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Hartz-Amt hält Schimmelbude für zumutbar

TV Pirat

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Behörde verweigert Zuschuss


Ulrike Graunke aus Walsleben hat eine schwere Operation und mehrere Chemotherapien hinter sich. Nun will die 58-Jährige umziehen, weil es in ihrer Wohnung Schimmel gibt. Das Hartz-Amt hält einen Umzug aber nicht für erforderlich und lehnt einen Zuschuss ab.

Walsleben. Ulrike Graunke dürfte ihre Wohnung in Walsleben eigentlich gar nicht mehr betreten. Das sagt ihr Arzt. Denn die 58-Jährige hat nach einer Krebserkrankung eine schwere Brustoperation und mehrere Chemotherapien hinter sich, ihr Immunsystem ist immer noch sehr schwach. Die gelernte Zahnarzthelferin, die arbeitslos ist, soll jede Gesundheitsgefährdung vermeiden. Doch diese droht ihr ausgerechnet in der Wohnung: Dort hat sich im Arbeitszimmer Feuchtigkeit eingenistet.

Die Schäden reichen auf einer Breite von etwa eineinhalb Metern vom Fußboden bis zur Decke. Mehrere Sorten von Schimmelpilzen haben sich dort ausgebreitet. Das bescheinigt sogar ein Gutachten des Gesundheitsamtes des Landkreises, das Christian Graunke auf eigene Rechnung in Auftrag gegeben hat, als seine Frau gerade für drei Wochen zur Kur in Plau am See war. Dennoch sperrt sich das Kommunale Jobcenter, wie die Hartz-Behörde offiziell heißt. Einem Umzug hat die Behörde zwar zugestimmt, nachdem Ulrike Graunke und ihr Mann Christian drei Wohnungsangebote vorgelegt haben. "Die wollen aber keine Umzugs- und Renovierungskosten übernehmen", sagt Christian Graunke.

Der gelernte Melker und Agrotechniker, der gerade einen Ein-Euro-Job als Busbegleiter hat, versteht die Weigerung des Amtes nicht. Er hat Widerspruch eingelegt. "Meine Frau kriegt schon Husten von dem Schimmel." Dabei haben sie das Arbeitszimmer bereits freigeräumt und versuchen, es gar nicht mehr zu nutzen.

Trotz der prekären gesundheitlichen Lage von Ulrike Graunke hält die Hartz-Behörde einen Umzug nicht für erforderlich. Es liege keine fristlose Kündigung der Wohnung durch den Vermieter vor, teilte Amtsleiter Bernd Lüdemann mit. Zudem müsste der Schimmelbefall durch den Vermieter abgestellt werden. Dass sich Familie Graunke mit dem seit Monaten im Streit befindet und der Vermieter den Schimmel nicht beseitigen will, das lässt den Amtsleiter kalt. Die Klärung von persönlichen Differenzen zwischen Mieter und Vermieter sei nicht die Aufgabe des Jobcenters, so Lüdemann.

Was Ulrike und Christian Graunke jedoch am meisten verwundert, ist die Aussage, dass es angeblich keinen Beleg dafür gebe, dass vom Schimmel eine gesundheitliche Gefährdung ausgehen würde. "Ich habe Anfang Juli Kopien von dem Attest des Arztes sowohl unserem Anwalt als auch der Hartz-Behörde übergeben", sagt Christian Graunke. Doch im Hartz-Amt war die Kopie wohl verschwunden. "Die haben sie sich von unserem Anwalt noch mal zuschicken lassen." Geändert hat das nichts. "Am 25. Juli ging das sehr allgemein gehaltene Attest eines Mediziners ein, welches einen Umzug empfiehlt", sagt Amtsleiter Lüdemann. Kein Wort darüber, dass es auch noch das Gutachten des Gesundheitsamtes gibt. Vielmehr verweist Lüdemann lediglich darauf, dass der Widerspruch gerade bearbeitet wird und er einer Entscheidung nicht vorgreifen könne.

