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Behörde verweigert Zuschuss
Ulrike Graunke aus Walsleben hat eine schwere Operation und mehrere Chemotherapien hinter sich. Nun will die 58-Jährige umziehen, weil es in ihrer Wohnung Schimmel gibt. Das Hartz-Amt hält einen Umzug aber nicht für erforderlich und lehnt einen Zuschuss ab.
Walsleben. Ulrike Graunke dürfte ihre Wohnung in Walsleben eigentlich gar nicht mehr betreten. Das sagt ihr Arzt. Denn die 58-Jährige hat nach einer Krebserkrankung eine schwere Brustoperation und mehrere Chemotherapien hinter sich, ihr Immunsystem ist immer noch sehr schwach. Die gelernte Zahnarzthelferin, die arbeitslos ist, soll jede Gesundheitsgefährdung vermeiden. Doch diese droht ihr ausgerechnet in der Wohnung: Dort hat sich im Arbeitszimmer Feuchtigkeit eingenistet.
Die Schäden reichen auf einer Breite von etwa eineinhalb Metern vom Fußboden bis zur Decke. Mehrere Sorten von Schimmelpilzen haben sich dort ausgebreitet. Das bescheinigt sogar ein Gutachten des Gesundheitsamtes des Landkreises, das Christian Graunke auf eigene Rechnung in Auftrag gegeben hat, als seine Frau gerade für drei Wochen zur Kur in Plau am See war. Dennoch sperrt sich das Kommunale Jobcenter, wie die Hartz-Behörde offiziell heißt. Einem Umzug hat die Behörde zwar zugestimmt, nachdem Ulrike Graunke und ihr Mann Christian drei Wohnungsangebote vorgelegt haben. "Die wollen aber keine Umzugs- und Renovierungskosten übernehmen", sagt Christian Graunke.
Der gelernte Melker und Agrotechniker, der gerade einen Ein-Euro-Job als Busbegleiter hat, versteht die Weigerung des Amtes nicht. Er hat Widerspruch eingelegt. "Meine Frau kriegt schon Husten von dem Schimmel." Dabei haben sie das Arbeitszimmer bereits freigeräumt und versuchen, es gar nicht mehr zu nutzen.
Trotz der prekären gesundheitlichen Lage von Ulrike Graunke hält die Hartz-Behörde einen Umzug nicht für erforderlich. Es liege keine fristlose Kündigung der Wohnung durch den Vermieter vor, teilte Amtsleiter Bernd Lüdemann mit. Zudem müsste der Schimmelbefall durch den Vermieter abgestellt werden. Dass sich Familie Graunke mit dem seit Monaten im Streit befindet und der Vermieter den Schimmel nicht beseitigen will, das lässt den Amtsleiter kalt. Die Klärung von persönlichen Differenzen zwischen Mieter und Vermieter sei nicht die Aufgabe des Jobcenters, so Lüdemann.
Was Ulrike und Christian Graunke jedoch am meisten verwundert, ist die Aussage, dass es angeblich keinen Beleg dafür gebe, dass vom Schimmel eine gesundheitliche Gefährdung ausgehen würde. "Ich habe Anfang Juli Kopien von dem Attest des Arztes sowohl unserem Anwalt als auch der Hartz-Behörde übergeben", sagt Christian Graunke. Doch im Hartz-Amt war die Kopie wohl verschwunden. "Die haben sie sich von unserem Anwalt noch mal zuschicken lassen." Geändert hat das nichts. "Am 25. Juli ging das sehr allgemein gehaltene Attest eines Mediziners ein, welches einen Umzug empfiehlt", sagt Amtsleiter Lüdemann. Kein Wort darüber, dass es auch noch das Gutachten des Gesundheitsamtes gibt. Vielmehr verweist Lüdemann lediglich darauf, dass der Widerspruch gerade bearbeitet wird und er einer Entscheidung nicht vorgreifen könne.
Klaus-Dieter Miesbauer, der Neuruppiner Anwalt von Familie Graunke, ist schockiert von dem Vorgehen der Behörde. "Die Sturheit dieses Amtes ist schon grenzenlos. Frau Graunke braucht nach der Chemotherapie eigentlich einen sterilen Raum." Christian Graunke hat indes die Hoffnung nicht aufgegeben, dass er mit seiner Frau zum 1.Oktober umziehen kann ‒ und es doch noch einen Zuschuss für die Umzugs- und Renovierungskosten von der Hartz-Behörde gibt.
