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PC & Internet Großbritannien erwartet neue Abmahnwelle


In Großbritannien kündigt sich die nächste große Welle zweifelhafter Abmahnungen an. Der nationale Internet Service Provider Sky Broadband hat einige seiner Kunden gewarnt, dass sie womöglich eine teure Abmahnung vom Rechteinhaber mehrerer Pornofilme erhalten werden. Ein britisches Gericht hat den Konzern zur Herausgabe der Kundendaten verpflichtet.



Das Versenden von Abmahnungen hat sich für die Film- und Musikwirtschaft zu einem lukrativen Nebengeschäft entwickelt. Insbesondere britische Internetnutzer stehen seit diesem Jahr im Fadenkreuz der Industrie. Erneut hat der Internet Service Provider Sky Broadband einige Kunden benachrichtigt, deren private Anschrift, Copyright-Anwälten zugespielt werden musste.

"Wir müssen sie darüber in Kenntnis setzen, dass wir ihre Adresse wegen eines Gerichtsbeschluss an ein Drittunternehmen weitergeben mussten" heißt es im Schreiben, das dem Blog Torrentfreak vorliegt. Das Pendant zur deutschen Telekom macht seine Kunden weiter darauf aufmerksam, dass der Anschlussinhaber verdächtigt wird, ein pornografisches Werk rechtswidrig heruntergeladen zu haben, dessen Urheber von der Firma Golden Eye International (GEIL) vertreten wird.

Das Unternehmen ist im Internet als sogenannter Copyright-Troll bekannt, da es seine Einnahmen in erster Linie mit dem Versenden kostspieliger Abmahnungen generiert. Der Empfänger eines solchen Schreibens wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und eine Schadensersatzzahlung zu leisten. GEIL verlangt im Normalfall zwischen 400 und 600 britische Pfund (570 bis 850 Euro). Weigert sich der Adressat die Summe zu begleichen, riskiert er ein finanziell aufwendiges Gerichtsverfahren.

Ob die Forderungen der Anwälte jedoch überhaupt berechtigt sind, steht auf einem anderen Blatt. Sowohl im englischen als auch im deutschen Raum sind bereits etliche Fälle aufgetreten, in denen fragwürdige Kanzleien ohne rechtssichere Beweise den Versuch unternommen haben, Internetnutzer zur Kasse zu bitten. Grundsätzlich sollte man beim Empfang eines solches Schreibens, den Gang zum Anwalt erwägen.

Quelle: Gulli
 
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