auch Jobcenter, die im Schnitt fast doppelt so hohe Geldkürzungen veranlassten. So sanktionierte der Bezirk Neumarkt in der Oberpfalz mit einer Kürzung in Höhe von durchschnittlich 215,80 Euro. In Tuttlingen in Baden-Württemberg waren es 213,97 Euro und in Osterode in Niedersachsen 186,37 Euro. Im Schnitt die mildesten Sanktionen mit den niedrigsten Geldkürzungen wurden mit 64,62 Euro in der Wesermarsch (Niedersachsen) gegen Hartz IV-Bezieher ausgesprochen.
Doch auch vermeintlich „milde“ Sanktionen bedeuten nichts anderes als ein menschenunwürdiges Leben unterhalb des Existenzminimums. Regelmäßig erreichen die Redaktion Berichte und Hilferufe von Betroffenen, die zu Unrecht sanktioniert wurden. Dann bleibt meist nur der lange Weg einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Bis dahin müssen die Sanktionierten mit so wenig Geld auskommen, dass es nicht einmal für das Nötigste reicht. Nicht selten sind auch Kinder und kranke Menschen davon betroffen. Gegen-hartz.de, Erwerbslosen-Initiativen, Politiker und Einzelpersonen fordern deshalb die Abschaffung aller Hartz IV-Sanktionen. Eine entsprechende Petition wurde jüngst im Bundestag eingereicht.
Hartz IV auszahlen lassen ohne Konto
Quelle: gegen-hartz
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Jobcenter verhängen immer härte Sanktionen
Die Jobcenter verhängen immer härte Sanktionen in Form von Geldkürzungen gegen Hartz IV-Bezieher. Das berichtet die „Bild“-Zeitung in ihrer Mittwochsausgabe unter Berufung auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Demnach wurden die Leistungen für Langzeitarbeitslose von einigen Jobcentern im Schnitt um mehr als 200 Euro gekürzt.
Sanktionen bedeuten ein Leben unterhalb des Existenzminimums
Insgesamt sprachen die Jobcenter von Januar bis Ende September vergangenen Jahres 745.906 Strafen in Form von Leistungskürzungen gegen Hartz IV-Bezieher aus. Meist waren Meldeversäumnisse Grund der Sanktion. Die Jobcenter-Mitarbeiter sind berechtigt, die Leistung zu kürzen, wenn Harz IV-Bezieher nicht zu einem Termin im Jobcenter erscheinen, Bewerbungen verweigern oder sonstige „Versäumnisse“ laut Eingliederungsvereinbarung begehen. Die Strafen beinhalten immer eine Geldkürzung unterhalb des Existenzminimums.
Dem Bericht der Zeitung zufolge sei die Zahl der Sanktionen zwar insgesamt um knapp 28.000 gesunken, insgesamt seien aber härtere Strafen verhängt worden. Durchschnittlich wurden den Betroffenen im September 2013 108,89 Euro von der Regelleistung abgezogen. Es gab aber auch Jobcenter, die im Schnitt fast doppelt so hohe Geldkürzungen veranlassten. So sanktionierte der Bezirk Neumarkt in der Oberpfalz mit einer Kürzung in Höhe von durchschnittlich 215,80 Euro. In Tuttlingen in Baden-Württemberg waren es 213,97 Euro und in Osterode in Niedersachsen 186,37 Euro. Im Schnitt die mildesten Sanktionen mit den niedrigsten Geldkürzungen wurden mit 64,62 Euro in der Wesermarsch (Niedersachsen) gegen Hartz IV-Bezieher ausgesprochen.
Doch auch vermeintlich „milde“ Sanktionen bedeuten nichts anderes als ein menschenunwürdiges Leben unterhalb des Existenzminimums. Regelmäßig erreichen die Redaktion Berichte und Hilferufe von Betroffenen, die zu Unrecht sanktioniert wurden. Dann bleibt meist nur der lange Weg einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Bis dahin müssen die Sanktionierten mit so wenig Geld auskommen, dass es nicht einmal für das Nötigste reicht. Nicht selten sind auch Kinder und kranke Menschen davon betroffen. Gegen-hartz.de, Erwerbslosen-Initiativen, Politiker und Einzelpersonen fordern deshalb die Abschaffung aller Hartz IV-Sanktionen. Eine entsprechende Petition wurde jüngst im Bundestag eingereicht.
Hartz IV auszahlen lassen ohne Konto
Quelle: gegen-hartz