Zwischen Juni 2022 und Mitte April 2023 sind bei der Bundesnetzagentur 2.384 Eingänge zu „behaupteten Unterversorgungen“ registriert worden. Der Großteil davon stamme aus Niedersachsen (492), Nordrhein-Westfalen (445) und Bayern (415), antwortet die Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion zur Telekommunikations-Mindestversorgungsverordnung. Im Zeitraum Dezember 2021 bis 30. März 2023 seien von 3.438 Anträgen 1.966 mit dem Ergebnis bearbeitet worden, dass eine Unterversorgung nicht festgestellt werden konnte, 1.472 Anträge befänden sich noch in Bearbeitung, heißt es in der Antwort.
In zwölf Fällen, in denen die Bundesnetzagentur eine Unterversorgung festgestellt habe, habe kein Unternehmen eine Verpflichtungszusage abgegeben, schreibt die Bundesregierung. Zur Evaluierung der Telekommunikations-Mindestversorgungsverordnung heißt es, die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Gutachten lägen noch nicht vor. Im Rahmen der Evaluierung werde auch eine Überprüfung aller Vorgaben der Verordnung erfolgen.
Quelle; Caschys
In zwölf Fällen, in denen die Bundesnetzagentur eine Unterversorgung festgestellt habe, habe kein Unternehmen eine Verpflichtungszusage abgegeben, schreibt die Bundesregierung. Zur Evaluierung der Telekommunikations-Mindestversorgungsverordnung heißt es, die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Gutachten lägen noch nicht vor. Im Rahmen der Evaluierung werde auch eine Überprüfung aller Vorgaben der Verordnung erfolgen.
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Quelle; Caschys