Kann man so pauschal also nicht beantworten. Vielleicht kannst du ja mal anrufen und fragen ob sich die Frist verlängern lässt und sie dir im Tausch gegen den Alten nen Neuen ausstellen oder so.
Es gibt definitiv KEINE gesetzliche Gültigkeit für Gutscheine !
Manche Richter urteilen bisweilen zwar anders dies ist aber Einzelfall abhängig. Ist z.B. mit dem Gutschein eine Leistung verknüpft die nur für einen Zeitraum von einem Jahr verfügbar ist geht es ja auch nicht anders.
Wie Derek schon geschrieben hat würde ich in diesem Fall versuchen auf Kulanz zu verlängern.