Klaus-Dieter Miesbauer, der Neuruppiner Anwalt von Familie Graunke, ist schockiert von dem Vorgehen der Behörde. "Die Sturheit dieses Amtes ist schon grenzenlos. Frau Graunke braucht nach der Chemotherapie eigentlich einen sterilen Raum." Christian Graunke hat indes die Hoffnung nicht aufgegeben, dass er mit seiner Frau zum 1.Oktober umziehen kann ‒ und es doch noch einen Zuschuss für die Umzugs- und Renovierungskosten von der Hartz-Behörde gibt.

Hexenjagd a´la „Mollath“ auf Hartz IV Bezieher

Quelle: maz-online.de
 
AW: Hartz-Amt hält Schimmelbude für zumutbar

Wie rücksichtslos muss ein Mensch eigentlich sein, ein Attest darüber zu verlangen, dass Wohnungsschimmel gesundheitsgefährdend ist?

Selbst wenn der Vermieter den Schimmel beseitigen läßt, müßte die Familie während dieser Zeit die Wohnung verlassen.

Eine Lösung für die krebskranke Frau hätte ich ja: Sie soll die Beschwerden schlimmer machen, als sie ohnehin sind (allgegenwärtige Übelkeit etc.) und sich wieder ins Krankenhaus einliefern lassen.

Dort gibt es einen sozialen Dienst, der ihr den ein oder anderen Weg aufzeigen oder zumindest abnehmen könnte.

Traurig ist es trotzdem, wenn das reiche Deutschland nichtmal mehr Geld für seine Kranken hat und schnelleres Ableben eher als wirtschaftlichen Gewinn ansieht.

Gruß

Fisher
 
AW: Hartz-Amt hält Schimmelbude für zumutbar

Obwohl ich auch gerne sehe wie jemand in einer Notlage von Amts wegen geholfen wird , sind hier einige Punkte zu klären.
Ist der Schimmel Ursache des Mieters? z.B. falsches Lüften . Oder Ursache eines Schadens am Haus ? z.B. Rohrbruch.
Ein Gutachten müßte dazu Klarheit bringen. Bei Verantwortlichkeit des Mieters müßte er auf eigene Kosten Abhilfe schaffen. Bei Verantwortlichkeit des Vermieters muß er aufgefordert werden unverzüglich den Schimmel zu beseitigen. Tut er das nicht kommt die Mietminderung bis hinauf auf 100% , wenn ein gesundheitsgefährdendes Risiko besteht. Wieder kann der Vermieter Abhilfe schaffen ( auch Stellung einer Ersatzwohnung für die Zeit des Umbaus) oder er kann kündigen, weil er die Mietminderung als nicht rechtens ansieht. Erst dann kommt das Jobcenter ins Spiel und muß mit der Kündigung entswcheiden , ob die Kosten für den Umzug getragen werden. Was in so einem Fall als normal angesehen wird, da kein schuldhaftes Verhalten des Hartz IV Empfängers vorliegt.
mfg
psychotie
 
AW: Hartz-Amt hält Schimmelbude für zumutbar

Bis das alles erledigt ist, ist die Frau tot.
So akut ist der Fall wohl nicht, da die Mieter sich selber den Termin 1.10.2013 für den Umzug gesetzt haben. Sollte die Befürchtung bestehen, daß die Frau vorher weiter erkrankt, ist ein früherer sofortiger Auszug notwendig und würde auch in einem Gutachten ( hier Gesundheitsamt) angeraten sein. Dies ist aber anscheinend nicht der Fall . Es wird von einer allgemeinen Gesundheitsgefährdung ausgegangen. Das ist etwa das gleiche wie an einer stark befahrenen Straße den Emissionen der Autos ausgesetzt zu sein.
mfg
psychotie
 
AW: Hartz-Amt hält Schimmelbude für zumutbar

ich hab hier eine ganzandere auffassung, das Jobcenter hat der Frau gegenüber eine Fürsorgepflicht da es sich
um eine Kranke Frau handelt was das Jobcenter auch weiss, wenn es sich um einen normalen ALG II bezieher
handeln würde könnte ich das ganze verstehen, aber diese Frau ist geschwächt und kann in meinen Augen nicht
weiter in der Wohnung leben.

