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Handy - Navigation In-App-Käufe: Siebenjähriger verspielt 2.700 Euro auf Mamas Smartphone

Der Junge durfte auf dem Smartphone seiner Mutter spielen und per eine Gutscheinkarte auch kleinere Summen ausgeben. Doch die im Handy hinterlegten Kreditkartendaten wurden schnell zum Verhängnis.

Viele Kinder spielen an den Handys ihrer Eltern - eine böse Überraschung erlebte jetzt die Mutter eines Siebenjährigen: Der Junge nahm bei einem Spiel In-App-Käufe in Höhe von insgesamt 2.753,91 Euro vor. Seine Mutter hatte ihm zwar erlaubt, das bunte Online-Game zu spielen und dabei über eine Gutscheinkarte kleinere Summen auszugeben.

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Die Frau hatte aber nicht mehr in Erinnerung, dass zudem ihre eigene Kreditkarte hinterlegt war. Ihr kleiner Sohn spielte dann heimlich weiter, wie es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen vom Montag heißt.

Spielanbieter erlässt Großteil der Forderung

Minderjährige dürfen ohne Erlaubnis der Eltern nur im Rahmen ihres Taschengeldes Käufe tätigen. "Daher lohnt es sich meist, den Forderungen zu widersprechen", sagte die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale, Kathrin Körber. Im Fall des Siebenjährigen hatte die Mutter keinen Vertrag mit dem Spielanbieter geschlossen.

Nach einem Schreiben der Verbraucherzentrale habe das Unternehmen den Großteil der Forderung erlassen - insgesamt 2.654,31 Euro, berichtete Körber. Wo genau die Familie in Niedersachsen lebt, sagte sie aus Datenschutzgründen nicht.

Gerade in der Pandemie-Zeit könne sie Eltern verstehen, die - etwa wenn sie selbst im Home-Office arbeiten - ihren Kindern ab und zu ihr eigenes Handy zur Verfügung stellen, sagte die Rechtsexpertin. Allerdings sollten Eltern unbedingt zuvor die Einstellung ihrer Geräte überprüfen. Darauf weisen die Verbraucherschützer anlässlich des Safer Internet Day an diesem Dienstag (9. Februar) hin. Vor ungewollten Kosten können beispielsweise ein Passwortschutz für Käufe oder eine Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter schützen.

Quelle; onlinekosten
 
Wo ich mich dennoch frage wie das möglich ist, also auf dem IPhone will mein Gerät (XS) bei einem Kauf entweder ein Gesichtsscan als Autorisierung oder eben ein Passwort bzw. Code. Da ist die Mutter aber definitiv selber schuld wenn sie ihr Telefon nicht sorgfältig sichert... habe ich kein Mitleid.
 
Schuld hin oder her.
Dies ist schon einigen passiert und kommt immer wieder mal vor.
Nur sollte man bei seinen Aussagen nicht so weit gehen und Kinder
hier als Brut zu beschimpfen, ich glaube so etwas braucht man hier nicht.
@sirtobie
das geht an Dich, bitte ein wenig auf die Aussprache achten.
 
Läute wie kann man nur so sein? Und erste recht an sirtobie.

Meine Nichten haben alle ein Tablet PC, und ich sehe darin auch kein Problem. Es ist die Aufgabe der Eltern dafür zu sorgen das diese teile einen Kinder Modus haben.
Damit kann eben soetwas nicht passieren, selbst wenn meine Nichten bei mir sind verwendet eines mein Handy zum Spielen, und ich habe da den Kindermodus Aktiviert.
 
Schon krank ,das ein Kick ausreicht ,um einen Vertrag abzuschliessen und man dann ein Gerichtsurteil braucht um wieder rauszukommen ,halt Täterstaat
 
Hat nichts mit Täterstaat oder sonst einem Unfug zu tun. Du stimmst am Anfang der Nutzung des jeweiligen App-Stores dessen AGB zu und fertig. Selbst Apple weißt beim erstmaligen In-App-Kauf auf die Modalitäten hin.
Wenn man halt sein Gerät nicht, oder auch nur unzureichend, absichert, dann ist man selber schuld.
 
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