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PC & Internet Gebrauchtsoftware-Urteil: Microsoft jubelt

Gebrauchtsoftware-Urteil: Microsoft jubelt

Der Softwareriese Microsoft versteht keinen Spaß, wenn es um den Urheberschutz seiner Software geht. In den vergangenen Monaten ging der US-Konzern mehrfach gerichtlich gegen Händler vor, die rechtswidrig mit Microsoft Software-Zertifikaten gehandelt hatten. Aktuell begrüßt der Softwarehersteller eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 29. Juni zum Vertrieb von gebrauchter Software (Aktenzeichen: I – 20 U 247/08).
Der Softwareriese Microsoft versteht keinen Spaß, wenn es um den Urheberschutz seiner Software geht. In den vergangenen Monaten ging der US-Konzern mehrfach gerichtlich gegen Händler vor, die rechtswidrig mit Microsoft Software-Zertifikaten gehandelt hatten. Aktuell begrüßt der Softwarehersteller eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 29. Juni zum Vertrieb von gebrauchter Software (Aktenzeichen: I – 20 U 247/08).

Einstweilige Verfügung gegen Händler

Ein Schweizer Softwareanbieter hatte die Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen die HHS usedsoft GmbH, einen Anbieter von gebrauchter Software, beantragt. Das OLG Düsseldorf erließ diese am 29. Juni und verbot dem Händler damit, gebrauchte Computerprogramme in Verkehr zu bringen, wenn diese sich nicht bereits - von dem Schweizer Softwareanbieter vorinstalliert - auf einem Computer befinden.

Kein gewerblicher Vertrieb von Sicherungskopien

HHS usedsoft soll selbst hergestellte Kopien des Schweizer Softwareanbieters angeboten haben. Angeblich sollen diese aber von legalen Installationen auf Computern gemacht worden sein. Der Anbieter von gebrauchter Software hätte die Kopien nur erstellt, da den Computern keine Sicherungskopien auf CD oder DVD beilagen. Das Landgericht Düsseldorf hatte einen solchen Vertrieb noch in einem Urteil vom 26.11. 2008 für zulässig erklärt (Aktenzeichen 12 O 431/08), diese Entscheidung hob das OLG nun auf.


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