Richtig.
In Deutschland könnte man sagen, dass bei der Strafzumessung meist die Höchststrafe als Maßstab genommen wird. Theoretisch kann das auch eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeuten. In der Praxis bedeutet lebenslänglich, dass man mindestens 15 Jahre in Haft bleibt. Bei guter Führung kann man allerdings früher entlassen werden, darüber wird im Laufe der Zeit entschieden.
Zwischen den Ländern gibt es erhebliche Unterschiede bei der Strafzumessung und dem Strafvollzug. So kann es vorkommen, dass ein deutscher Staatsbürger, der in einem Land mit schlechten Haftbedingungen inhaftiert war, bei einer Auslieferung nach Deutschland sogar freikommt. Denn hier wird die Verhältnismäßigkeit der Strafe geprüft. Aus einer ursprünglich dreijährigen Haftstrafe können so im Einzelfall auch nur ein Jahr werden. Mit etwas Glück lebt man also in einem sehr demokratischen Land, oder in einem, das bestimmte Delikte weniger streng bewertet, etwa im Vergleich zu Gewalttaten.