@ psychotie
versetze du dich bitte mal in die lage von der Frau und stelle dir mal vor was sie schon alles mit gemacht hat
das hast du und auch ich noch nicht mit gemacht und mal ganz im ernst ich möchte es auch nicht.

gruß TV Pirat
 
AW: Hartz-Amt hält Schimmelbude für zumutbar

Das ist ja alles richtig, Danke für die ausführliche Aufklärung der einzuhaltenden Schritte.

Allerdings hat die Frau mehrere Chemotherapien hinter sich.

Da ist es eben nicht so, als ob ich als gesunder Mensch einigen Emissionen ausgesetzt bin, sondern unverträgliche Stoffe erreichen auch Monate nach der Behandlung in wesentlich höheren Dosen ungehindert den Körper.

Vielleicht wurde der 1.10. auch vorsorglich deswegen gesetzt, um die Wohnung für den Umzug vorzubereiten.

Sei es, wie es sei.
Das Zusammenspiel von Behördenmühlen und gesundheitlichen Notsituationen ist der Gesundheit jedenfalls nur selten förderlich.

Gruß

Fisher
 
AW: Hartz-Amt hält Schimmelbude für zumutbar

Ich schrieb schon in meinem ersten Beitrag zum Thema, daß ich es gerne sehen würde das dem Mieter geholfen wird von Amts wegen. Aber was soll "das Amt" tuen ? Setzt es sich über die vorgegebenen Richtlinien hinweg, wo ist da die Grenze zu ziehen ? Wir allen stimmen damit überein , daß dem Mieter geholfen werden soll/muß, nur der Weg dahin ist ein unterschiedlicher. Ich bin für Ausschöpfen aller Möglichkeiten um die Mieter in der Wohnung zu belassen. @TVPirat und @Fisher ihr seid dafür dem Mieter seinen Wunsch nach einer anderen Wohnung mit Übernahme aller Kosten zu Lasten der Allgemeinheit zu erfüllen.
Ich finde aber es darf kein Wunschkonzert sein Leistungen einzufordern, sondern unsere Institutionen sind gehalten alles abzuwägen und dann zu einer Entscheidung zu kommen. Nichts anderes macht das Jobcenter z.Zt. Ob das jetzt zu lange dauert oder ob eine negative Entscheidung nicht anzufechten ist , weil beachtenswerte Gründe nicht berücksichtigt wurden , das steht auf einem anderen Blatt.
Stimmung gegen das Amt zu machen ist nicht die Methode zu einer Lösung zu kommen. Genausowenig wäre es rechtens dem Mieter Leistungserschleichung vorzuwerfen , nur weil er gerne ne neue Wohnung hätte und scheinbar schlüssige Gründe vorschiebt.
mfg
psychotie
 
AW: Hartz-Amt hält Schimmelbude für zumutbar

Es steht für die Behörden oder Ämter nirgendwo geschrieben, dass sie gegenüber dem Bürger eine Fürsorgepflicht hätten. Die Fürsorgepflicht spiegelt sich in den niedergeschreibenen Gesetzen wider, mehr nicht. Die Einzigsten die eine Fürsorgeleistung bekommen, sind Beamte und Politiker.

Gruß
claus13
 
AW: Hartz-Amt hält Schimmelbude für zumutbar

§104 SGB regelt die besonderen Pflichten der Bundesagentur für Arbeit gegenüber Behinderten. Es gibt aber keine Regelung für "einfach" Erkrankte auch wenn die Krankheit schwerwiegend ist, wie in diesem Fall die Krebserkrankung der Mieterin.
mfg
psychotie
 
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