GEZ verschickt Anfragen zur Bankverbindung - Verbraucher irritiert
Ein Schreiben der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), das viele Rundfunkteilnehmer aufgefordert, ihre Bankdaten zu überprüfen, sorgt derzeit nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen für Verunsicherung. Schuld sei, dass die GEZ es versäumt habe, eine plausible Erklärung für die Anfrage mitzuliefern. Im Zeitalter von Datenschutz-Missbräuchen sei das ein Versäumnis.
Hintergrund des Schreibens sind europaweite gesetzliche Änderungen beim Lastschriftverfahren. Mit Gründung der GEZ im Jahr 1976 wurden die Rundfunkteilnehmer von der Deutschen Bundespost übernommen. Viele von ihnen hatten schon damals ihre Rundfunkgebühren per Lastschrift einziehen lassen. Allerdings liegen der GEZ in diesen Fällen keine schriftlichen Einzugsermächtigungen vor. Dies betrifft auch die Rundfunkteilnehmer, deren Daten im Rahmen des Gebühreneinzuges in den neuen Bundesländern im Jahr 1992 von der GEZ übernommen wurden.
Bis zum Jahresende 2009 werden rund 13 Millionen Teilnehmer nach Postleitzahlbezirken sortiert angeschrieben und aufgefordert, die erteilte Einzugsermächtigung zu bestätigen. "Der von der GEZ verwendete Text entspricht jedoch nicht dem Muster des Zentralen Kreditausschusses. Es fehlen der Hinweis auf das neue Widerspruchsrecht ebenso wie die Gläubiger-Identifikationsnummer", kritisierte Rechtsexpertin Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale. Sie betonte, den Zuschauern entstünden durch ihre Unterschrift keine Nachteile.
Quelle: sat+kabel
Ein Schreiben der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), das viele Rundfunkteilnehmer aufgefordert, ihre Bankdaten zu überprüfen, sorgt derzeit nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen für Verunsicherung. Schuld sei, dass die GEZ es versäumt habe, eine plausible Erklärung für die Anfrage mitzuliefern. Im Zeitalter von Datenschutz-Missbräuchen sei das ein Versäumnis.
Hintergrund des Schreibens sind europaweite gesetzliche Änderungen beim Lastschriftverfahren. Mit Gründung der GEZ im Jahr 1976 wurden die Rundfunkteilnehmer von der Deutschen Bundespost übernommen. Viele von ihnen hatten schon damals ihre Rundfunkgebühren per Lastschrift einziehen lassen. Allerdings liegen der GEZ in diesen Fällen keine schriftlichen Einzugsermächtigungen vor. Dies betrifft auch die Rundfunkteilnehmer, deren Daten im Rahmen des Gebühreneinzuges in den neuen Bundesländern im Jahr 1992 von der GEZ übernommen wurden.
Bis zum Jahresende 2009 werden rund 13 Millionen Teilnehmer nach Postleitzahlbezirken sortiert angeschrieben und aufgefordert, die erteilte Einzugsermächtigung zu bestätigen. "Der von der GEZ verwendete Text entspricht jedoch nicht dem Muster des Zentralen Kreditausschusses. Es fehlen der Hinweis auf das neue Widerspruchsrecht ebenso wie die Gläubiger-Identifikationsnummer", kritisierte Rechtsexpertin Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale. Sie betonte, den Zuschauern entstünden durch ihre Unterschrift keine Nachteile.
Quelle: sat+kabel