Gericht stuft DoS-Angriff als Computersabotage ein
DoS-Angriffe werden gemeinhin eher als Kavaliersdelikt betrachtet - rechtlich betrachtet können sie allerdings ernsthafte Folgen haben. Dies zumindest, wenn man die Ansicht des Landgerichts Düsseldorf in einem jetzt veröffentlichten
Dieses hatte in einem konkreten Fall eine entsprechende Attacke auf einen Server als Computersabotage bewertet. Das Gesetz sieht im §303b Strafgesetzbuch für diese Tat eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Auch für einen erfolglosen Versuch kann man hier strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
In dem verhandelten Fall hatte der Beschuldigte Betreiber von Wett-Angeboten im Netz damit bedroht, ihre Server lahmzulegen, wenn sie ihm nicht einen bestimmten Betrag zahlen. Insgesamt sechs Unternehmen waren von der Erpressung betroffen - drei von ihnen gingen auf die Forderungen ein.
Die anderen Drei verzeichneten daraufhin Attacken auf ihre Webseiten. Der Täter nutzte dafür Rechnerkapazitäten, die er sich in Russland angemietet hatte. Von dort aus ließ er die Webserver der Online-Wettbüros so stark mit Anfragen überhäufen, dass sie keine anderen Abrufe mehr verarbeiten konnten. Das soll zu Umsatzeinbußen im sechsstelligen Euro-Bereich geführt haben.
Der Täter wurde nun wegen gewerbsmäßiger Erpressung in Tateinheit mit Computersabotage zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Allerdings kann die Einordnung von DoS-Attacken auch Nutzer treffen, die sich beispielsweise aus einer Protesthaltung heraus an einer DoS-Aktion des Anonymous-Netzwerkes beteiligen. Aus Unwissenheit kann dann durchaus eine Vorstrafe werden.
Quelle: winfuture
DoS-Angriffe werden gemeinhin eher als Kavaliersdelikt betrachtet - rechtlich betrachtet können sie allerdings ernsthafte Folgen haben. Dies zumindest, wenn man die Ansicht des Landgerichts Düsseldorf in einem jetzt veröffentlichten
Du musst dich
Anmelden
oder
Registrieren
um diesen link zusehen!
zugrunde legt. Dieses hatte in einem konkreten Fall eine entsprechende Attacke auf einen Server als Computersabotage bewertet. Das Gesetz sieht im §303b Strafgesetzbuch für diese Tat eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Auch für einen erfolglosen Versuch kann man hier strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
In dem verhandelten Fall hatte der Beschuldigte Betreiber von Wett-Angeboten im Netz damit bedroht, ihre Server lahmzulegen, wenn sie ihm nicht einen bestimmten Betrag zahlen. Insgesamt sechs Unternehmen waren von der Erpressung betroffen - drei von ihnen gingen auf die Forderungen ein.
Die anderen Drei verzeichneten daraufhin Attacken auf ihre Webseiten. Der Täter nutzte dafür Rechnerkapazitäten, die er sich in Russland angemietet hatte. Von dort aus ließ er die Webserver der Online-Wettbüros so stark mit Anfragen überhäufen, dass sie keine anderen Abrufe mehr verarbeiten konnten. Das soll zu Umsatzeinbußen im sechsstelligen Euro-Bereich geführt haben.
Der Täter wurde nun wegen gewerbsmäßiger Erpressung in Tateinheit mit Computersabotage zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Allerdings kann die Einordnung von DoS-Attacken auch Nutzer treffen, die sich beispielsweise aus einer Protesthaltung heraus an einer DoS-Aktion des Anonymous-Netzwerkes beteiligen. Aus Unwissenheit kann dann durchaus eine Vorstrafe werden.
Quelle: winfuture