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Hartz IV: Normenkontrollklage gegen WAV Kosten

TV Pirat

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16.07.2012

Normenkontrollklage gegen Land Berlin wegen Kosten der Unterkunft WAV 2012 beim Landessozialgericht Berlin Brandenburg eingereicht

Ein Hartz IV Betroffener hat beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen L36 AS 1162/ 12 NK eine Normenkontrollklage gegen das Land Berlin eingereicht. Grund der Klage sind die neuen WAV-Kosten der Unterkunft Regelungen in Berlin (Wohnaufwendungenverordnung). Das Landessozialgericht hat die Klage bereits unter Beiordnung eines Rechtsanwaltes zugelassen.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung hinsichtlich der eingereichten Normenkontrollklage KDU gegen das Land Berlin wurde auf den 7. August 2012 festgesetzt.

Der Kläger ist der Auffassung, dass die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum "schlüssigen Konzept"verfassungswidrig ist. Ein derart vorgenommene Konkretisierung der Regelung § 22 SGB II durch das BSG in seinen Entscheidungen ist nach Auffassung des Klägers nicht mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar, wie es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) näher bestimmt worden ist.

Für eine Bestimmung des unterkunftsbezogenen Existenzminimums durch am einfachen Wohnstandard orientierte Mietobergrenzen fehlt es – grundsätzlich bereits an einer den prozeduralen Anforderungen des BVerfG genügenden und hinreichend bestimmten parlamentsgesetzlichen Grundlage, heißt es in einer Mitteilung des Klägers. Wir werden über den Ausgang der Verhandlung berichten.

Eine Normenkontrollklage ist eine Überprüfung der Rechtsnormen, ob diese mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Normenkontrollen werden von Gerichten vorgenommen und sind geschichtlich aus dem Richterlichen Prüfungsrecht hervorgegangen. Die Befugnis von Gerichten, Rechtsnormen auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu überprüfen, und die niederrangigen Normen im Falle der Nicht-Vereinbarkeit für nichtig zu erklären wird als Normenkontrollkompetenz bezeichnet.

Keine Kürzung der befristeten Erwerbsminderungsrente

Quelle: gegen-hartz
 
Hartz IV: WAV-Klage abgewiesen

22.08.2012

Berliner Normenkontrollantrag zu den Unterkunftskosten wurde abgewiesen

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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die erste Normenkontrollklage gegen die WAV eines Sozialhilfe-Betroffenen gegen die neue Hartz IV Wohnaufwendungsverordnung (WAV) abgewiesen. Die Richter begründeten jedoch nicht inhaltlich den Gehalt der Klage, sondern wiesen auf ein Verfahrenstechnischen Umstand hin. Denn der Kläger sei dauerhaft erwerbsgemindert und gehöre daher nicht zu dem Kreis von Personen, „der befugt ist, ein die Verordnung betreffendes Normenkontrollverfahren zu initiieren“, so die Richter in ihrer Begründung (Az: L 36 AS 1162 /12 NK).

Die Klage hatte sich gegen die seit dem ersten Mai im Land Berlin geltenden Richtlinien gerichtet, die die Höhe der Unterkunftskosten von Hartz IV Beziehern bestimmen. Eine inhaltliche Bewertung der WAV-Richtlinien hatten die Richter nicht vorgenommen, da nunmehr nur eine Klageabweisung vorgenommen wurde. Nach Angaben des Klägers sei aber eine Revision beim Bundessozialgericht zugelassen worden. Diesen Schritt will der Kläger nach eigenen Angaben beschreiten.

Die Kampagne gegen Hartz IV Zwangsumzüge sowie der Berliner Mieterverein gehen davon aus, dass trotz der minimalen Anhebung der Unterkunftskosten immer noch rund 70.000 Haushalte in Berlin über den festgelegten Grenzwerten liegen. Eine Sprecherin der Initiative zeigte sich angesichts der Klageabweisung enttäuscht. „Sie ist falsch und lässt die Betroffenen weiter in der Luft hängen.“ Zu den festgesetzten WAV-Richtwerten würden viele Hartz IV Betroffene in der Stadt keine Wohnung finden. Daher sei die WAV trotz der Klageabweisung rechtswidrig. Sie rechnet daher mit weiteren Klagen.

Hartz IV Ausschluss für EU-Bürger nicht anwendbar

Quelle: gegen-hartz
 
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