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PC & Internet Freifunk-Störerhaftung: "Raubkopier-Oma" ohne PC muss für Filesharing blechen

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- steht im ersten beitrag, hast du wohl überlesen.
- nochmal, technisch hin oder her, gastzugang ja oder nein, passwort ja oder nein, verschlüsselung stark genug ja oder nein, etc
wer bewusst freifunk in welcher form auch immer einsetzt, hat sich gefälligst mMn mit der Materie zu beschäftigen und alle nötigen Konfigurationen (auch drumherum) zu schaffen.
- froh sein, daß es läuft? dann besser finger weg, aber hier hat einer (der sohn) vorsätzlich gehandelt und einen gesetzesbruch vorschub geleistet oder zumindest bewusst in kauf genommen.
 
Das ist jetzt aber auch wieder Stand von gestern :smile:

seit dem 20.02.2020 haftest du grundsätzlich nicht mehr als Störer es sei denn du Hast auf Verlangen keine Sperren eingerichtet.
Man muss es dir also auferlegen das du eine Internetsperre einrichtest. Die Kosten dafür muss auch jetzt der Rechteinhaber tragen.

Jetzt ist wieder der Rechteinhaber im Ar... weil er seine Werke praktisch nicht mehr schützen kann.
Lädst also jetzt praktisch alles beim Nachbarn runter :smile:


Hier gehört wohl eher etwas Fingerspitzengefühl dazu ...
Wenn Du geschrieben hättest der Sohn muss gerade stehen wäre das evtl. noch ok gewesen weil er die technischen Voraussetzungen gehabt hat und das auch eingerichtet hatte.
Ferner kann der Anwalt bestimmt auch den Tag und die Tatzeit sowie den Titel nennen so das man schauen kann wer daheim war.

@ Pidi wenn dir der Anschluss gehört und deine Frau kann Dich nicht mehr Leiden reicht es also deiner Ansicht aus das sie bösartige Mails verschickt und du gehst als Anschluss Inhaber in den Knast :smiley:
Find ich persönlich gut :smiley: :smiley: :smiley:


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Edit:
habe gerade mal genauer nachgelesen:

Der Fall ist noch aus dem Jahr 2014

Damit greift die Reform des Urheberrechts von 2017 / und die darauffolgende 2020 noch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wenn dir der Anschluss gehört und deine Frau kann Dich nicht mehr Leiden reicht es also deiner Ansicht aus das sie bösartige Mails verschickt und du gehst als Anschluss Inhaber in den Knast :smiley:

Deshalb hab ich selber gar keinen Internet-Anschluss und zu Haus ist meine Frau die Anschlussinhaberin! :blush: :smiley:
 
gesetz ist gesetz, so sind nunmal die "spielregeln". weil es in enigen augen "bescheiden" ist, kann ja nicht im umkehrschluss bedeuten, daß es für diese leute nicht gilt
In welchem "Gesetz" (ausser dem vorliegenden) gibt es noch die Möglichkeit einen Schadenersatz einzuklagen ohne beweisen zu müssen das überhaupt ein Schaden entstanden ist?
Allein das ist schon krank und wäre für Otto Normalverbraucher gar nicht denkbar. Hier wird im Rechtswesen vor aller Augen (dank Lobbyarbeit) mit zweierlei Maß gemessen.
 
die sinnhaftigkeit infrage zu stellen, ändert nichts. das rechtskräftige urteil eines deutschen gerichtes hatte nunmal eines gesetzesgrundlage zum tatzeitpunkt.
wer mörder und kinderschänder frei laufen lässt, dem traue alles zu ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
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