Ob fürs Fitnessstudio, Zeitschriften oder den Stromvertrag: Seit eineinhalb Jahren schon sollen Verbraucher Aboverträge laut Gesetz leichter kündigen können. Verbraucherschützer haben nun stichprobenartig untersucht, ob dagegen verstoßen wird – und sind fündig geworden.
Bei über 100 Unternehmen unterschiedlicher Branchen haben die Verbraucherschützer aus ihrer Sicht ungültige Vertragsbedingungen entdeckt. "Das ist schon erschreckend. Dahinter steht auch immer eine Anzahl von Verbrauchern, denen diese AGB entgegengehalten werden", sagt der Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Thüringen, Dirk Weinsheimer. Die wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen seien erheblich.
Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherservice Bayern knüpften sich in einer gemeinsamen Aktion zwischen Juni und September die Vertragsbedingungen von insgesamt 828 Anbietern vor. Das Ergebnis: 85 Firmen wurden seither abgemahnt. Bei 31 weiteren seien Verstöße gefunden worden, die rechtliche Prüfung sei aber noch nicht abgeschlossen oder es würden juristische Schritte geprüft.
Eingelenkt hätten inzwischen 50 Unternehmen, berichten die Verbraucherschützer. Sie gaben demnach entweder eine Unterlassungserklärung ab oder änderten ihre AGB. In zwei Fällen sei bereits Klage erhoben worden, weitere Klagen sind angekündigt. In einigen Fällen hätten Unternehmen und Verbraucherschützer unterschiedliche Rechtsansichten. Sinn der Aktion sei auch, rechtliche Unklarheiten zu klären.
Bundesregierung sieht weiteren Regelungsbedarf
Seit März 2022 können Aboverträge, die seitdem abgeschlossen wurden, nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden. Für Handy-, Festnetz- oder Internetverträge gilt die Regel schon seit Ende 2021. Bösen Willen unterstellt Weinsheimer den Firmen nicht – eher sei es Unwissenheit. "Gerade kleinere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung hängen hinterher und haben die Rechtsentwicklung nicht so im Blick." Als Beispiel dafür nannte er Fitnessstudios, aber auch bei Abomodellen für Kleidung seien eher kleine Anbieter unterwegs.
Auffällig war mit 438 die vergleichsweise hohe Zahl an untersuchten Strom- und Gaslieferanten in der Stichprobe. Das spiegle auch die Relevanz wider, sagt Weinsheimer: "Jeder Haushalt hat mindestens einen Energievertrag." Das Ergebnis der Verbraucherschützer: Bei 50 davon sehen sie Nachbesserungsbedarf. Bei kleineren Stadtwerken etwa könne die Gesetzesänderung auch einmal durchgerutscht sein.
Die Bundesregierung bewertet das Gesetz grundsätzlich positiv. Es habe wichtige Verbesserungen für Verbraucher gebracht, heißt es aus dem Verbraucherschutzministerium. Es gebe aber weiteren Regelungsbedarf. Im Koalitionsvertrag habe sich die Regierung unter anderem vorgenommen, dass alle telefonisch abgeschlossenen Verbraucherverträge generell schriftlich bestätigt werden sollen.
Auch soll die mögliche Mindestlaufzeit von Abo-Verträgen von zwei auf ein Jahr begrenzt und ein Schutz vor unseriösen Haustürgeschäften eingeführt werden. Noch warten die Vorhaben aber auf ihre Umsetzung.
Quelle; beck-aktuell
Bei über 100 Unternehmen unterschiedlicher Branchen haben die Verbraucherschützer aus ihrer Sicht ungültige Vertragsbedingungen entdeckt. "Das ist schon erschreckend. Dahinter steht auch immer eine Anzahl von Verbrauchern, denen diese AGB entgegengehalten werden", sagt der Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Thüringen, Dirk Weinsheimer. Die wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen seien erheblich.
Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherservice Bayern knüpften sich in einer gemeinsamen Aktion zwischen Juni und September die Vertragsbedingungen von insgesamt 828 Anbietern vor. Das Ergebnis: 85 Firmen wurden seither abgemahnt. Bei 31 weiteren seien Verstöße gefunden worden, die rechtliche Prüfung sei aber noch nicht abgeschlossen oder es würden juristische Schritte geprüft.
Eingelenkt hätten inzwischen 50 Unternehmen, berichten die Verbraucherschützer. Sie gaben demnach entweder eine Unterlassungserklärung ab oder änderten ihre AGB. In zwei Fällen sei bereits Klage erhoben worden, weitere Klagen sind angekündigt. In einigen Fällen hätten Unternehmen und Verbraucherschützer unterschiedliche Rechtsansichten. Sinn der Aktion sei auch, rechtliche Unklarheiten zu klären.
Bundesregierung sieht weiteren Regelungsbedarf
Seit März 2022 können Aboverträge, die seitdem abgeschlossen wurden, nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden. Für Handy-, Festnetz- oder Internetverträge gilt die Regel schon seit Ende 2021. Bösen Willen unterstellt Weinsheimer den Firmen nicht – eher sei es Unwissenheit. "Gerade kleinere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung hängen hinterher und haben die Rechtsentwicklung nicht so im Blick." Als Beispiel dafür nannte er Fitnessstudios, aber auch bei Abomodellen für Kleidung seien eher kleine Anbieter unterwegs.
Auffällig war mit 438 die vergleichsweise hohe Zahl an untersuchten Strom- und Gaslieferanten in der Stichprobe. Das spiegle auch die Relevanz wider, sagt Weinsheimer: "Jeder Haushalt hat mindestens einen Energievertrag." Das Ergebnis der Verbraucherschützer: Bei 50 davon sehen sie Nachbesserungsbedarf. Bei kleineren Stadtwerken etwa könne die Gesetzesänderung auch einmal durchgerutscht sein.
Die Bundesregierung bewertet das Gesetz grundsätzlich positiv. Es habe wichtige Verbesserungen für Verbraucher gebracht, heißt es aus dem Verbraucherschutzministerium. Es gebe aber weiteren Regelungsbedarf. Im Koalitionsvertrag habe sich die Regierung unter anderem vorgenommen, dass alle telefonisch abgeschlossenen Verbraucherverträge generell schriftlich bestätigt werden sollen.
Auch soll die mögliche Mindestlaufzeit von Abo-Verträgen von zwei auf ein Jahr begrenzt und ein Schutz vor unseriösen Haustürgeschäften eingeführt werden. Noch warten die Vorhaben aber auf ihre Umsetzung.
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Quelle; beck-aktuell