Hexenjagd a´la „Mollath“ auf Hartz IV Bezieher
Quelle: maz-online.de
Behörde verweigert Zuschuss
Ulrike Graunke aus Walsleben hat eine schwere Operation und mehrere Chemotherapien hinter sich. Nun will die 58-Jährige umziehen, weil es in ihrer Wohnung Schimmel gibt. Das Hartz-Amt hält einen Umzug aber nicht für erforderlich und lehnt einen Zuschuss ab.
Walsleben. Ulrike Graunke dürfte ihre Wohnung in Walsleben eigentlich gar nicht mehr betreten. Das sagt ihr Arzt. Denn die 58-Jährige hat nach einer Krebserkrankung eine schwere Brustoperation und mehrere Chemotherapien hinter sich, ihr Immunsystem ist immer noch sehr schwach. Die gelernte Zahnarzthelferin, die arbeitslos ist, soll jede Gesundheitsgefährdung vermeiden. Doch diese droht ihr ausgerechnet in der Wohnung: Dort hat sich im Arbeitszimmer Feuchtigkeit eingenistet.
Die Schäden reichen auf einer Breite von etwa eineinhalb Metern vom Fußboden bis zur Decke. Mehrere Sorten von Schimmelpilzen haben sich dort ausgebreitet. Das bescheinigt sogar ein Gutachten des Gesundheitsamtes des Landkreises, das Christian Graunke auf eigene Rechnung in Auftrag gegeben hat, als seine Frau gerade für drei Wochen zur Kur in Plau am See war. Dennoch sperrt sich das Kommunale Jobcenter, wie die Hartz-Behörde offiziell heißt. Einem Umzug hat die Behörde zwar zugestimmt, nachdem Ulrike Graunke und ihr Mann Christian drei Wohnungsangebote vorgelegt haben. "Die wollen aber keine Umzugs- und Renovierungskosten übernehmen", sagt Christian Graunke.
Der gelernte Melker und Agrotechniker, der gerade einen Ein-Euro-Job als Busbegleiter hat, versteht die Weigerung des Amtes nicht. Er hat Widerspruch eingelegt. "Meine Frau kriegt schon Husten von dem Schimmel." Dabei haben sie das Arbeitszimmer bereits freigeräumt und versuchen, es gar nicht mehr zu nutzen.
Trotz der prekären gesundheitlichen Lage von Ulrike Graunke hält die Hartz-Behörde einen Umzug nicht für erforderlich. Es liege keine fristlose Kündigung der Wohnung durch den Vermieter vor, teilte Amtsleiter Bernd Lüdemann mit. Zudem müsste der Schimmelbefall durch den Vermieter abgestellt werden. Dass sich Familie Graunke mit dem seit Monaten im Streit befindet und der Vermieter den Schimmel nicht beseitigen will, das lässt den Amtsleiter kalt. Die Klärung von persönlichen Differenzen zwischen Mieter und Vermieter sei nicht die Aufgabe des Jobcenters, so Lüdemann.
Was Ulrike und Christian Graunke jedoch am meisten verwundert, ist die Aussage, dass es angeblich keinen Beleg dafür gebe, dass vom Schimmel eine gesundheitliche Gefährdung ausgehen würde. "Ich habe Anfang Juli Kopien von dem Attest des Arztes sowohl unserem Anwalt als auch der Hartz-Behörde übergeben", sagt Christian Graunke. Doch im Hartz-Amt war die Kopie wohl verschwunden. "Die haben sie sich von unserem Anwalt noch mal zuschicken lassen." Geändert hat das nichts. "Am 25. Juli ging das sehr allgemein gehaltene Attest eines Mediziners ein, welches einen Umzug empfiehlt", sagt Amtsleiter Lüdemann. Kein Wort darüber, dass es auch noch das Gutachten des Gesundheitsamtes gibt. Vielmehr verweist Lüdemann lediglich darauf, dass der Widerspruch gerade bearbeitet wird und er einer Entscheidung nicht vorgreifen könne.
Klaus-Dieter Miesbauer, der Neuruppiner Anwalt von Familie Graunke, ist schockiert von dem Vorgehen der Behörde. "Die Sturheit dieses Amtes ist schon grenzenlos. Frau Graunke braucht nach der Chemotherapie eigentlich einen sterilen Raum." Christian Graunke hat indes die Hoffnung nicht aufgegeben, dass er mit seiner Frau zum 1.Oktober umziehen kann ‒ und es doch noch einen Zuschuss für die Umzugs- und Renovierungskosten von der Hartz-Behörde gibt.
Hexenjagd a´la „Mollath“ auf Hartz IV Bezieher
Quelle: maz-online.de