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Gericht schützt Tauschbörsennutzer

Tom Tom

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ich hab da was interessantes gelesen:
Gericht schützt Tauschbörsen-Nutzer

Erschienen am 13. Juni 2008 | Christoph Schmidt
Schlappe für die Medienindustrie: Das Landgericht Frankenthal hat die Verbindungsdaten eines Tauschbörsen-Nutzer als Beweis zurückgewiesen und damit der gängige Praxis von Piratenjägern einen Riegel vorgeschoben. Ein Computerspiele-Hersteller hatte gegen einen Tauschbörsen-Nutzer geklagt und als Beweis dessen Verbindungsdaten vorgelegt. Die Richter urteilten nun, dass Auskünfte zu diesen Daten in Zivilprozessen nicht erteilt werden dürfen und deshalb als Beweis vor Gericht nicht zulässig sind.:1::1:
 
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