Dies ist eine mobil optimierte Seite, die schnell lädt. Wenn Sie die Seite ohne Optimierung laden möchten, dann klicken Sie auf diesen Text.

PC & Internet Internetanbieter dürfen ohne Einwilligung der Nutzer IP-Adressen nicht speichern

    Nobody is reading this thread right now.
Nach einem Beschluss durch die oberste Aufsichtsbehörde des Bundesbeauftragten für Datenschutz vom 27. November 2009, dürfen Internetdienstanbieter ohne explizite Zustimmung der Nutzer keine IP-Adressen mehr speichern.

In dem Beschluss der Behörde wird darauf verwiesen, dass auch IP-Adressen zu persönlichen Daten zählen und dem Telemediengesetz unterliegen. Ein Speichern der IP-Adressen wäre nur zu statistischen Zwecken in verkürzter nicht personengebundener Form erlaubt.

Die ungekürzte Speicherung der IP-Adressen, auch wenn diese verschlüsselt werden, wäre nach diesem Beschluss rechtlich nicht legitim und können mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Bundesgerichtshof bestätigte im Vorfeld das Recht auf Anonymität im Netz.


quelle: shortnews
 
AW: Internetanbieter dürfen ohne Einwilligung der Nutzer IP-Adressen nicht speichern



wenn ich das jetzt richtig lese dann hat sich die Vorratsdatenspeicherung erledigt? weil wer stimmt da schon freiwillig zu ?!
 
AW: Internetanbieter dürfen ohne Einwilligung der Nutzer IP-Adressen nicht speichern

wenn ich das jetzt richtig lese dann hat sich die Vorratsdatenspeicherung erledigt? weil wer stimmt da schon freiwillig zu ?!

nur so lange sie dieses Sch... Gesetz noch nicht verabschiedet haben.
Dann ist es aus mit der Frewilligkeit.

Mlg piloten
 
Für die Nutzung dieser Website sind Cookies erforderlich. Du musst diese akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können. Erfahre mehr…